Gebäudeversicherung, grobe Fahrlässigkeit

1. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
KarinPeter
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)
Gebäudeversicherung, grobe Fahrlässigkeit

Hallo,
ich kenne jemanden, der vor etwa einem Jahr in seinem Gäste-WC die Waschbeckenarmatur angeschlossen hat. Nun ist der der flexible Schlauch zur Armautur am Gewinde abgebrochen und Wasser konnte so auslaufen. Der Schaden ist beträchtlich (Teppichböden,Laminat müssen ausgetauscht werden usw.)und so stellt sich die Frage: Ist es grobe Fahrlässigkeit, dass er selbst und kein Handwerker die Armatur angeschlossen hat? Schließlich gab es bisher keine Probleme, es tropfte nicht einmal vorher,sondern der Schlauch brach abrupt am Gewindeteil ab.
Vielen Dank für die Antwort,

mit freundlichen Grüßen K + P

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"Danke für die Infos,KarinPeter"

-- Editiert KarinPeter am 01.02.2012 14:59

-- Editiert KarinPeter am 01.02.2012 15:00

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Sollte es sich um eine Gebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung handeln, dann ist das Austreten des Wassers ein normaler Leitungswasserschaden - also versichert!

Geht es um eine Haftpflichtversicherung, dann wäre es - auch bei grober Fahrlässigkeit - ein Versicherungsfall. Der Unterschied liegt eigentlich nur in Schadensabwicklung. Die Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert.

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#2
 Von 
KarinPeter
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort.
Es geht um die Gebäudeversicherung und wenn ich es richtig verstanden habe handelt es sich hier um einen bedauerlichen "normalen" Leitungswasserschaden. Dabei geht es nicht nur um die Abwicklung, sondern um die beschädigten Sachwerte. Also Gebäudeversicherung reguliert wie der Name schon sagt alles am Gebäude fest montiertes, ge- u. angebautes Sachgut. Die Hausratversicherung reguliert den "Inhalt", den Hausrat. Das ist schon klar. Meine Frage bezieht sich in diesem Fall, ob sich mein Bekannter mit dem Selbsteinbau grob fahrlässig verhalten hat. Recherchen im Internet helfen da nicht wirklich weiter, es fehlt dort an gleichen Beispielfällen.

Mit freundlichen Grüßen K + P

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Da nützen auch keine Recherchen etwas. Es handelt sich um ein versichertes Schadensereignis. Letztendlich wird dies auch durch Ihren Vertrag bestätigt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KarinPeter
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,
danke noch mal für die Antwort. Im Vertrag bei meinem Bekannten steht, dass bei grober Fahrlässigkeit kein Versicherungsschutz besteht. Nun kommt es darauf an, ob die Versicherung behauptet,dass es sich bei den Selbsteinbau der Standartarmatur um grobe Fahrlässikkeit handelt und somit die Schadensregulierung verweigert. Wenn sie auf den Standpunkt bleibt, dass ein Fachmann die Armatur einbauen müsste,hat mein Bekannter ein echtes Problem.
Danke im Voraus für die Antwort.
Gruß KarinPeter

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