GKV - PKV

27. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
ImSchlamm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
GKV - PKV

Folgende Frage, ich hoffe der Sachverhalt wird deutlich:

Wechsel innerhalb der GKV ist mir bekannt: Kündigungsfrist 2 Monate, danach ist man 18 Monate an die neue Kasse gebunden.
Frage: Kann man nach Wechsel von einer GKV (Beispielsweise Barmer ) in eine andere GKV (bspw. TK) ohne Einhaltung der Mindestlaufzeit in die PKV wechseln (natürlich wenn die formalen Voraussetzungen / Verdienstgrenzen vorliegen).

oder anders an Hamd eines konkreten Beispiels: kann ich zum 1.8.2006 nach frisgrechter Kündigung der Barmer in die TK eintrreten und dann bspw. im November 2006 in die PKV?

Vielen dank, wenn jmd etwas weiss.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Kündigungsfrist: Zum Ende eines übernächsten Monats.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

ne 18 monate mindestversicherungsdauer ist schon richtig. gilt auch für freiwillig versicherte.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

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