Hallo,
ich kenne jemanden, der vor etwa einem Jahr in seinem Gäste-WC die Waschbeckenarmatur angeschlossen hat. Nun ist der der flexible Schlauch zur Armautur am Gewinde abgebrochen und Wasser konnte so auslaufen. Der Schaden ist beträchtlich (Teppichböden,Laminat müssen ausgetauscht werden usw.)und so stellt sich die Frage: Ist es grobe Fahrlässigkeit, dass er selbst und kein Handwerker die Armatur angeschlossen hat? Schließlich gab es bisher keine Probleme, es tropfte nicht einmal vorher,sondern der Schlauch brach abrupt am Gewindeteil ab.
Vielen Dank für die Antwort,
mit freundlichen Grüßen K + P
-----------------
"Danke für die Infos,KarinPeter"
-- Editiert KarinPeter am 01.02.2012 14:59
-- Editiert KarinPeter am 01.02.2012 15:00
Gebäudeversicherung, grobe Fahrlässigkeit
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Sollte es sich um eine Gebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung handeln, dann ist das Austreten des Wassers ein normaler Leitungswasserschaden - also versichert!
Geht es um eine Haftpflichtversicherung, dann wäre es - auch bei grober Fahrlässigkeit - ein Versicherungsfall. Der Unterschied liegt eigentlich nur in Schadensabwicklung. Die Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert.
-----------------
""
Hallo und danke für die Antwort.
Es geht um die Gebäudeversicherung und wenn ich es richtig verstanden habe handelt es sich hier um einen bedauerlichen "normalen" Leitungswasserschaden. Dabei geht es nicht nur um die Abwicklung, sondern um die beschädigten Sachwerte. Also Gebäudeversicherung reguliert wie der Name schon sagt alles am Gebäude fest montiertes, ge- u. angebautes Sachgut. Die Hausratversicherung reguliert den "Inhalt", den Hausrat. Das ist schon klar. Meine Frage bezieht sich in diesem Fall, ob sich mein Bekannter mit dem Selbsteinbau grob fahrlässig verhalten hat. Recherchen im Internet helfen da nicht wirklich weiter, es fehlt dort an gleichen Beispielfällen.
Mit freundlichen Grüßen K + P
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da nützen auch keine Recherchen etwas. Es handelt sich um ein versichertes Schadensereignis. Letztendlich wird dies auch durch Ihren Vertrag bestätigt.
-----------------
""
Hallo,
danke noch mal für die Antwort. Im Vertrag bei meinem Bekannten steht, dass bei grober Fahrlässigkeit kein Versicherungsschutz besteht. Nun kommt es darauf an, ob die Versicherung behauptet,dass es sich bei den Selbsteinbau der Standartarmatur um grobe Fahrlässikkeit handelt und somit die Schadensregulierung verweigert. Wenn sie auf den Standpunkt bleibt, dass ein Fachmann die Armatur einbauen müsste,hat mein Bekannter ein echtes Problem.
Danke im Voraus für die Antwort.
Gruß KarinPeter
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten