Gebäudeversicherung Alte Versicherung vs Neue Versicherung

18. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
stihl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Gebäudeversicherung Alte Versicherung vs Neue Versicherung

Hallo liebe Gemeinde. Wir sind recht verzweifelt. Im Jahr 2021 (März) erwarben wir ein EFH und haben zunächst die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers übernommen. Wir wechselten zum 01 Januar 2022 zu einer Versicherung, die höhere Leistungen usw abdeckt. Nun gibt es einen immensen Schaden (Feststellung 08/22) an den Abwasserrohren, Kostenvoranschlag 20 000€. Die neue Versicherung sagt nun, dass dies ein Altschaden sei (Haus Bj 1961) die alte Versicherung sagt, das geht sie nichts an und sagt, dass sie nicht zuständig sei. Hilfe!!!! welche Versicherung ist nun zuständig????

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128543 Beiträge, 41000x hilfreich)

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von stihl):
welche Versicherung ist nun zuständig????

Mit etwas Pech gar keine, die alte Versicherung nicht weil es keinen Vertrag mehr gibt, die neue nicht weil der Schaden vor Versicherungsbeginn eingetreten ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
stihl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort, das würde ja jede Gebäudeversicherung ad absurdum führen, da man beim Kauf eines alten Hauses nie wissen kann, wie der Zustand der Abwasserleitungen ist/war. Jede Versicherung kann sich rausreden und sagen der Schaden ist alt, das ist doch ein Witz.

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2210 Beiträge, 477x hilfreich)

Was umfasst denn der Kostenvoranschlag, eine Neuinstallation?
Das wäre dann sowieso kein Fall für die Versicherung.

Im übrigen hat es schon einen faden Beigeschmackt. Das da die Alarmglocken der Versicherungen klingeln, dürfte klar sein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128543 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von stihl):
das würde ja jede Gebäudeversicherung ad absurdum führen,

Nö, man muss halt nur aufpassen was man da vertraglich vereinbart / versichert.
Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob man alle auftretenden Schäden versichert oder nur alle Schäden die ab dem TT.MM.JJJJ entstehen.

Letzteres ist natürlich erheblich billiger, kann bei Altbauten aber schnell Sparsamkeit an der falschen Stelle sein.

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14632 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die neue Versicherung sagt nun, dass dies ein Altschaden sei (Haus Bj 1961)
Mit dem Alter des Hauses hat das nichts zu tun (sonst gäbe es für Bestandsimmobilien ja gar keine sinnvolle Gebäudeversicherung).
Eure Versicherung behauptet aber, dass der Schaden(!) bereits vor dem 1.1.2022 vorlag bzw. zu erkennen war.

Hier könnte ein Anwalt ratsam sein (und das sage ich aus gutem Grund nicht oft).

Zitat:
Was umfasst denn der Kostenvoranschlag, eine Neuinstallation?
Das wäre dann sowieso kein Fall für die Versicherung.
So pauschal darf man das aber auch nicht sagen. Oft ist eine Neuinstallation sogar günstiger als eine Reparatur.

Zitat:
Im übrigen hat es schon einen faden Beigeschmackt. Das da die Alarmglocken der Versicherungen klingeln, dürfte klar sein.
Sehe ich auch so, aus mehreren Gründen.
1. ist es immer verdächtig, wenn ein Neukunde direkt mit einem immensen Schaden kommt (das war doch bestimmt schon vor Vertragsschluss bekannt ...)
2. hört es sich nach einem voraussehbaren Mangel an (heruntergekommenes Haus gekauft, dass dann via Versicherung saniert werden soll - das funktioniert natürlich nicht)

Im Übrigen ist es bei der Schadenshöhe kein einfach durchlaufender Fall, sowas wird regelmäßig geprüft und bestritten. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Versicherung im Recht ist.

Stefan


-- Editiert von User am 20. September 2022 10:49

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#6
 Von 
stihl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank bislang. Also in der Versicherung (drei Buchstaben) ist das gesamte Rohrpaket Zuwasser und Abwasser gegen Bruch und Risse versichert. Auch unterhalb der Bodenplatte und sogar außerhalb des Grundstücks. Die Fachfirma hat alles gefilmt und dokumentierte Brüche und Risse. Nun sagt eben die neue Versicherung dass dies ein Altschaden sei. Innerhalb der AGB und des Vertrages sind aber keine Ausschlüsse wie z.B. Altschaden erwähnt. Ich bin der Meinung, dass die Versicherung eintrittspflichtig ist, ab der Bezahlung der ersten Versicherungsprämie.

Als Beispiel: Im Haus meines Bruders, welcher auch ein Haus aus den 60er hat, brach ein Rohr und die Versicherung hat alles übernommen obwohl der Schaden sicher auch nicht von heute auf morgen kam und sich über Jahre entwickelt hat.

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#7
 Von 
stihl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Und das Haus ist weder heruntergekommen oder sonst in schlechtem Zustand. Zudem war der Versicherungsvertreter vor Ort bei Vertragsabschluss. Die Vers. kostet jährlich knapp 800€ und enthält einige Zusatzbausteine wie z.B. Photovoltaik auf dem Dach.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128543 Beiträge, 41000x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14632 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Innerhalb der AGB und des Vertrages sind aber keine Ausschlüsse wie z.B. Altschaden erwähnt.
Das muss gar nicht erwähnt werden. Schäden vor Beginn der Versicherung sind grundsätzlich nicht versichert (außer die Versicherung ist so blöd und sichert auch das zu - ich kenne da eine).
Der Streitpunkt auf den es hinaus läuft wird daher sein, wann der Schaden eingetreten ist (was nicht unbedingt der Zeitpunkt sein muss, an dem der Schaden bemerkt wurde). Bei Rohren ist das imho aber frühestens beim Austritt von Flüssigkeit der Fall, also als das Rohr wirklich undicht wurde (gerostet haben darf es hingegen in der Regel schon lange vorher).

Zitat:
Zudem war der Versicherungsvertreter vor Ort bei Vertragsabschluss.
Gut. Dann gibt es ja einen Zeugen für den Zustand bei Vertragsbeginn.

Zitat:
Und das Haus ist weder heruntergekommen oder sonst in schlechtem Zustand.
Nicht dass das falsch verstanden wurde, ich wollte das nicht behaupten. Sondern nur aufzeigen wie manche Menschen planen, und das das auch die Versicherungen wissen.

Stefan

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