Hallo,
nachdem die bisherige Gebäudeversicherung meiner Eltern nach rund 40 Jahren ohne Schadensfall überraschend gekündigt worden war (Begründung: neuer Baukostenindex), wollte ich die Gelegenheit nutzen und eine neue Versicherung auf meinen Namen abschließen.
Das funktioniert online ja auch recht einfach, allerdings bin ich über zwei Fragen gestolpert. Zunächst wird gefragt, ob das Gebäude schon versichert war, gleich im Anschluss, ob "meine" Versicherung gekündigt wurde.
Da mir nicht ganz klar war, ob sich "meine" nun auf die bisherige und nun gekündigte Versicherung bezieht, habe ich bei der gewählten Versicherung per Email unter Schilderung der Verhältnisse nachgefragt.
Als Antwort bekam ich, dass diese Angelegenheit in eine bestimmt Abteilung weiter geleitet werden müsse. Dann bekam ich nach und nach immer mehr Fragen gestellt, z.B. ob der vorherige Vertrag auch bei dieser Versicherung bestand und wie die Nummer der Police lauten würde.
Ich verstehe das aus mindesten zwei Gründen nicht so ganz. Zum einen wurde die Vorversicherung ja nicht gekündigt, weil sich der Versicherungsnehmer etwas hat zu Schulden kommen lassen. Also warum der ganze Aufwand? Zum anderen würde es ja gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, die Versicherungsdaten anderer Personen zu besorgen und weiterzugeben.
Wenn ich ein Fahrzeug versichern will, werde ich ja auch nicht gefragt, wie viel Unfälle der Vorbesitzer hatte.
Kurzum, hätte ich bei o.g. Formulierung einfach angeben können, dass "meine" Versicherung nicht gekündigt wurde (da ja nicht vorhanden) oder werden dann diese Fragen einfach zu einem späteren Zeitpunkt abgefragt.
Vielen Dank im voraus
Gebäudeversicherung: Sind Fragen zur Versicherung des Vorbesitzers zulässig?
Wer ist denn überhaupt Eigentümer des Gebäudes?
Wenn es noch die Eltern sind, macht eine Versicherung auf "eigenen Namen" nur bedingt Sinn, hier müssen als Begünstigte dann die Eltern eingetragen sein.
Ansonsten kann es passieren, dass trotz Prämienzahlung nichts versichert ist.
Wenn Sie der Eigentümer sind, ist mit der Eigentumsübertragung auch die jetzt gekündigte Versicherung auf Sie übergegangen.
Es war dann also Ihre Versicherung-
Um es abzukürzen, um Probleme bei einer Regulierung zu umgehen, sollte eine Gebäudeversicherung immer nur der Eigentümer abschließen.
Zitat :Wer ist denn überhaupt Eigentümer des Gebäudes
Zunächst mal danke für die Antwort.
Eigentümer sind zu 4/6 meine Mutter und jeweils 1/6 mein Bruder und ich. Bedeutet dies nun, dass wir die Versicherung alle drei abschließen müssen.
Der Aspekt war mir noch gar nicht bewusst.
Da meine Mutter schon über 90 ist und mein Bruder im weit entfernten Ausland lebt, hielt ich das für eine gute Idee.
Dass ich eine Versicherung "übernehmen" muss, ist ein reichlich komischer Zwang. Was wenn ich mit dieser nicht zufrieden bin?
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Zitat :Wer ist denn überhaupt Eigentümer des Gebäudes
Zunächst mal danke für die Antwort.
Eigentümer sind zu 4/6 meine Mutter und jeweils 1/6 mein Bruder und ich. Bedeutet dies nun, dass wir die Versicherung alle drei abschließen müssen.
Der Aspekt war mir noch gar nicht bewusst.
Da meine Mutter schon über 90 ist und mein Bruder im weit entfernten Ausland lebt, hielt ich das für eine gute Idee.
Dass ich eine Versicherung "übernehmen" muss, ist ein reichlich komischer Zwang. Was wenn ich mit dieser nicht zufrieden bin?
Das klingt doch einigermaßen danach, dass ihr eine Erbengemeinschaft bildet. Es klingt weiter danach, dass eure Mutter Haupterbin sein dürfte, und dein Bruder und du mit Pflichtteil. Wenn ihr Erbengemeinschaft seid, sind alle Maßnahmen gemeinschaftlich durchzuführen.
Das rückt deine Eingangsfrage in ein anderes Licht: ihr seid schon lange Versicherungsnehmer gewesen und folglich ist auch die Frage nach der Vorversicherung mit 'ja' zu beantworten.
Angesichts des Alters deiner Mutter wird es hohe Zeit, die Dinge um das Haus zu klären.
Der letzte Vertrag wurde vor Ort von einem Vertreter, der über die Besitzverhältnisse Bescheid wusste und in meinem Beisein aufgesetzt.
Versicherungsnehmerin ist lediglich meine Mutter. Also entweder hat der Vertreter (heute ja Berater genannt) etwas falsch gemacht oder es sehen nicht alle Versicherungen so eng.
Was ich immer noch nicht verstehe, ist, warum bei dieser Art von Versicherungen so ein Aufstand gemacht wird. Zum Beispiel die Zwangsübernahme der Versicherung bei Eigentümerwechsel. Welche Berechtigung gibt es hierfür?
Auch dass man sich schon vor Abschluss einer Versicherung als "Straftäter" fühlen muss, nur weil eine Vorversicherung - von wem und aus welchen Gründen auch immer - gekündigt wurde, will mir nicht ganz einleuchten und widerstrebt meinem Gerechtigkeitsempfinden.
Du fühlst dich als 'Straftäter', nur weil die Versicherung nach früheren Versicherungen fragt? Seltsam.
Zitat :Was ich immer noch nicht verstehe, ist, warum bei dieser Art von Versicherungen so ein Aufstand gemacht wird. Zum Beispiel die Zwangsübernahme der Versicherung bei Eigentümerwechsel. Welche Berechtigung gibt es hierfür?
Weil es im Zweifel um enorme Sachwerte geht.
Die Zwangsübernahme ist genau dafür da, damit das Objekt nahtlos versichert ist und es zu keinem "unversicherten" Zeitraum kommt.
Zitat :Dass ich eine Versicherung "übernehmen" muss, ist ein reichlich komischer Zwang. Was wenn ich mit dieser nicht zufrieden bin?
Dafür gibt es bei einem Eigentümerwechsel ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
Zitat :...oder es sehen nicht alle Versicherungen so eng.
Solange eine Versicherung die Versicherungsbeiträge erhält und nichts regulieren muss, ist es ihr sogar vollkommen egal.
Die "Prüfung" erfolgt im Schadensfall.
Zitat :Eigentümer sind zu 4/6 meine Mutter und jeweils 1/6 mein Bruder und ich. Bedeutet dies nun, dass wir die Versicherung alle drei abschließen müssen.
Ihr bildet damit eine Eigentümergemeinschaft und diese Gemeinschaft muss der Versicherungsnehmer sein.
Zitat :Du fühlst dich als 'Straftäter', nur weil die Versicherung nach früheren Versicherungen fragt?
Nein, sondern weil sobald eine Kündigung vorliegt, man die Versicherung nicht mehr - wie "unbescholtene Bürger" - online abschließen kann. Dabei ist es offensichtlich vollkommen egal, wer aus welchen Gründen die Kündigung ausgesprochen hat, es wird zunächst mal dem Versicherungsnehmer als Negativum aufgelastet und dieser muss "Beweise" für seine "Unschuld" erbringen.
Bei einer KFZ-Versicherung, bei der es nebenbei bemerkt auch um sehr hohe Schadenswerte gehen kann, ist es absurder Weise inzwischen sogar fast üblich, jährlich zu kündigen.
Zitat :Die Zwangsübernahme ist genau dafür da ...
Vielen Dank für deine ausführlichen Erklärungen. Dann behaupte ich mal, der "Berater" hätte uns auf diese Umstände aufmerksam machen und den Vertrag entsprechend aufsetzen müssen.
Und ich schließe daraus, dass ich einen neuen Vertrag besser vor Ort mit einem anderen "Berater" besprechen werde.
Danke für Eure Hilfe.
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