Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung?

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Susa1966
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung?

Mein Parkett hat einen Wasserschaden durch austretendes Wasser aus einer defekten Dichtung an einer fernwärme betriebenen Heizung erlitten. Das Haus ist mein Eigentum. Ich habe ein Wohngebäudeversicherung und auch eine Hausratversicherung. Meine Frage ist, ob ein solcher Schaden überhaupt über eine Versicherung regulierbar ist und wenn ja welche Versicherung aufkommen muss.

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"Susa"

-- Editiert am 24.10.2009 09:22

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
nach Ihrer Schilderung betrifft das ganz klar die Gebäudeversicherung mit dem Risiko Leitungswasserschäden. Wenn Sie natürlich nur eine Gebäudeversicherung gegen die Risiken Feuer oder Sturm/Hagel haben, geht hier nichts. Leitungswasser muss bei Ihrer Police mit dabei stehen, dann wird die Gebäudeversicherung das widerspruchslos übernehmen.
Fest eingebauter Parkettboden gehört nicht zum Hausrat, deshalb kommt die Hausratversicherung nicht in Frage. ;)

Viele Grüße
Sepp aus Oberbayern

-- Editiert am 25.10.2009 09:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Susa1966
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Danke für die Antwort. Mein Problem ist nur, ob aus einer Heizung austretendes Wasser auch tatsächlich unter "Leitungswasser" fällt??

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"Susa"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo Susa,
keine Angst, unter "bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser" ist normalerweise nach den Versicherungsbedingungen auch Austritt aus wasserführenden Teilen der Heizung gemeint. Wenn es also wie in Ihrem Fall zu Nässeschäden im Parkettboden kommt, wird es kein Problem bei Ihrer Gebäudeversicherung geben. Melden Sie den Schaden dort umgehend, wenn Sie es noch nicht getan haben!
Viele Grüße, alles Gute und servus

Sepp aus Oberbayern


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"Sepp"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Oliver Nagel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Susa,
ich kann meinem Vorredner nur beipflichten - auch bei "Heizungswasser" handelt es sich um Leitungswasser im Sinne des versicherten Umfangs.

Viele Grüsse und
viel Glück,
Oliver

...und wenn´s noch Fragen gibt - fragen!

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