Gebäudeversicherung Übernahme nach Erbfall

4. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Cash123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebäudeversicherung Übernahme nach Erbfall

Hallo zusammen,
Durch Verzögerungstaktik hat eine Versicherung (Gebäude) sich 11 extra Monate verschafft.
Im September 2019 verstarb meine Mutter und hinterließ mir ein Haus. Im Oktober meldete sich die Gebäude Versicherung und teilte mir mit, dass ich zur Übernahme der Bestehenden Versicherung verpflichtet sei.
Die Versicherung schickte mir ein Formular, dass ich unterschrieben zurücksenden musste, mit Fragen wie: wer ist der Erbe, übernehmen Sie die Versicherung, wird das Gebäude ständig bewohnt.

Habe das Formular umgehend ausgefüllt zurückgeschickt. Kurze Zeit später kam ein weiteres Schreiben, mit der Frage ob das Gebäude bewohnt sei. Dann meldete man sich im Dezember 2019 telefonisch, ob das Gebäude bewohnt sei.
Im Februar diesen Jahres, kam ein Anruf von einer Agentur dieser Versicherung, worin man mich nochmals befragte und mir einen Antrag zuschicken wollte.

Ich habe ständig betont, dass ich genau zu den Konditionen wie meine Mutter den Vertrag fortführen möchte.

Dann kam der Antrag auf Gebäudeversicherung und ich habe handschriftlich das Datum des Ablaufes, welches auf 31.12.2022 datiert war, geändert in 31.12.2020.
Dann kam noch einmal die E-Mail, ob das Haus bewohnt sei?

Nun kam die Versicherungsbestätigung, natürlich mit Datum ab 02.02.2020 Ablauf 31.12.2022.
Ich hatte das Datum gestrichen im Antrag und Ende der Versicherung 31.12.2020 geschrieben.

Nun habe ich diese extrem teure Versicherung an der Backe mit 11 Monaten zusätzlich zum Jahresvertrag?

Weiß jemand was ich machen kann?
Diese unverschämte Verzögerungstaktik, sich 11 Monate zu erschleichen, ärgert mich maßlos und grenzt schon an Betrug.

LG
C.

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Cash123):
Diese unverschämte Verzögerungstaktik

Welche meint man?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cash123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das der Vertragsabschluss letztendlich erst im Februar stattfand... hätte gleich bei Erstkontakt Oktober 2019 als fortlaufend geklärt werden können... meint man...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Kurze Zeit später kam ein weiteres Schreiben, mit der Frage ob das Gebäude bewohnt sei. Dann meldete man sich im Dezember 2019 telefonisch, ob das Gebäude bewohnt sei.


Und was hat man geantwortet? War das Gebäude bewohnt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cash123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gebäude wird nach wie vor bewohnt, mein Stiefvater lebt dort.

Signatur:

LG
C.

0x Hilfreiche Antwort

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