Hallo,
als Sturmtief Xynthia Ende Februar über Deutschland hereinbrach ist die Zaunanlage in meinem Garten in Mitleidenschaft gezogen worden, seitdem hat der Zaun eine leichte Schieflage. Ich möchte diesen jetzt endlich reparieren lassen. In diesem Zusammenhang gab man mir den Hinweis das in solchen Fällen die Gebäudeversicherung die Kosten trägt. Kann ich nach so langer Zeit den Schaden noch anmelden oder sind hierbei etwaige Fristen zu beachten?
Gruß finnsoenke
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Gebäudeversicherung - Kann ich nach so langer Zeit den Schaden noch anmelden?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Ein Schaden muss unverzüglich auf direktem Wege ohne schuldhaftes zögern gemeldet werden. Ich glaube kaum, dass die Versicherung im Juni einen Schaden der im Februar entstanden sei zahlt.
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Ich glaube nicht, dass das aussichtslos ist, von der Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen. Sicher hat firefighter0070
recht, dass Schäden unverzüglich zu melden sind. Habe aber ähnliches schon mal gehabt und problemlos erstattet bekommen. Es müssen halt am angegebenen Schadentag mehrere Sturmschäden in der Umgebung gewesen sein, dann ist die Sache noch nicht ganz verloren, das liegt halt auch am Versicherer und ob man dort mehrere Dinge versichert hat oder nur diese Sturmversicherung und wie die Schadenhäufigkeit der vergangenen Jahre war. Probieren Sie es einfach mal, eine andere Möglichkeit haben Sie eh nicht. Rein rechtlich könnte es abgelehnt werden.
Sepp aus Oberbayern
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Danke Sepp und firefighter0070 , ich werde mich mal mit meiner Versicherung telefonisch in Verbindung setzen und fragen was sie dazu meint, schließlich laufen alle Versicherungen über eine Gesellschaft.......schaun mer mal
Gruß finnsoenke
-- Editiert am 01.07.2010 22:33
-- Editiert am 01.07.2010 22:36
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