Fristen Schadensfall Hausratversicherung

21. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
sarabande1962
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristen Schadensfall Hausratversicherung

Hallo Zusammen, mir wurde vergangenen Samstag mein Fahrrad in Frankreich, wo ich derzeit in Urlaub bin, gestohlen. Das Fahrrad ist mit über meine Hausratversicherung versichert. Nun habe ich im Urlaub leider, leider den Namen der Versicherung nicht parat, so dass ich den Schaden erst ca. 10 Tage nach dem Diebstahl melden könnte. Wie ist hier die Rechtslage bezüglich der Fristen? Erbitte kurze Info, da ich doch etwas nervös bin deswegen. Vielen lieben Dank.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Sorry, aber in der Regel weiss man zumindest den Namen seiner Versicherung.
Auch in Frankreich gibt es Internet, so dass man auf diesem Wege den Schaden melden bzw. die Telefonnummer der Versicherung in Erfahrung bringen kann.

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Welche amtlichen Nachweise die den Diebstahl belegen liegen dir denn vor?



quote:
Wie ist hier die Rechtslage bezüglich der Fristen?

Es gilt was im Vertrag steht.
Da wir den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung mit der Versicherung nicht kennen, kann man das nicht einschätzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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