Man ist entlassen worden waehrend man krank geschrieben war. Bei der KK aendert sich die Krankenversicherung auf "freiwilige". Vorher hat man die Option mit Krankengeld gehabt. KK streicht die Krankengeld da "Arbeitsamt kein Arbeitsgeber ist". Ist das gesetzlich korrekt? Oder kan man weiterhin die Option mit Krankengeld verlangen?
-- Editiert von marlena_maskula am 30.10.2017 11:57
Freiwilligeversicherung - Krankengeld
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
das kommt ganz auf die Versicherung bzw. den gewählten Tarif der freiwlligen Krankenversicherung an.
Üblicherweise beinhaltet der Basistarif für freiwillig versicherte kein Krankgeld. Dieses muss man bei den meisten Versicherungen als freiwllig Versicherter "dazubuchen". Kostet dann eben monatlich mehr Beitrag.
Bei der Versicherung Ihres Mannes ist das höchstwahrscheinlich so und Ihr Mann hat vermutlich nur den Basisschutz ohne Krankengeldanspruch.
Daher mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich absolut in Ordnung.
Grüße
Also ich als Kundin kann die Option mit Krankengeld nicht waehlen und das ist rechtlich in Ordnung?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dazu müsste man wissen warum?
Bietet das Ihre Versicherung nicht an oder was welchem Grund können sie die Option mit Krankengeld nicht wählen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten