GKV-Austritt wg. PKV - wie?

8. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Brigitte123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
GKV-Austritt wg. PKV - wie?

Hallo,
seit der letzten Oktoberwoche habe ich einen neuen Job und nun liegt mein Gehalt ueber der Pflichtversicherungsgrenze.

Einen Tag vor Antritt des Jobs habe ich bei meiner GKV-Hotline gefragt, was ich jetzt tun muesse und ob ich mich privat versichern koennte. Man sagte mir a) ich muss nichts tun, geht alles automatisch und b) privat versichern koenne ich mich sowieso noch nicht, erst muesste ich 3 Jahre in Folge ueber der Pflichversicherungsgrenze liegen. Im Vertrauen auf diese Auskunft habe ich auch nichts gemacht.

Nun bekam ich vor 10 Tagen Post von meinem AG, der mir mitteilte, ich bekaeme von nun an einen Zuschuss zu meiner freiwilligen oder privaten KV und mir wurde auch gleich die Hoehe des Zuschusses fuer die Monate Okt. + Nov. mitgeteilt.

Daraufhin rief ich wieder bei meiner GKV an, wies auf das Schreiben des AG hin und sagte, das wuerde fuer mich bedeuten, dass ich mich privat versichern koennte. Der Mann bei der Hotline erzaehlte mir zum einen, dass mein AG mich als freiwilliges Mitglied versichert haette und zum anderen sprach er von einem neuen Gesetzesentwurf, der seit 27. Oktober vorliegt und am 01.01.07 in Kraft treten wuerde und wonach ich erst mal 3 Jahre ueber der Grenze usw. usw. - das kannte ich ja schon. Doch diesmal liess ich nicht locker, weil ich a) aus der Versicherungspflicht VOR dem 27. Okt. gefallen bin und b) das Gesetz bis jetzt ja noch gar nicht in Kraft getreten ist und ich darum nicht einsah, warum es trotzdem fuer mich schon gelten sollte.

Der Hotline-Mann sprach von "sehr komplizierter Rechtslage" und "schwierig zu beantworten" und "wir wissen selber noch nicht, wie wir das machen sollen" und hielt dann Ruecksprache mit jemandem, der das angeblich besser beurteilen konnte. Danach teilte er mir mit, ich solle sofort kuendigen, wahrscheinlich kaeme ich aus der GKV raus.

Das liess ich mir nicht 2 x sagen, 2 Tage spaeter (am 29.11.) lag die Kuendigung zum 31.01.07 bei meiner GKV auf dem Tisch.

Gestern bekam ich nun einen Anruf meiner GKV. Man wollte mir mitteilen, dass die Kuendigung angekommen ist, man sie aber erstmal nicht akzeptieren wuerde aufgrund der offenen Rechtslage. Ich bekaeme auch noch einen Brief, in welchem das stehen wuerde. Das waere eine Anweisung "von oben", dass Kuendigungen erstmal nicht angenommen wuerden.

Ich wies nochmal auf das Datum meines neuen Jobs (VOR dem 27.10.06) hin und da bekam ich auf einmal zu hoeren, wenn ich mit Jobaufnahme direkt die GKV gekuendigt haette, dann waere das kein Problem gewesen, aber so... Die Kuendigung haette ja erst am 29.11. vorgelegen und jetzt muesste ich mich mit der neuen (wenn auch noch nicht geltenden) Rechtslage abfinden.

Ich dachte, ich hoere nicht richtig! Ich hatte doch VOR Jobaufnahme gefragt und man hatte mir gesagt, ich komme erst in 3 Jahren aus der GKV raus!

Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage ist? Habe ich eine Chance, zum 01.02.07 aus der GKV zu kommen? Hat mein AG das Recht, mich als freiwilliges Mitglied zu versichern, ohne mir was davon zu sagen?

Sorry fuer die lange Geschichte, aber ich weiss nicht, wie ich das alles kuerzer erklaeren soll und trotzdem noch verstaendlich.

Danke fuer den Rat und Gruesse

Gitti

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,

bin auch freiwillig in der GKV, ist mit Frau und 3 Kindern auch besser so....

Wie der Name schon sagt, bist Du FREIWILLIG dort versichert. Frag doch mal bei deinem privaten Versicherer nach.

Gruß

Michael

PS:Gut überlegt den Wechsel ??

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die genannten Einschränkungen im Brutto-Lohn sind die sogenannte Bemessungsgrenze.
Sie liegt seit Januar 2003 gilt für bisher gesetzlich Versicherte eine Grenze von 45.900 Euro jährlich (3825 Euro monatlich). Wer mehr verdient, dem steht der Weg in eine private Krankenversicherung offen.
Für Personen, die bereits in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, gilt eine Krankenversicherungspflichgrenze von 41.400 Euro jährlich (bzw. 3450 monatlich).


Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung kann unter Beachtung der genannten Bedingungen jederzeit erfolgen.
Einzig eine Kündigungsfrist von zwei Monaten ist zu beachten.


Aus :

http://www.eine-private-krankenversicherung.de/bedingungen.php


Gruß

Michael

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#3
 Von 
Brigitte123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Michael,

ja, ich habe mir den Wechsel gut ueberlegt. Habe keine Kinder, bin bereits 50, mein Mann ist Beamter und eh privat versichert, sehe also keine Nachteile, nur Vorteil. Vor allem besssere Behandlung bei den Aerzten und "Soforttermine" und keine Wartenzeiten zwischen 6 Wochen und 6 Monaten, bis man drankommt (mein Mann bekommt Termin innerhalb von 24 Stunden!). Die Kosten sind dieselben wie in meiner GKV.

Mit der PKV habe ich schon gesprochen, die meinten, ich solle versuche, aus der GKV rauszukommen, die Maklerin weiss aber selber nicht, wie ich das am besten anstellen soll.

Gruesse

Gitti

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Brigitte123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Michael,

ja, ich habe mir den Wechsel gut ueberlegt. Habe keine Kinder, bin bereits 50, mein Mann ist Beamter und eh privat versichert, sehe also keine Nachteile, nur Vorteil. Vor allem besssere Behandlung bei den Aerzten und "Soforttermine" und keine Wartenzeiten zwischen 6 Wochen und 6 Monaten, bis man drankommt (mein Mann bekommt Termin innerhalb von 24 Stunden!). Die Kosten sind dieselben wie in meiner GKV.

Mit der PKV habe ich schon gesprochen, die meinten, ich solle versuche, aus der GKV rauszukommen, die Maklerin weiss aber selber nicht, wie ich das am besten anstellen soll.

Gruesse

Gitti

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Brigitte123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich liege ueber der Bruttolohngrenze (habe 4.100/Monat). Das wuerde doch bedeuten, ich kann mich problemlos in der PKV versichern. Warum macht dann meine GKV so ein Problem daraus und tut so, als ginge das nicht? Und warum meint auch die PKV-Maklerin, es wuerde "wahrscheinlich schwer werden dort rauszukommen", aber ich es solle es einfach versuchen?

Gitti

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

erstmal eins:

wechsel die maklerin!!

durch den ag-wechsel und den entsprechenden verdienst bist du versicherungsfrei!

bedeutet: du kannst dich freiwillig bei der gkv weiterversichern, musst es aber nicht. kannst dich auch privat versichern oder gar nicht.

der neue ag muss!! dich sogar neu bei deiner gkv anmelden, automatisch geht das gar nicht.

von gestzentwurf sind übrigens folgende fälle voraussichtlich nicht betroffen:

- aufnahme einer erstbeschäftigung
- ag-wechsel

also:

husch husch, neuen makler suchen, einen der weiss wie's geht.

viel erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Brigitte123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo mFriese,

der Job ist zwar neu, aber mein AG ist immer noch der alte. Gilt das von Dir geschriebene auch in diesem Fall?

Gruss

Gitti

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#8
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Kleiner Zusatz:
Erst mal bei der PKV der Wahl einen ('Probe')-Antrag stellen.
Sollte dieser ohne Ausschlüsse und Zuschläge angenommen werden, kann man bei der GKV kündigen.
Grad bei den nicht mehr ganz jungen Leuten gibts da oft Überraschungen!


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

@Gitti

neuer arbeitsvertrag oder nur ne gehaltserhöhng?

@epoeri

eigentlich nicht so gut. probeanträge sind unerwünscht und werden oft auch gar nicht bearbeitet. häufig machen makler probeanträge um das risiko ab zuchecken und decken dann woanders ein, nachdem sie wissen das alles ok ist.

@Gitti nochmal

nen kv spezi kann ich dir empfehlen. ich bins nicht und verdiene auch nicht dran.

viel erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ mFriese

deshalb hab ich es auch in Klammer und Anführungszeichen gesetzt.
Man kann den Antrag ganz regulär stellen und abwarten, was die Versicherung sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi epoeri,

ein erfahrener kv-makler wird bereits bei der beantwortung der gesundheitsfragen erkennen, ob es probleme geben wird oder nicht.

er wird auch wissen, bei welchen gesellschaften dies wirklich ein problem sein wird oder wo er das erhöhte risiko auch ohne schwierigkeiten eingedeckt bekommt.

die vorhandene maklerin weiss offensichtlich nichteinmal um die gesetzlage, wie wird's da wohl weitergehen? ;)

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Hier haben wir eine besonders kniffelige Situation, die die beurteilung äußerst schwer macht.

Eigentlich gilt ja nur die aktuelle Gesetzeslage und die Gesundheitsreform, deren Bestandteil es ist, den Austritt aus der Krankenpflichtversicherung erst nach 3 aufeinanderfolgenden Jahren mit überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze, ist ja noch gar nicht in Kraft getreten.

Im Gesetzesentwurf ist aber vorgesehen, dass diese Regelung rückwirkend zum 27.10.2006 in Kraft tritt.

Die Verwirrung in der GKV und auch bei der Maklerin kann ich daher nachvollziehen. Wenn Du jetzt einen privaten Krankenversicherungsvertrag abschließt, dann kann es Dir passieren, dass Du im nächsten Jahr auf einmal gleichzeitig privat und gesetzlich versichert bist.

Möglicherweise ist so eine gesetzliche Rückwirkung verfassungswidrig, aber willst Du deswegen bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen?

Dass der AG-Wechsel und die Aufnahme einer Erstbeschäftigung von der genannten Regelung ausgenommen ist, kann ich im Gesetzesentwurf nicht erkennen. Aus der Begründung zu der Änderung geht sogar eher das Gegenteil hervor.

Wenn Du also jetzt einen PKV-Vertrag unterschreibst, dann solltest Du darauf bestehen, dass dieser Vertrag rückwirkend ungültig wird, wenn das Gesetz in der jetzt vorgesehenen Form in Kraft tritt.

Du musst damit rechnen, dass Deine GKV Dich darauf verweist und die Kündigung rückwirkend unwirksam wird mit der Folge, dass auch die Beiträge fällig werden.

Hier ein Link auf den Gesetzesentwurf:
http://dip.bundestag.de/btd/16/031/1603100.pdf

Interessant dabei ist auf Seite 11 die Änderung des § 6 SGB V (Art. 1 Nr. 3 a, c, e)und auf Seite 243 das Inkrafttreten dieser Bestimmung (Art. 46 Abs. 2)

Um nach dem neuen § 6 Abs. 9 SGB V in den Genuss der Stichtagsregelung zu kommen, reicht es übrigens nicht, zu diesem Zeitpunkt die Pflichtversicherungsgrenze überschritten zu haben. Du hättest bereits zu diesem Zeitpunkt bei der GKV gekündigt haben müssen. Diese Voraussetzung erfüllst Du aber nicht.

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