Freiwilligeversicherung - Krankengeld

30. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiwilligeversicherung - Krankengeld

Man ist entlassen worden waehrend man krank geschrieben war. Bei der KK aendert sich die Krankenversicherung auf "freiwilige". Vorher hat man die Option mit Krankengeld gehabt. KK streicht die Krankengeld da "Arbeitsamt kein Arbeitsgeber ist". Ist das gesetzlich korrekt? Oder kan man weiterhin die Option mit Krankengeld verlangen?



-- Editiert von marlena_maskula am 30.10.2017 11:57

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

das kommt ganz auf die Versicherung bzw. den gewählten Tarif der freiwlligen Krankenversicherung an.

Üblicherweise beinhaltet der Basistarif für freiwillig versicherte kein Krankgeld. Dieses muss man bei den meisten Versicherungen als freiwllig Versicherter "dazubuchen". Kostet dann eben monatlich mehr Beitrag.

Bei der Versicherung Ihres Mannes ist das höchstwahrscheinlich so und Ihr Mann hat vermutlich nur den Basisschutz ohne Krankengeldanspruch.

Daher mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich absolut in Ordnung.

Grüße

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#2
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich als Kundin kann die Option mit Krankengeld nicht waehlen und das ist rechtlich in Ordnung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Dazu müsste man wissen warum?

Bietet das Ihre Versicherung nicht an oder was welchem Grund können sie die Option mit Krankengeld nicht wählen?

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