Hallo,
nach 5 schadenfreien Jahren wurde gar keine SF-Klasse übertragen, weil es eine Sonderregelung war. Gemäß §5 Absatz 7
des Pflichtversicherungsgesetzes wurden nur 5 Jahre ohne Schaden (nicht SF-Klasse) bestätigt. Meine nächste Versicherung hat die 5 Jahre nicht anerkannt. Nur als Sonderregelung habe ich die Jahre mit Hilfe Rechtsanwalt bekommen. Jetzt habe ich die Versicherung gewechselt und die Jahre sind wieder verloren. Ich habe wieder keine Rechte.
Entsprechen schadenfreie Jahre nicht der SF-Klasse?
Danke fürs Interesse.
MfG
Gar keine Übertragung der SF-Klasse
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
In den AGB des neuen Versicherers wird das geregelt sein.
Es gibt tatsächlich einen Unterschied zwischen SF-Klasse und schadenfreien Jahren. Beispielsweise kann jemand die SF 7 haben, obwohl er nur 5 Jahre schadenfrei versichert ist. Die 2 "Jahre" darüber hinaus waren eine Sondereinstufung, weil beispielsweise der Partner bei genau dieser Versicherung schon Kunde ist, sie haben die Partnerin also anfangs günstiger eingestuft. Bei einem Versicherungswechsel verliert derjenige in der Regel dann seine 2 Jahre Sondereinstufung und hat dann nur noch die tatsächlichen Jahre bei der Nachversicherung. Oder wenn man 1 Schaden pro Jahr frei hat (Option meist gegen Aufpreis), welcher dann auch passiert: So lange man bei dieser Versicherung bleibt, wird man nicht schlechter gestuft. Wechselt man allerdings, dann stuft die Nachversicherung den Schaden. Bevor man die Versicherung wechselt kann ich nur empfehlen, bei der bisherigen Versicherung anzurufen und nachzufragen, was weitergegeben wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das ist klar. Es geht aber darum, dass die Versicherung GAR keine SF-Klasse bestätigt hat, zwar keine Schäden waren. Sie hat aber 5 schadenfreie Jahre bestätigt. Neue Versicherung braucht aber NUR SF-Klasse.
Das Problem sehe ich im Pflichtversicherungsgesetz. Nach dem Gesetz ist kein Versicherungsunternehmen verpflichtet, eine SF-Klasse zu bestätigen. Verstehe ich es falsch?
--------------------------------------------------------------------
(7) Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben, auszustellen; ist die Rückstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach ihrer Bildung aufgelöst worden, ohne daß daraus Leistungen erbracht wurden, so hat der Versicherer auch hierüber eine Bescheinigung zu erteilen. Während des Versicherungsverhältnisses hat das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer jederzeit eine Bescheinigung nach Satz 1 innerhalb von 15 Tagen ab Zugang des entsprechenden Verlangens bei dem Versicherungsunternehmen zu erteilen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten