Gebäudeversicherung aufgrund verkauf gekündigt - Beiträge wurden weiter abgebucht / nicht erstattet

20. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
thomasb1433
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Gebäudeversicherung aufgrund verkauf gekündigt - Beiträge wurden weiter abgebucht / nicht erstattet

Hallo zusammen,

ich hätte bitte eure Einschätzung zu folgendem Szenario:
Jemand verkauft bzw. übergibt sein Haus Mitte Februar an den neuen Käufer. Einen Monat später informiert er seine Gebäudeversicherung über den Verkauf, teilt die Anschrift der neuen Käufer mit und bittet den Makler, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, sprich: Die Versicherung zu kündigen oder auf den neuen Eigentümer zu überschreiben. Dies wurde schriftlich bestätigt.

Die Beiträge der Gebäudeversicherungs werden Quartalsweise abgebucht. Ende März wurde der komplette Beitrag für das 1. Quartal abgebucht, obwohl ich ja nur 1,5 Monate der Eigentümer war. Ende Juni wurden Beiträge für ein weiteres Quartal abgebucht. Dies hatte ich zunächst nicht bemerkt, da es für die Hausverwaltung (die Immo war vermietet) ein gesondertes Konto gab. Ab Juni habe ich dann wieder Kontakt zu meinem Makler aufgenommen, dieser legt nun dar, dass es noch keine Reaktion vom neuen Eigentümer gäbe und ich meine Beiträge erstattet bekäme, wenn sich die neuen Eigentümer sich entschieden hätten wie es mit der Versicherung weitergehen soll. Ich hatte dem Vorfall bereits 2x schriftlich widersprochen und mich erklärt, dass ich damit nicht einverstanden bin und das auch inhaltlich nicht nachvollziehen kann. Meine online-recherche ergab ebenfalls, dass dies nicht wirklich rechtmäßig erscheint. Es geht um einen Betrag von ca. ~600,- €. Inzwischen meldet sich mein ehemaliger Versicherungsmakler nicht mehr (seine selbst gesetzte Frist mit handfesten Ergebnissen war Mitte Oktober)

Was sagt ihr dazu? Gibt es für dieses Vorgehen irgendeine rechtliche Grundlage? Wenn nein, wie sollte ich weiter vorgehen?

Danke!

Edit: Gerade noch folgendes gefunden:
Was ist mit der schon bezahlten Versicherungsprämie?
Gewöhnlich werden Versicherungsprämien im Voraus für das laufende bzw. kommende Versicherungsjahr bezahlt. Der neue Eigentümer bekommt den noch laufenden Versicherungsschutz quasi geschenkt, sofern darüber nichts im Kaufvertrag geregelt wurde.

Die Versicherung muss die gezahlte Prämie für die Restlaufzeit (also die Zeit vom Eigentumswechsel bis zum Vertragsende) nur an den alten Versicherungsnehmer erstatten, wenn der neue Eigentümer von seinem sofortigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

Allerdings können Käufer und Verkäufer des Wohnhauses schon im Kaufvertrag festlegen, wer welchen Teil der Versicherungsprämie übernehmen soll. Der Versicherer bleibt bei einer solchen internen Regelungen außen vor.

-> Verstanden, das würde dann von mir aus die bis März umfassende Prämie beinhalten. Aber spätestens die im Juni abgebuchte Prämie für Q2 erfolgte meines Erachtens völlig unzulässig. Schließlich war sie ja noch nicht im Voraus von mir bezahlt sondern wurde abgebucht, obwohl ich schon lange nicht mehr Eigentümer war.

-- Editiert von User am 20. November 2022 10:16

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Dies wurde schriftlich bestätigt.


Was wurde hier vom wem schriftlich bestätigt?
Haben Sie überhaupt einen Nachweis, dass eine Kündigung die Versicherung erreicht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von thomasb1433):
Die Versicherung zu kündigen oder auf den neuen Eigentümer zu überschreiben. Dies wurde schriftlich bestätigt.

Da wäre mal der Wortlaut der jeweiligen Schreiben relevant.

Wurde das SEPA Mandat entzogen?

Hat man noch weitere Versicherungen bei dieser Versicherung laufen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thomasb1433
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Was wurde hier vom wem schriftlich bestätigt?
Haben Sie überhaupt einen Nachweis, dass eine Kündigung die Versicherung erreicht hat?


Der Erhalt meiner Nachricht wurde vom Versicherungsmakler bestätigt, es gab im Nachgang ja noch den ein oder anderen Schriftverkehr bzw. Telefonat dazu, siehe oben.
In meiner Mail Stand wortwörtlich "Bitte seien Sie so nett und kündigen bzw. übertragen (wenn notwendig) die Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit der [Immobilie + Adresse]". Die Antwort darauf war "... ich habe alles notwendige veranlasst...".

-- Editiert von User am 20. November 2022 12:05

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thomasb1433
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre mal der Wortlaut der jeweiligen Schreiben relevant.


Siehe anderer Beitrag - kann hier leider nicht mehr zitieren. Seither kamen zwei unterschiedlich Rückmeldungen, einmal "der Käufer hat zwischenzeitlich einen Maklerauftrag eingereicht, so dass die Abteilung die weitere Verarbeitung – Übertrag Gebäudeversicherung – veranlasst.". Etwas später kam die Rückmeldung, dass der neue Eigentümer auf keinerlei schreiben reagieren würde.

Ich meine, das ist ja schön gut, sollte doch aber im Wesentlichen das Problem des Versicherers sein. Im übrigen war meine Rechnung falsch. Im Januar wurden die Beiträge für Q1 + Q2 abgebucht, im Juni für Q3 + Q4, heißt, die gesamte Jahresprämie wurde inzwischen von mir gezahlt. Insbesondere die Abbuchung im Juni halte ich für absolut nicht rechtmäßig.


Zitat (von Harry van Sell):
Wurde das SEPA Mandat entzogen?


Inzwischen ja, leider ist mir die Abbuchung erst im August aufgefallen und eine Rückbuchung der Lastschrift war nicht mehr möglich.

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man noch weitere Versicherungen bei dieser Versicherung laufen?

Ja, noch. Eine private Rentenversicherung, Haftpflicht, Hausrat und Auslandskrankenversicherung.

-- Editiert von User am 20. November 2022 12:21

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thomasb1433
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

habt ihr bitte noch Feedback nach Beantwortung eurer Fragen?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

1. Eine nachweislich unberechtige Abbuchung per SEPA Mandat kannst Du 13 Monate nach Abbuchung widerrufen.

2. Ich sehe hier nur keine unberechtigte Abbuchung. Die Versicherungsperiode bei Gebäudeversicherungen ist in der Regel das Kalenderjahr. Dass Du die vierteljährliche Zahlweise gewählt hast, ändert daran nichts. Du bist also für die Zahlung für das gesamte Jahr 2022 der Schuldner gegenüber der Versicherung.

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