GKV-Austritt -- Bedingungen

10. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)
GKV-Austritt -- Bedingungen

Salü,

paar Fragen dazu ...

1 - zählt bei der Jahreseinkommensgrenze (die ca. 47500 €) der Brutto - oder Netto lohn?

2 - Liegt man ca. 10.000 € /Jahr unter der Grenze als Arbeitnehmer, gibt es einen Kunstgriff, um die GKV dennoch zu verlassen? Z.B. eigene Rückstellungen, Vermögen etc.

3 - Welche Arten von Einkommen kann man außer dem Arbeitslohn noch zur Ermittlung der Jahresgrenze dazuzählen? Geschenke? Zinsen? Kursgewinne? Arbeitslohn aus einer Nebenbeschäftigung (ggf. 400-€-Zweitjob)?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

zu 1.: Es zählt der regelmäßige sozialversichrungspflichtige Bruttolohn. Überstunden und freiwillige Sonderprämien des AG zählen nicht mit.

zu 2.: Nein

zu 3.: Keine.

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#2
 Von 
Mischelli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei meinem Mann war es schon so, dass alle sozialversicherungspflichtigen Einkünfte mitzählten, also auch Sonderprämien. Geschenke jedoch eher nicht.

Irgendwo habe ich mal gehört, dass sich komplett bei der GKV abmelden kann, dann aber nie nie wieder reinkommt. Am besten mal den Vetreter fragen.
Ansonsten: es hilft gar nichts, alle Verdienste schnell noch in das Jahr des angestrebten Austrittes zu packen- wenn man in den Folgejahren nicht auch darüber kommt, bist Du raz faz wieder drin!

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