Freund vor Rentenbeginn gestorben, Kapitallebensversicherung

14. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
campinoa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Freund vor Rentenbeginn gestorben, Kapitallebensversicherung

Mein Freund war die letzten zwei Jahre krank, er hat mich vor ein paar Jahren als Begünstigte in seine Kapitaleinlebensversicherung des Arbeitgebers eintragen lassen.
Vor ein paar Wochen erst wollte er Rente beantragen, hat er auch und ist währenddessen gestorben.

Erben gibt es nur zwei Neffen. (Er hat glaube kein Testament gemacht) Meine Frage, falle ich trotzdem als Begünstigte aus, weil man ihm das eigentlich(arbeitgeber) überweisen wollte aber man auf seine Rentenbestätigung gewartet hat? Ich weiß nicht wie ich mich dahingehen verhalten soll, muss ich seinen Arbeitgeber darauf ansprechen oder passiert das von alleine? Oder die Versicherung direkt? Wann muss man das melden(Tod?)

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120093 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von campinoa):
Meine Frage, falle ich trotzdem als Begünstigte aus, weil man ihm das eigentlich(arbeitgeber) überweisen wollte aber man auf seine Rentenbestätigung gewartet hat?

Keine Ahnung was man damit fragen will ...



Zitat (von campinoa):
muss ich seinen Arbeitgeber darauf ansprechen

Was soll der damit zu tun haben?



Zitat (von campinoa):
Oder die Versicherung direkt?

Das wäre wohl am sinnigsten. Die teilt dann auch mit, ob man noch Begünstigter ist oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32173 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von campinoa):
er hat mich vor ein paar Jahren als Begünstigte in seine Kapitaleinlebensversicherung des Arbeitgebers eintragen lassen.
Hat wirklich sein Arbeitgeber eine solche KLV für ihn eingerichtet und auch bezahlt?

Wenn du dort tatsächlich als Begünstigte/Bezugsberechtigte drin stehst, dann bist du das.

Mit der Rente oder dem Rentenantrag hat das nichts zu tun.
Zitat (von campinoa):
Ich weiß nicht wie ich mich dahingehen verhalten soll,
Mir würde als erstes die Versicherung zwecks Nachfrage einfallen.

Dass er verstorben ist, wird ja inzwischen gemeldet worden sein. Dann läuft iaR viel im Standardprogramm ab.

Mein Beileid.

-- Editiert von Anami am 14.11.2021 15:29

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
campinoa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, es ist tatsächlich eine direktversicherung vom Arbeitgeber, weil ich gelesen habe das man das innerhalb zwei Tagen melden muss, was ich nicht gemacht habe. Es ist mir unangenhm da es auch mein Arbeitgeber ist.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32173 Beiträge, 5654x hilfreich)

Dann kannst du das doch trotzdem jetzt noch mitteilen.
Außerdem erkennt die Versicherung, wer dort als Begünstigte/Bezugsberechtigte eingetragen ist.
Ich meine, da kann so schnell nichts verkehrt laufen.

2 Tage nach dem Tod hat wohl jeder Angehörige anderes zu tun als sofort irgendwelche Versicherungsdinge zu melden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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