Freiwillige Versicherung rückwirkend ?

23. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
vanitas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiwillige Versicherung rückwirkend ?

Bei der Prüfung durch den Rentenversicherungsträger im Betrieb des Ehemanns wurde festgestellt, daß für das gesamte Jahr 2013 das Arbeitsentgelt für die beim Ehemann beschäftigte Ehefrau unter der Grenze von 450€/Monat lag. Der Ehemann ist als Selbstständiger in der PKV versichert, die Frau bezog sonst kein weiteres Einkommen. Die Ehefrfau war seit 9/2010 bis heute in der GKV versichert. Ab 1/2014 wurde das monatliche Gehalt auf über 450€ erhöht. Für das Jahr 2013 soll nun keine Versicherungspflicht in der GKV bestanden haben. Damit werden für 2013 Beiträge zur Minijobzentrale fällig und es bestand keine Krankenversicherung. Dazu drei Fragen:
1. Kann die GKV die Frau "zwingen" sich für 2013 "freiwillig" zu versichern?
2. Was passiert, wenn die Ehefrau sich nicht freiwillig bei der GKV für 2013 rückwirkend versichert, d.h. den zugesandten Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft nicht zurücksendet und keine Angaben über die Höhe des Einkommens des Ehemannes in 2013 macht?
3. Kann die GKV die Kosten für Arztbesuche in 2013 von der Ehefrau zurückverlangen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

1.
Es besteht Versicherungspflicht in D (seit 2007 in der GKV / seit 2009 in der PKV)!

2.
Dann wird die KK vermutlich eine Schätzung vornehmen (vermutlich den monatl. Höchstbetrag).

3.
Ohne Versicherungsverhältnis kann die KK selbstverständlich Rückforderungen geltend machen.

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