Sehr geehrte Damen und Herren
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, es geht um folgendes.
Am 27.10.2010 ist mein Sohn Michael geboren. Wir wollten meinen Sohn wie auch meine Tochter Barbara, die jetzt schon über meine Frau versichert ist, über die gesetzl. Familienversicherung (AOK) meiner Frau versichern. Meine Frau ist derzeit im Erziehungsurlaub. Ich bin privat versichert.
Auf Anfrage der gesetzl. Krankenkasse mussten wir für die Anmeldung meines Sohnes meine letzte Lohnabrechnung vorlegen.
Die gesetzl. Krankenkasse hat dann festgestellt, dass ich mit meinem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liege und hat uns dann folgendes mitgeteilt bzw. Vor die Wahl eines unten aufgezeigten Szenarios gestellt.:
Vorab einige Daten
04.04.2008 Geburt Barbara
10.08.2008 Hochzeit
27.10.2010 Geburt Michael
Szenario A
a) Meine Tochter Barbara muss rückwirkend bis zum 10.08.2008 (Hochzeit) freiwillig bei der AOK versichert werden. Dies würde eine Nachzahlung von ca. 4000€ mit sich ziehen, desweiteren kommt eine monatl. Belastung von 140€ für die freiwillige Versicherung dazu.
Szenario B
b) Meine Tochter Barbara wird privat versichert. Dies hätte zur Folge das sämtliche Kosten die ab dem 10.08.2008 angefallen sind von mir oder meiner neuen Versicherung übernommen werden müssen. Durch häufige Krankenhaus Aufenthalte meiner Tochter kommen da evtl. mehr als 30.000€ zusammen und ich denke nicht, dass die PKV das übernehmen wird.
Mein Sohn Michael muss privat versichert werden.
Meine Frau und ich sind erstmal aus allen Wolken gefallen und rechtlich ist es scheinbar so, dass obwohl die Krankenkasse über die Hochzeit informiert wurde, dass wir gegenüber der Krankenkasse in der Mitteilungspflicht sind und proaktiv eine Lohnabrechnung hätten einreichen müssen. Ich bin jedoch nie dazu aufgefordert worden eine Lohnabrechnung einzureichen und wie schon gesagt die Krankenkasse wurde ja von uns informiert.
Ist das so richtig, bzw. Hat die Krankenkasse Anspruch auf eine rückwirkende Zahlung?
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
Vielen Dank
Johannes K.
GKV verlangt rückwirkend Beiträge
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
die Frage ist sehr schwer zu beantworten:
Rechtlich endet mit dem Tag der Hochzeit die kostenlose Familienversicherung (FV) für das Kind. Das ist laut Gesetz eindeutig.
Es geht hier um den Punkt Vertrauensschutz (oder kein Vertrauensschutz):
- Gab es beim Antrag auf Familienversicherung der Tochter ein Merkblatt mit den Voraussetzungen für die FV (auch wenn Ehegatte privat versichert ist)?
- Wurde die Krankenkasse schriftlich über die Hochzeit informiert? Wurde auch die FV der Tochter angesprochen? Gibt es ggf. Kopien oder Zeugen?
Es gelten hier die Regelungen des SGB X (§§ 39-51) zum Verwaltungsverfahren.
Entscheidend ist, wer kann was belegen. Notfalls würde ein Richter vor dem Sozialgericht entscheiden.
Hinweis: Für Michael ist auch eine eigene Mitgliedschaft in der GKV möglich. Beitragshöhe 138 Euro monatlich. Der Antrag kann innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt gestellt werden (auch bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse möglich).
Gruß
RHW
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Hallo,
leider sehen wir hier ein Negativ-Beispiel einer PKV!
Es ist so, das keine Familienversicherung bestanden hat! Vater versichert sich Privat, Frau und Kinder Kostenlos in der GKV auf Kosten derer Versicherten. Das läuft nicht!
Ist der Vater in der PKV, die Mutter in der GKV, sind die Kinder einzeln zu Versichern entweder in der PKV oder in der GKV eine Familienversicherung gibt es in dieser Kombi nicht!
In dem Fall-Beispiel, kann nur in der GKV rückwirkend Versichert werden - sprich Szenario A:
Szenario B wird nicht Stattfinden, da schlicht eine Versicherung nachträglich in der PKV nicht möglich ist.
Ob hier nun Versäumnisse der GKV vorliegen, die die rechtlichen Vorraussetzungen zur Beitragszahlung ändern, mag ich nicht zu beurteilen aber sehr zu bezweifeln. Dazu sollte ein Anwalt im Sozialrecht Stellung nehmen!
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