Hallo!
Wir haben außerordentlich unsere Gebäudeversicherung gekündigt (bestehende Versicherung nach Kauf der Immobilie). Die Kündigung wurde akzeptiert. Die Versicherung wäre ansonsten noch ein paar Monate weiter gelaufen. Wir sind davon ausgegangen, dass wir bei akzeptierter Kündigung die bereits zuviel gezahlten Beiträge zurück erhalten. Die Gesellschaft ist nicht bereit dazu, mit der Begründung, das sei bei außerordentlicher Kündigung nicht üblich. Hat die Gesellschaft tatsächlich Recht?
Vielen Dank für Antworten!
Gebäudeversicherung / Kündigung
20. Dezember 2003
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2003 | 18:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebäudeversicherung / Kündigung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Dezember 2003 | 01:04
Von
Status: Schüler (372 Beiträge, 43x hilfreich)
ist vollkommen richtig...
in diesem fall wäre sinnvoll gewesen, das ausserordentliche kündigungsrecht in anspruch zu nehmen und zur nächsten hauptfälligkeit den vertrag zu kündigen....
was auch möglich gewesen wäre
Und jetzt?
Schon
268.142
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten