Sorry, ich weiß nicht, ob meine Frage hierhin oder zum Verkehrsrecht, Medizinrecht oder ZPO gehört.
Ich bin Klägerin, hatte vor mittlerweile knapp 8 Jahren einen Wegeunfall (Verkehrsunfall), seitdem ist bis heute eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld anhängig und jetzt erst sollte ich zum ersten Mal überhaupt zu einem medizinischen Gutachter. Der erklärt, alle meine Beschwerden wären auf keinen Fall unfallbedingt (wobei er sämtliche Röntgen-/MRT-Bilder für den gesamten Zeitraum ablehnt und lediglich die von ihm selbst jetzt in 2026 beauftragten in seinem Gutachten auswertet (wobei er auch Bilder beschreibt, die gar nicht existieren!) - und am Schluss zusammen fasst "heutige Beschwerden sind ganz normaler typischer Altersverschleiß". Die gegnerische Haftpflicht jubelt.
Ich war lückenlos all die vielen Jahren bei mehreren Fachärzten in Dauerbehandlung und habe für fast jedes Jahr lückenlos Röntgenbilder-/MRTs vorgelegt dh man kann Schritt für Schritt Veränderungen nachvollziehen. Irrelevant. Wir haben jetzt im Juli nochmals alles Bildmaterial und Diagnostiken zum Gericht übergeben - der Gutachter soll "binnen 12 Wochen" erklären, ob sich dadurch irgendwas in seinem Gutachten ändert oder nicht.
MEINE Frage ist - ich bin kein Invalide - gibt es irgendwelche einzuhaltenden Fristen für die Beauftragung solcher medizinischer Begutachtungen (wenn man KEIN Invalide ist - dort sind es wohl 15 Monate)? Bei verpasster Fristsetzung verliert man angeblich automatisch jeglichen Anspruch. Diese Frist jetzt dh erst nach so vielen Jahren hatte aber das Gericht gesetzt und wusste ich bislang gar nichts von möglichen Fristen ... Natürlich verändern sich Körper und einstige Frakturen über die Jahre ... Arthrosen habe ich aber ausschließlich nur an jenen Gelenken, wo damals beim Unfall Knochen brachen und im Anschluss versetzt wieder verheilten (alles ohne OPs!). Die jeweils "gesunde" Gegenseite hat keinerlei solche Auffälligkeiten/Beschwerden bis heute.
Sowohl die Röntgenbilder als auch Diagnosen der Fachärzte erklärt der Gutachter aber problemlos als "inkompetent". Weil er das leider darf. Und weil man spätestens Ü40 nunmal bereits "alt" und "verschlissen" ist ...
Ein Privatgutachten kann ich nicht bezahlen (für weitere 4.000-6.000€ Vorschuss) und wäre obendrein auch nur als Parteivortrag anerkannt.
Danke für Rat!
Fristen - medizinisches Begutachtung nach Unfall
Zitat :MEINE Frage ist - ich bin kein Invalide - gibt es irgendwelche einzuhaltenden Fristen für die Beauftragung solcher medizinischer Begutachtungen
Die Frage irritiert mich, denn das
Zitat :der Gutachter soll "binnen 12 Wochen" erklären
liest sich so, als ob die Frist vom Gericht käme? Wobei es so ist, das Gutachter durchaus Fristverlängerungen beantragen können und diese auch oft bekommen.
Oder war gemeint, ob man das mit dem gerichtlichen Gutachten der Feststellbarkeit wegen hätte früher machen sollen? Das wäre in der Tat besser gewesen, dann damit hätte man frühzeitig Behandlungsfelher aufdecken können und dem Argument mit dem Altersverschleiß entgegentreten können.
Allerdings ist so ein selbstständiges Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren) ein gerichtliches Verfahren nach § 485 ZPO, das man vollständig selber finanzieren muss sofern keine passende Rechtsschutz vorliegt. Da würde ich in dem Bereich mal so 10.000-15.000 EUR veranschlagen, deren Erstattungspflicht durch die Gegenseite überaus ungewiss ist.
Aber für die Durchführung eines ein selbstständiges Beweisverfahren sind keine speziellen Fristen existent.
Zitat :ob sich dadurch irgendwas in seinem Gutachten ändert oder nicht.
Nach bisherigem Sachverhalt würde ich meinen das er mit "nein" antworten wird.
Zitat :Ein Privatgutachten kann ich nicht bezahlen (für weitere 4.000-6.000€ Vorschuss) und wäre obendrein auch nur als Parteivortrag anerkannt.
Korrekt. Deshalb wird man sich mit der Herleitung der Argumente im Gutachten beschäftigen müssen. Man sollte das Gutachten mit den behandelnden Ärzten besprechen um Gegenargumente zu sammeln und auch um Schwachstellen in der Argumentation zu finden und entsprechende Fragen stellen zu können.
Zitat :wo damals beim Unfall Knochen brachen und im Anschluss versetzt wieder verheilten (alles ohne OPs!). Die jeweils "gesunde" Gegenseite hat keinerlei solche Auffälligkeiten/Beschwerden bis heute.
Das wären dann doch eher Behandlungsfehler und somit keine Unfallfolgeschäden.
Arthrose ist bei schief gestellten Knochen sehr üblich und eine der Hauptursachen für den Knorpelverschleiß, da eine falsche Lastverteilung erfolgt und sehr hoher Druck auf einen zu kleinen Teil des Gelenks ausgeübt wird.
Zitat :und am Schluss zusammen fasst "heutige Beschwerden sind ganz normaler typischer Altersverschleiß".
Auch diese typisch altersbedingten Abnutzungen könnten zu einem Problem werden, denn wenn diese die behaupteten Unfallfolgeschäden überlagern, fehlt es schlicht an der Feststellbarkeit des Schadens.
Zitat :wenn man KEIN Invalide ist - dort sind es wohl 15 Monate)? Bei verpasster Fristsetzung verliert man angeblich automatisch jeglichen Anspruch.
Das beträfe die Unfallversicherung - welche Bedingungen für das Erlangen der Versicherungsleistungen gelten, da sollte man die relevanten und uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. lesen, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.
Uff und vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich muss das häppchenweise beantworten.
Von hinten angefangen - Versicherungsklauseln einer Unfallversicherung kenne ich nicht. Es geht u.a. um Schmerzensgeld gegen die KFZ-Haftpflicht vom Unfallgegner (die Allianz), vertreten durch eine hiesige Kanzlei.
Ein schriftliches Gutachten wurde beauftragt vom Gericht im November 2025, der Termin beim Gutachter war Ende März 26, das schriftliche Gutachten von ihm wurde im April erstellt und zum Gericht geschickt. Er hat darin u.a. erklärt, es wäre MEIN ausdrücklicher Wunsch gewesen, neue Röntgenbilder anfertigen zu lassen - was gelogen ist. Im Gegenteil. Ich hatte ihm mehrere Datenträger mit ganz aktuellen Röntgen- und MRT-Bildern von Ende 2025 vorgelegt - die erklärt er als "längst veraltet und darum nicht verwertbar". Er VERLANGTE neue Bilder und überwies mich in eine Klinik. Von diesen neuen 18 Bildern existieren lt Klinik angeblich nur 11 und die anderen seien fehlerhaft geworden. Die Auswertung dieser Bilder untersagte der Gutachter den Radiologen der Klinik explizit (ich habe mir deren Bestätigung dafür erbeten und erhalten). Alle existierenden Bilder sind online mit Code abrufbar - wobei mehrere falsch bezeichnet/zugeordnet sind, der Gutacher aber seitenweise jene "nicht existierenden" Bilder beschreibt und begutachtet und erklärt "alles ganz normale typisch altersbedingte Abnutzung". (Beispiel: Projekt "Fuß" aber alle Dateien zeigen zweifelsfrei eine "Hand" - ausführlich beschrieben werden aber im Gutachten angebliche Bilder eines Fußes (ja, ich hatte auch eine Sprunggelenksfraktur. Ich habe das hoch und runter und mit Windows als auch Linux mehrfach auf der Seite der Radiologie durchgeblättert - keine einzige Aufnahme dort zeigt einen "Fuß".). Wer auch immer überhaupt diese Bilder ausgewertet haben soll, ist ebenso unbekannt - die Radiologen jedenfalls waren es nicht (durften es nicht tun).
Die ihm vorgelegten Datenträger (Röntgen/MRTs/Diagnosen von Ärzten) gab er erst Wochen NACH Übersendung seines Gutachtens zum Gericht wieder zurück per DHL-Paket mit Sendungsverfolgung - und erwähnte kein einziges dieser Bilder mit im Gutachten. Nicht existent. Dafür behauptet er, ich hätte mich geweigert, die Datenträger bei ihm abzuholen. Aber ich war dort - und kann es beweisen. Er war da - öffnete aber nicht sondern stolzierte in aller Ruhe immer wieder direkt an mir hinter der Glasscheibe vorbei. Provozierend.
usw. Ausführliche Stellungnahme zum Ablauf und diesem Gutachten (plus sämtliche vom Gutachter abgelehnten Bilder aus 2025) wurden Anfang Juli zum Gericht gegeben. Und jetzt hat der Richter per Verfügung den Gutachter "binnen 12 Wochen" aufgefordert mitzuteilen, was er zur Stellungnahme antwortet und ob sich sein Gutachten dadurch ändert oder nicht. Parallel bekam die Gegenseite (Kanzlei der Haftpflicht vom Unfallgegner) alles in Kopie zur Stellungnahme übergeben.
Meine Frage ist eben - wenn nach einem Unfall Invalidität eintritt und hier eine Frist von 15 Monaten für eine medizinische Begutachtung fixiert ist, ansonsten automatisch sämtliche Ansprüche verloren sind - gibt es eine ähnliche Fristsetzung auch dann, wenn keine Invalidität entstanden ist, jedoch Beschwerden seit einem Unfallereignis weiter andauern. Ohne Unfall - keine Frakturen - keine Beschwerden - so ist "meine Logik", sorry.
WANN hat/muss/soll eine "erste medizinische Begutachtung" erfolgen - falls es hierfür Fristen gibt. Ich habe davon bisher noch nie gehört.. Und eben - ich werde älter ... irgendwann starten die Zipperlein auch den bis jetzt noch gesunden und beschwerdefreien anderen Körperhälften (die angeblich parallel untersucht und auch geröntgt werden müssten - aber nicht wurden ...). Die Zeit arbeitet in jedem Fall gegen mich. Es gibt soviele unbekannte Fristen in der Juristerei ...
-- Editiert von User am 24. Juli 2026 20:14
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vergessen: der Gutachter hat sämtliche mich über die Jahre behandelnden Fachärzte für unfähig beschrieben, alle Diagnosen (beruhend auf früheren Bildern dh Röntgen seit 2018, MRTs ab 2021 ...) für falsch erklärt.
Gut, ich weiß, alle Gutachter dürfen das. Sie sind eben "höher qualifiziert".
6 Wochen nach den Frakturen waren alle lt Gutachter wieder fest verheilt und damit auch alles an Beschwerden "kausal" erledigt. Jahrelange Physio-Rezepte, mehrere Orthesen, Bildgebung innerer Vernarbungen und Sehnenentzündungen (nur auf MRTs dargestellt!) - unwichtig weil "nur der Zustand in 2026 zu untersuchen ist". So die Anweisung vom Gericht, so die Entscheidung vom Gutachter. Eben fast 8 Jahre später .und per Datum Begutachtung (mehrere tausend Euro Gebührenvorschuss hatte ich zuvor einzuzahlen).
Der heute existierende "Zustand" hat sich aber über diese Jahre entwickelt. Ich denke schon, dass man sowas mit berücksichtigen sollte. Aber das ist ein anderes Thema und hier nicht meine Frage :-) Nur als Info ...
Zitat :gibt es eine ähnliche Fristsetzung auch dann, wenn keine Invalidität entstanden ist, jedoch Beschwerden seit einem Unfallereignis weiter andauern.
Da wäre mir keine bekannt.
Zitat :gegen die KFZ-Haftpflicht vom Unfallgegner
Das ist aber keine Unfallversicherung ...
Zitat :unwichtig weil "nur der Zustand in 2026 zu untersuchen ist". So die Anweisung vom Gericht
Wenn das tatsächlich der Auftrag des Gerichtes ist, dann muss der Sachverständige dem auch Folge leisten.
Zitat :Ich denke schon, dass man sowas mit berücksichtigen sollte.
Ohne Auftrag des Gerichtes darf er das nicht.
Zitat :wobei mehrere falsch bezeichnet/zugeordnet sind, der Gutacher aber seitenweise jene "nicht existierenden" Bilder beschreibt und begutachtet und erklärt "alles ganz normale typisch altersbedingte Abnutzung". (Beispiel: Projekt "Fuß" aber alle Dateien zeigen zweifelsfrei eine "Hand" - ausführlich beschrieben werden aber im Gutachten angebliche Bilder eines Fußes (ja, ich hatte auch eine Sprunggelenksfraktur. Ich habe das hoch und runter und mit Windows als auch Linux mehrfach auf der Seite der Radiologie durchgeblättert - keine einzige Aufnahme dort zeigt einen "Fuß".).
Ein dermaßen eklatantes Versagen sollte für einen versierten und willigen Anwalt durchaus ein gefundenes Fressen sein.
Zitat :Ohne Unfall - keine Frakturen - keine Beschwerden - so ist "meine Logik", sorry.
Das würde dazu führen, das Unschuldige für etwas haften müssen, das sie nicht verursacht haben.
Hier ist das Problem, das zwischen "Ohne Unfall - keine Frakturen" und "keine Beschwerden" "schiefe Knochen" stehen.
Da das Ziel einer medizinischen Behandlung stets "gerade Knochen" ist, gibt es 2 Möglichkeiten
A) der Arzt hat einen Fehler gemacht, dann haftet der Arzt / das Krankenhaus / deren Versicherung
B) der Verunfallte hat eine Behandlung für "gerade Knochen" abgelehnt, dann haftet der Verunfallte
In beiden Fällen haftet mangels Verantwortlichkeit nicht die Gegenseite.
Vielen lieben Dank für deine ausführlichen Gedanken. Hilft mir schon weiter. Auch hinsichtlich "Auftrag des Gerichts". Es gibt meist eine nächst höhere Instanz ...
Nebenbei: Frakturen können sowohl per OP als auch Gipsverband etc ausheilen. OPs haben keine Gelinggarantie und spätestens nach 10 Jahren muss neu operiert werden bei sowas. Plus (ja, erblich bedingte) Narbenproblematik dh Endlossschleife OPs. Man hat die Qual der Wahl - aber das ist ein med. Thema ...
Ebenso die vorsätzlichen Fehler im Gutachten - er bestreitet das Vorhandensein von Orthesen und Einlagen - obwohl sie mit dabei waren. Er behauptet, ich hätte "ohne Schwierigkeiten" xxx Tests gemacht, obwohl sie nicht gemacht wurden bei der Untersuchung. Er bestreitet Probleme bei anderen Tests - obwohl ich dabei mehrmals umkippte. Er bestreitet die sich mittlerweile deutlich erkennbare Beinverkürzung ausgebildet hat (indem er mal eben im Liegen Punkte per Filzstift auf meine Beine malte und die dann addierte ... dh auch keinen Lauftest etc durchführte) gefolgt von "alles beschwerdefrei". Knackpunkt am Rande - er "bestätigt, dass es ein BG-Unfall war". Was, wenn es keine BG-Untersuchung gewesen wäre dh bei einem Gutachter für "normale" Unfälle... tja. Gehört hier nicht her. Ich habe keine Ansprüche gegen eine BG angemeldet und will auch gar nicht.
Nur steht meine Frage immer noch im Raum: Fristen.
Oder es gibt keine Frist. Dann könnte man ja noch weitere 10 Jahre lang ins Land ziehen lassen und hätte die dann wirklich perfekte Argumentation "alles altersbedingt".
Mach Dir keine Gedanken wegen "sonst müssten Unschuldige zahlen für etwas, was sie nicht getan haben".
Der Fahrer vom anderen Auto hat gemeinsam mit seinem Beifahrer ab Unfalltag gelogen. Alles schriftlich vor Polizei und Gericht protokolliert und in der Akte vorhanden. Trotz meiner Hinweise keine Beachtung durch den Richter. Für den zählt allein deren (erneut veränderte) Aussagen aus der Verhandlung im Jahr 2023. Trotz vorheriger Aussage "lange her, da vergisst man einiges" ... Der Allianz (und der von ihr beauftragten Kanzlei) mache ich keinen Vorwurf, die agieren ganz normal und würde ich genauso machen! - Aber ich mache meinem damaligen Unfallgegner die Vorwürfe - wenn der wiederum seine KFZ-Haftpflicht damit belastet, dann ... ist er fein raus und das ist unfair. Ich sehe nur nicht ein der Depp zu sein - und wie gesagt: ohne Unfall keine Frakturen, keine bis heute andauernden Beschwerden (nur an exakt diesen Gelenken). Auch das Abschieben einer "Schuld" auf Ärzte ist fies. Die gaben sich wirklich große Mühe, dito alle Pflegekräfte der Unfallambulanz und die folgenden.
Wünsche ein schönes Wochenende! LG
-- Editiert von User am 25. Juli 2026 06:14
Ja, die gibt es hier in deinem Fall auch, außer ---> die gerichtliche Entscheidung wird unanfechtbar.Zitat :Es gibt meist eine nächst höhere Instanz ...
Nach dem LG könntest du in der genannten Frist das OLG anrufen. Dort ist wieder Anwaltszwang.
- Warum seit ca 8 Jahren deine Klage anhängig ist und offenbar seither kein Gutachten vorgelegt oder bei Gericht keins beantragt wurde, ist unbekannt.
- Warum du als Klägerin innerhalb der 8 Jahre nicht erfahren hast, dass ein Gutachten auch viel früher möglich gewesen wäre...ist auch unbekannt.
- Dass Kläger nicht alles wissen, schützt vor Folgen leider nicht.
- Warum der Richter die Beweisfragen für den GA in 11/25 so und nicht anders formuliert hatte, ist auch unbekannt.
- Ob und wie dein jetzt nachgeliefertes Bildmaterial im Oktober zu einem anderen Ergebnis führt, ist abzuwarten.
- Oft genug fordern *verstimmte SV* vom Gericht aus Gründen eine Fristverlängerung um x Wochen. Oft genug gewährt das Gericht diese.
Wenn das die einzige vom Richter geforderte Erklärung ist... wird der Gutachter auch diese beantworten.Zitat :der Gutachter soll "binnen 12 Wochen" erklären, ob sich dadurch irgendwas in seinem Gutachten ändert oder nicht.
Zitat :Nebenbei: Frakturen können sowohl per OP als auch Gipsverband etc ausheilen.
Manchmal auch ganz ohne Gips.
Zitat :Plus (ja, erblich bedingte) Narbenproblematik
Oder Delier oder anders schlimmes.
Zitat :Nur steht meine Frage immer noch im Raum: Fristen.
Oder es gibt keine Frist.
Zitat :Aber für die Durchführung eines ein selbstständiges Beweisverfahren sind keine speziellen Fristen existent.
Zitat :Da wäre mir keine bekannt.
Ich weis auch keine Frist.
Zitat :Dann könnte man ja noch weitere 10 Jahre lang ins Land ziehen lassen und hätte die dann wirklich perfekte Argumentation "alles altersbedingt".
Normale Taktik von Versicherungen.
Verzögern verzögern und nochmals verzögern.
Bis die Leute nicht mehr können. Nicht mehr wollen.
Oder alle Beweise weg sind.
Zitat :Mach Dir keine Gedanken wegen "sonst müssten Unschuldige zahlen für etwas, was sie nicht getan haben".
Das sind nicht Harrys Gedanken.
Das steht im BGB und ist Gesetz.
Zitat :Auch das Abschieben einer "Schuld" auf Ärzte ist fies.
Am Ende müssen nach Regeln der Medizin *gerade Knochen* stehen.
Deine sind *schief*
Zuständig für *gerade Knochen* waren *Ärzte*.
Zitat :Die gaben sich wirklich große Mühe
Ich gebe mir beim singen auch große Mühe. Reicht nicht.
Es ist eigentlich unmöglich, ein so komplexes Verfahren aufgrund einiger Brocken, die uns hingeworfen werden, eine seriöse Einschätzung abzugeben. So Verfahren haben zwar eine recht lange Laufdauer bei Gericht, aber diese ist wirklich ungewöhnlich. Denn auch verzögern kann man nicht endlos. Inzwischen werden so Verfahren auch mit relativ engen Fristsetzungen geführt. Und Sachvortrag kann auch als verspätet abgewiesen werden bzw. wird nicht berücksichtigt.
Ist es wirklich noch das erste Verfahren, oder wurde schon teilweise entschieden, etwa dem Grunde nach, und es geht "nur" noch um diese eine offene Frage? Wenn noch alles offen ist, sorry, dann hat Dein Anwalt auch was versäumt. Also, was ist jetzt genau noch anhängig? Geht es "nur" um mögliche Spätschäden, die in welchem Verfahren auch immer noch nicht festgestellt werden konnten, oder geht es um mehr?
Wenn denn alles mit Ausnahme der Spätschäden bereits (unstreitig) geklärt ist, dann macht der Begutachtungsauftrag Sinn. Es geht dann nicht darum, was damals bei dem zweifellos schlimmen Unfall alles zertrümmert wurde, sondern lediglich darum, ob dieser Unfall kausal für heutige Beschwerden ist. Es wird also nicht das ganze Geschehen aufgearbeitet. Wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, dann kann man den Antrag stellen, den Gutachter im Termin zur mündlichen Verhandlung zu laden und ihn dann befragen. Und dann auch ergänzende Anträge stellen. Das wäre der prozessual saubere Weg, soweit man den auf der Basis dessen, was wir hier lesen können, mir erschliesst.
Was sagt denn der Anwalt zu dem weiteren prozessualen Vorgehen?
wirdwerden
Leute, Ihr habt Euch so viel Mühe gegeben und ich danke herzlich für die vielen Infos und Gedanken. Lasse ich mir in Ruhe durch den Kopf gehen und werde dann sehen ...
Dass auch am OLG Anwaltszwang besteht - ist mir neu. Mir ist das nur vom LG bekannt.
Diese Fragen "warum ... ist nicht bekannt ..." wäre dann also "unterlassene Beratung/Hinweise MEINES Anwalts". Das wäre bitter. Ja, das Verfahren ist seit eben vielen Jahren am Landgericht (somit per Anwaltszwang) anhängig. Und es ist ätzend, ständig erneut Post zu bekommen "binnen 4 Wochen ... (weitere tausende) Euro als Vorschuss in die Gerichtskasse einzuzahlen". Zwischendurch gab es auch u.a. 1,5 Jahren komplett ohne Fortgang, weil wohl bei Gericht kein freier Termin wäre ... Als ich meinen Anwalt bat eine Erinnerung zu schicken, kam "nicht möglich, ist noch keine Verzögerung". Plus die Info direkt nach dem ersten Termin "ab jetzt verdiene ich keinen zusätzlichen Euro in dieser Sache mehr". Der jetzt im Juli abgeschickte SS (abgeforderte Stellungnahme zum med. Gutachten) hatte auch pausenlose Überarbeitungen nötig, bevor er abgeschickt wurde. Immer wieder fand ich Sätze im Text, dass der Gutachter Fragen beantworten oder etwas ergänzen solle - was automatisch wieder prompt teures Ergänzungsgutachten per "binnen 4 Wochen weitere tausende Euro Gebührenvorschuss einzahlen oder (Gutachter muss nichts ergänzen)". Die Gegenseite muss bislang nichts zahlen und genießt die Verzögerung. Bis auf "wird bestritten" bzw "wird mit Nichtwissen bestritten" musste von dort nie etwas kommen und kam auch nichts. Ja, ich habe mich tatsächlich bei der Gegenseite dafür bedankt, dass sie 2x in den Jahren vom Richter vorgeschlagene Einigung kategorisch ablehnten. Denn nur so ist überhaupt der Gang zur nächsthöheren Instanz auch für mich möglich. So schlimm es auch klingt - ich würde mit "Verfahrensfehlern" begründen. u.a. wegen Nichtberücksichtiung der sich teils widersprechenden Aussagen vom Unfallgegner plus per Verfügung untersagter Ortsbegehung durch den Richter. Denn nur diese Ortsbegehung würde beweisen, dass der einzige neutrale Zeuge schlichtweg gar nichts von dem sehen konnte, was ihm in 2023 suggeriert als Aussage wurde und absolut wichtig ist. Aber wie gesagt - DAS alles will ich hier gar nicht diskutieren sondern lediglich "mögliche verpasste Frist zum Abstand zwischen Unfallereignis und erste medizinische Begutachtung". MEINER Meinung nach hätte solches also irgendwie nach 3 Jahren erstmals passieren müssen und wäre das jetzt in 2026 eine "Nachkontrolle" und schon wäre die Sachlage eine völlig andere.
Was die Knochen/Frakturen betrifft --- die eine der erlittenen Frakturen ist wirklich NICHT versetzt fest verheilt gewesen, aber ca 2cm senkrecht darunter hat sich beginnend seit 2022 eine Arthrose entwickelt - was allerdings nur auf Bildmaterial eines Orthopäden zu sehen ist und dieser Gutachter jetzt KEINE Bilder hat, die anderen Bilder aber ablehnt und ansonsten auf "alles alterstypisch" abschiebt. Wenn Arme/Hände bzw Beine/Füße betroffen sind - sollte stets auch die andere Körperhälfte zeitgleich bildgebend mit untersucht werden zwecks Vergleich - aber bereits DAS will der Gutachter gar nicht. Und hier arbeitet die Zeit gegen mich. Weil irgendwann vielleicht doch ... und DANN wäre keine Nicht-Kausalität mehr nachweisbar ... weil es eben nicht um Monate sondern viele Jahre geht und angeblich ist man bereits Ü40 "alt" und baut ab. (Wobei die Leute ja wohl demnächst bis 70 arbeiten gehen sollen weil ...) - während die Kanzlei der gegnerischen KFZ-Haftpflicht bereits beim ersten Termin laut verkündete, dass die Frakturen nicht durch die Kollision verursacht sondern bereits "altersbedingt vorgeschädigt instabil" gewesen sein "könnten". Bis heute habe ich keine Osteoporose und noch nie zuvor jemals eine Fraktur gehabt. Beweislast ... ich weil Kläger. Schick. Nachweise ab Tag der Geburt vorzulegen?
Tja.
Was die Ärzte betrifft - hatte ich am 7.1.2019 einen unverschämten D-Arzt zu ertragen, der mir trotz Schmerzen sämtliche Verbände (Gips, Orthesen) wegnahm, mir an den Kopf knallte, ich solle aufhören zu jammern und froh sein überlebt zu haben - plus VOLLE Belastung ab diesem Tag angewiesen. Das steht nur so in keiner Akte.
Seit diesem 7.1.2019 beschimpfe ich namentlich diesen Arzt. Man kann sich an den Unkiliniken ja nicht aussuchen, welcher D-Arzt an dem Tag grad Dienst hat. Nur er am 7.1.2019 und im September 2019 seine Gattin waren derart brutal. Als Patient sitzt man dann dort und .... bleibt "abhängig".
Gut. Also - was hier wirklich zweifelsfrei beantwortet wurde: es gibt keine Frist dh kein Verlust von Ansprüchen zumindest deswegen. Schon seltsam, dass es ansonsten für solche Begutachtungen strenge Fristen gibt ...
Ihr müsste nicht weiter diskutieren. Ich (muss und) werde mich überraschen lassen, wie (und wann) es weiter geht. Mehr kann ich sowieso nicht tun. LG an euch Alle hier für die vielen gegebenen Gedankenansätze und Infos!
Zitat :MEINER Meinung nach hätte solches also irgendwie nach 3 Jahren erstmals passieren müssen und wäre das jetzt in 2026 eine "Nachkontrolle" und schon wäre die Sachlage eine völlig andere.
Eventuell schon nach 2 Jahren, den Rest sehe ich genau so.
Zitat :Dass auch am OLG Anwaltszwang besteht - ist mir neu. Mir ist das nur vom LG bekannt.
Ab LG aufwärts herrscht Anwaltszwang.
Zitat :Ab LG aufwärts herrscht Anwaltszwang.
Vielen Dank nochmals. Scheint neu zu sein? Ich war nämlich Ende 2019 schon einmal im Berufungsverfahren als Klägerin ohne eigenen Anwalt am OLG und es gab keinerlei Probleme ... 3 wirklich sehr nette Richter dort, die den Beschluss vom LG für nichtig erklärten und ich bekam am OLG vollumfänglich Recht. Es ging um eine Erbschaftssache, lt zum Glück beim Nachlassgericht gesicherten Testament war ich namentlich Alleinerbe und erfuhr vom Erbfall erst nach Ausräumen der Wohnung meiner Mutter plus dortigen Vernichten sämtlicher dabei gefundener Unterlagen durch den "Ausräumer" ... Als Mutter verstarb lag ich im Krankenhaus ...
Ich diskutiere nicht, aber gebe noch input in der Hoffnung, dass du dich nicht erneut an unnötige oder gar falsche Denkansätze hängst, was sich lesbar ja nicht vermeiden ließ.
- Nein, dein Anwalt hatte kein Mandat zur Beratung in Verfahrensfragen.
- In Zivilrechtsverfahren gilt ab LG *aufwärts* Anwaltszwang. §78 ZPO . Das gilt schon sehr lange.
- Deinen Anwalt und seine Hinweise an dich bzgl. *Vergütung* kann ich verstehen. Er ist kein pro bono-Anwalt und du hattest schon viel früher viel an ihm auszusetzen. Warum er sein Mandat nicht selbst niederlegte, ist unbekannt und jetzt nicht wichtig.
- Die Beklagte musste zu keiner Zeit eigene Gutachten vorlegen oder eine *Einigung* akzeptieren. Die Versicherung musste nicht jubeln, die wird das alles ganz einfach *aussitzen*.
- Es ist alles mehrfach hier nachlesbar, sowohl zu Anwalt, Ärzten, Knochen, Alter, Gutachter und Versicherung.
- Scheitern und Klageabweisung sind am Horizont erkennbar, der Weg zu teuren höheren Instanzen ist aber noch nicht versperrt.
@ Harry van Sell: manchmal fällt der Groschen doch noch. Ich hatte die eine Äußerung vom leitenden Richter am OLG damals vermutlich gänzlich falsch interpretiert. Er fragte mich am Ende der Verhandlung, wieso ich mich selbst vertrete statt einen Anwalt beauftragt zu haben für die Berufung - und dann zur Anwältin der Gegenseite "Sie haben sich leider sehr schlecht vorbereitet gehabt". Ich glaubte, dabei wurde auf die von mir vorgelegten SMS-Nachrichten gemeint. Stattdessen sollte wohl eher von dort die Abweisung meiner Berufung wegen fehlender anwaltlicher Vertretung gemeint gewesen sein. Egal. Im Ergebnis akzeptierte die Gegenseite alles, darum wurde das vorangegangene Urteile aufgehoben. (Was mir zwar unterm Strich Gebühren ersparte, aber leider nicht wirklich einen Nutzen erbrachte - weil zu dem Zeitpunkt wirklich längst alles an Erbmasse spurlos verschwunden war, ebenso sämtliche alten Familien-Dokumente, Fotos ... während ich aufgefordert wurde nachzuweisen, dass das alles am Todestag wirklich noch im Besitz meiner verstorbenen Mutter war ... Dumm gelaufen. Alle Mühe umsonst. DAS verzeihe ich niemals! Kontakt-und Annäherungssperre zumindest zugestanden bekommen dh bei MIR wird durch diese Person auf keinen Fall ausgeräumt und abkassiert werden!)
@wirdwerden: vielen lieben Dank! Antwort zur Frage am Ende: mein Anwalt (derzeit im Urlaub) wollte pausenlos Ergänzungsgutachten einfordern - schriftlich. Vorladung zu einem Termin stand nicht im Raum. Ich habe zuvor bereits bei einem anderen Gutachter 2x Ergänzungsgutachen beauftragen lassen (dh dem Anwalt zugestimmt) und beide Male bekam ich prompt fette Zusatz-Gebühren-Rechnungen als jeweils Vorschuss einzahlbar in die Gerichtskasse - ohne dass wirklich alle Fragen beantwortet wurden bzw der Richter meinte "das ist jetzt zu spät, an der Stelle wird jetzt beendet". Genau das möchte ich jetzt bei diesem Gutachter nicht nochmals erleben. Mein Ziel war und ist es - durch unseren Schriftsatz (Stellungnahme) zu erreichen, dass ein anderer Gutachter benannt wird und die Sache korrekt erledigt. Statt diesem definitiv NICHT unparteiischen Menschen noch mehr Geld in den Rachen zu schieben per Ergänzungsgutachten, 2-3 oder danach gar doch noch Vorladung ... Der Richter hat alles schon lange genauso satt und will endlich einen Schlusstrich und Beschluss fassen. Und die Gegenseite wartet auf den Beschluss zwecks sofortiger Einlegung der Berufung ihrerseits am OLG. Angekündigt wurde bereits.
@Anami: ich diskutiere auch nicht. Aber die Folgerung aus Ihren Brocken ist - dann hätte mein Anwalt versagt. Natürlich kann ein Richter nur das urteilen, was von den Prozessparteien vorgetragen wird. Wenn ein Richter Fehler macht ist es Pflicht der Anwälte, ihn darauf hinzuweisen. Kurz gesagt - MEIN Anwalt hätte bereits in 2021 (spätestens 2022) Antrag zur med. Begutachtung stellen müssen. Es geht nicht um "Beratung". Kein Mandant fordert seinen (selbstständig denkenden) Anwalt auf, bestimmte Anträge zu stellen. Dann bräuchte niemand irgendwelche Anwälte mehr, auch keinen Anami. Und wenn ein Richter einen (mit Begründung eingereichten Antrag) willkürlich ablehnt (in dem Fall war es die Ortsbegehung = hier anderes Unterforum), dann bleibt es trotzdem bei einem Verfahrensfehler. Und wieder verbleibt die Zuständigkeit für das Vertreten und Durchsetzen der Mandateninteressen beim Anwalt. Danke für die Aufforderung, meinen Anwalt verklagen zu sollen. So unter Kollegen kein netter Rat :-.)
Folgerung kannst du ziehen. Ich gab Hinweise... zu beachten oder zu ignorieren... nicht zu diskutieren.Zitat :Aber die Folgerung aus Ihren Brocken ist - dann hätte mein Anwalt versagt.
Und ehrlich? ich wollte nichts wiederholen.
sag ich doch...und jeder kanns nachlesen. Aber von --RA muss Antrag stellen-- ist man weit entfernt.Zitat :Kurz gesagt
Man braucht ggfls. gute Anwälte, die auch aus juristischer Sicht (und den Gegner im Blick) mitgehen mit dem, was ein Mandant sich vorstellt. Dafür braucht niemand einen Anami-Laien. Korrekt.Zitat :Dann bräuchte niemand irgendwelche Anwälte mehr, auch keinen Anami.
Da ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, kannst du keinen Verfahrensfehler feststellen. Da darf höchstens ein anderer Richter ran.
Stop. Komplett falsch verstanden. Weder bin ich Kollege noch habe ich aufgefordert.Zitat :Danke für die Aufforderung, meinen Anwalt verklagen zu sollen.
Mein Fazit: Du KANNST aus ...Gründen nicht aufhören. Darüber muss man nicht diskutieren---es IST leider so.
Ohne Vergleich bzw am Ende aller möglichen Instanzen gibt es einen, der den Prozess *nicht gewinnt*.
btw.
- Seit 2007 in der ZPO, also nicht neu...https://www.buzer.de/gesetz/7030/al7092-0.htm
- Klage auf Schadensersatz/Schmerzensgeld seit 2021 anhängig.
- Unfall in 2018
-
Also, doch erst später bei Gericht anhängig; danke für den Hinweis, Anami. Man streitet sich wohl seit Unfall, ging aber erst drei Jahre später zu Gericht. Ich hatte mich da ja schon von Anfang an gewundert.
Kurz und schmerzlos zusammen gefasst: Trotz Nachfrage wissen wir immer noch nicht, was im Augenblick noch genau Streitgegenstand ist. Jedenfalls gibt es eine Frage, die gutachterlich zu klären ist - nämlich ob derzeitige Beschwerden ihren Grund in dem Unfall haben. Nur das wird der Gutachter sich angucken. Wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man eben den Gutachter im Termin befragen. Das ist wichtig, dann sieht man weiter.
Es ist keinem Verfahren dienlich, wenn man durch ständigen neuen Sachvortrag Unruhe und Unübersichtlichkeit rein bringt. Und - man kann sich auch um Kopf und Kragen reden bzw. schreiben. Eigengänge unter Umschiffung des Anwalts, der zumindest die verfahrenstechnischen Beweislastregeln kennt, sind zu unterlassen.
wirdwerden
Zitat :Aber die Folgerung aus Ihren Brocken ist
Anamis Brocken sind nicht immer hilfreich, oft sogar das Gegenteil.
Zitat :So unter Kollegen kein netter Rat :-.)
Sollte Anami Anwältin sein, würde sie hoffentlich fundamental anders agieren. Oder alle Schutzheiligen mögen sich vereinen und ihren Mandanten verstehen.
Zitat :Und wenn ein Richter einen (mit Begründung eingereichten Antrag) willkürlich ablehnt (in dem Fall war es die Ortsbegehung = hier anderes Unterforum), dann bleibt es trotzdem bei einem Verfahrensfehler.
Wenn der Streitgegenstand Schmerzengeld etc. wäre und ob die derzeitigen Beschwerden ihren Grund in dem Unfall haben, sehe ich keinen Sinn in einer Ortsbegehung. Da würde ich rein interessehalber die Begründung des eingereichten Antrag als auch die Begründung der Ablehnung lesen.
Weil es hier keine Rechtsberatung gibt (weder in Brocken noch hilfreiche oder schädliche). Die TE weiß das längst und dieses Wissen ist ihr nicht abhanden gekommen.Zitat :Anamis Brocken sind nicht immer hilfreich, oft sogar das Gegenteil.
A) Bin keine und an einem *Juristenstammtisch* hätte ich niemals Platz genommen.Zitat :Sollte Anami Anwältin sein, würde sie hoffentlich fundamental anders agieren. Oder alle Schutzheiligen mögen sich vereinen und ihren Mandanten verstehen.
B) Der St. Ivo schützt hoffentlich den noch tätigen RA weiterhin.
Kleiner Schockmoment meinerseits - ICH hielt Amani bislang zuerst für einen Jurastudenten und jetzt nach Jahren für einen "fertigen" Anwalt. Danke für den Lacher, baut mich echt auf. Nein, keine Diskussion.
Und ja, es geht jetzt in 2026 um die bis heute andauernden Beschwerden und dazu bekam der Gutachter vom Gericht die komplette fette Akte und soll das unfallanalytische Gutachten (vom Haus- und Hofgutachter der Gegenseite = Allianz - worauf deren damals anwesende stellv Anwältin auch noch stolz war statt sowas nicht laut beim Termin zu sagen!) als Ausgang nehmen. Dieses wiederum ist voller Fehler und hätte so niemals vom Gericht akzeptiert werden dürfen - wäre der Richter dem Antrag (mit Begründung) zur Ortsbegehung gefolgt. Denn nur so wäre das Kartenhaus der Gegenseite sofort in sich zusammen gestürzt. Stattdessen kam "ist nicht nötig, Aussagen Beklagtenseite und Zeuge sind glaubhaft". Steht das am Ende so auch im Beschluss - OHNE Berücksichtigung der bisher komplett ignorierten und über die Jahre schriftlich protokollierten Aussagen Gegenseite und dieser Zeuge (der es wirklich nur gut mein von Anfang an! er sagte das aus "was man erwartet" auch wenn die Aussagen falsch sind - aber auch er hatte direkt nach Unfall andere Aussagen gemacht als zuletzt 2023 und der Richter akzeptiert nur das Protokoll von 2023 = und damit sage ich "Verfahrensfehler". Er lagen ja stets alle Fakten vollständig auf dem Tisch,m wurden aber nur per Rosinenpickerei akzeptiert. Selbst übergebene Fotos - ignoriert. Aber das alles gehört jetzt hier gar nicht her. Ebenso keine Debatte darüber, wann (und warum überhaupt!) erst kurz vor knapp Klage eingereicht worden war. Irrelevant.
Das Gericht gibt sich größte Mühe nachzuweisen, dass ich den Unfall verschuldet hätte, die Schaltung der Ampelanlage gänzlich unbedeutend wäre, der Beklagte (seit 2023 erstmals so behauptet!) vollgebremst in die Kollision fuhr während meine Vollbremsung ebenso wie die Tatsache Dunkelheitsunfall ohne Beleuchtung von Straße und gegn. PKW urplötzlich ausgeblendet sind (nachdem ich ein Gutachten von 2 Augenärzten und die Aussagen der Straßenmeisterei zum Austausch der Ampeln und Straßenbeleuchtung im April 2022 vorgelegt habe) und natürlich musste der Beklagte so langsam und vorbildlich gefahren sein, dass mein Auto sich niemals jemals hätte infolge Kollision (und in Vollbremsung) 1,5x um die eigene Achse gedreht haben können ...
Ja, größter Mist von allem: damals hatte ich noch keine Dashcam - gekauft noch vor dem Ersatzfahrzeug, nie wieder ohne! Bestritten wird vom Gericht mit dem Unfallanalytiker, dass ich das Lenkrad bis zum Anschlag nach rechts verrissen hatte im Schreck - damit wiederum soll "bewiesen" werden, dass auf keinen Fall meine Fraktur vom linken Schlüsselbein durch die Kollision verursacht sein durfte. Energisch wird jetzt vom Gutachter bestritten, dass ich durch den Aufprall HWS-Probleme und eine Gehirnerschütterung hatte - "unmöglich weil geringe Geschwindigkeiten", ebenso bestreitet er vom damaligen Oberarzt handschriftlich in der Patientenakte ergänzte Diagnosen (hier wiederum habe ich die Bestätigung von der Uniklinik eingeholt als Nachweis, wer diese Notizen ergänzt hatte). Solche Zickereien ... Jedes einzelne Fitzelchen muss beachtet und korrigiert werden - auch wenn es weder diesem Gutachter noch dem Gericht passt. Klar bin ich prompt wieder die Böse, die Nervensäge, die ewig Diskutierende ... Aber auch das gehört hier nicht her.
Ich schrieb nur soviel Text - weil es eben üblich ist hier, ständig ergänzende Fragen zu stellen - bis man eine halbe Akte präsentiert hat. Und dann geht gerne auch mal Gemecker los - wie ich jetzt grad erlebe.
Ich hatte lediglich nach einer Frist gefragt. Frist, bis wann eine erste med. Begutachtung nach einem Unfall erfolgen muss - eben für die klare Zuordnung "ja, diese Beschwerden sind kausal Folgen der Unfallverletzungen".
Mehr nicht.
Bitte diskutiert jetzt hier nicht weiter. Danke. Und wirklich ehrlich ganz besonderer Dank an @Harry van Sell. Wenn ich darf. Und ja, auch Dank an jeden hier, der wirklich helfen wollte.
Falls es untergegangen sein sollte - der Richter hat in zwei Terminen (2021 + 2023) einen Vergleich vorgeschlagen.
Ohne Sekunde Bedenkzeit wurde beide Male von der Kanzlei, die die Allianz vertritt, kategorisch abgelehnt.
DAS nehme ich als Anlass für mich - denen dafür dankbar zu sein. Denn nur so ist der Gang zum OLG möglich.
Ich motiviere mich seitdem dieses Verfahren anhängig ist damit - dass wir nicht mit 100% Klage eingereicht hatten sondern sofort per Antrag Quotelung und dass ich hoffe, irgendwann eine nett verzinste Rückzahlung doch noch von dieser Haftpflicht zu bekommen. Wenn ich so lange überleben sollte ...
-- Editiert von User am 28. Juli 2026 19:40
Nein, keine Diskussion nötig. Dein Lacher zeigt aber, wie weit du neben der Sache liegst...nicht nur hier wegen *meiner Meinung*.Zitat :Danke für den Lacher, baut mich echt auf. Nein, keine Diskussion.
...wieder in altgewohnter Art weiter.Zitat :Und ja, es geht jetzt in 2026
Das Verfahren läuft und das LG wird entscheiden.
Alles Gute trotzdem!
Du hattest eine Frage gestellt, die letztlich zum Inhalt hatte, wie mit dem letzten med. Gutachten umzugehen ist, mit welchem Du nicht einverstanden bist. Auf die prozessualen Optionen bist Du hingewiesen worden. Auch darauf, dass wir hier in einem Forum sind, keine Aktenkenntnisse haben, eine realistische jur. Einschätzung des Verfahrens nicht möglich ist. Das hat Dich alles nicht beeindruckt. Wir werden mit unstruktuerierten Buchstabenchaos zugepflastert. Wenn das Verfahren genauso geführt wird, dann wundert mich gar nichts, wirklich nicht.
Es gibt strenge prozessuale Spielregeln. Dazu gehört auch die Ablehnung eines Beweisantrages aus gutem Grund. Jedenfalls wird kein deutsches Gericht einem Antrag entsprechen, nur weil der Antragsteller was auch immer für wichtig hält.
Es stimmt mich immer sehr nachdenklich, wenn sich in einem Verfahren alle, wirklich alle Fachleute irren, und zwar quer durch alle Disziplinen, dazu noch die Juristen. Und - auch in der nächsten Instanz sitzen wieder Juristen, wieder Fachleute mit derselben Qualifikation wie in der ersten Instanz. Die nach denselben prozessualen Kriterien entscheiden, ob ein Beweisantrag in irgend einer Form erheblich ist. Es ist derselbe Unfallsachverständige da, ..... u.s.w. Auch im OLG gibt es keine Zauberfeen.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten