Gebäudeversicherung vor Wechsel wegen Eigentümerwechsel, aber Wasserrohr mit Leck

28. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Saxo123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebäudeversicherung vor Wechsel wegen Eigentümerwechsel, aber Wasserrohr mit Leck

Hallo,

wir haben vor kurzem ein Haus gekauft. Die Änderung im Grundbuch war erst vor 2 Wochen, so dass wir noch Zeit haben die Gebäudeversicherung zu wechseln. In meiner Frage geht es um das richtige Verhalten wie der Gebäudeversicherung den Schaden anzeigen, obwohl die Versicherung noch nicht gewechselt ist und wir die Versicherung behalten wollen und nur diese aufstocken wollen..

Es gab nun Flecken im Keller und ein Fachmann vermutet, dass es im Rohr im Keller, durch das das Wasser von außen ins Haus kommt, ein Loch hat. Es klingt plausibel, da die ganzen Feuchtigkeitsflecken erst kamen nachdem ich den Hauptwasserhahn geöffnet habe. Vorher gab es keine Wasserflecken und ein Gutachter hatte das Haus vor dem Kauf auch als in Ordnung befunden. Was die Messgeräte anzeigen stützt auch diese Therorie.

Um den Grund für die Feuchtigkeitsflecken zu bestätigen wird nun in der kommenden oder übernächsten Woche auf dem Rohr ein Belastungstest gemacht. Ist tatsächlich ein Loch im Rohr, müsste die Gebäudeversicherung die Reparatur bezahlen, da das Rohr schon im Haus drin und somit sowieso auf dem Grundstück.

Das Problem ist nun, dass wir bis die Ursache klar ist, 1-2 Wochen verstreichen können und wir bis dann die Gebäudeversicherung gewechselt haben müssen. Wir wollen sie behalten und nur bei der gleichen Versicherung einige Sachen dazuversichern.

Die Frage ist nun, ob wir der Gebäudeversicherung den Schaden und die vermutete Ursache schon jetzt mitteilen oder nicht bzw. ob wir die Anzeige des Schadens schon jetzt machen müssen.

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
Saxo123 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Saxo123):
Die Frage ist nun, ob wir der Gebäudeversicherung den Schaden und die vermutete Ursache schon jetzt mitteilen oder nicht bzw. ob wir die Anzeige des Schadens schon jetzt machen müssen.

Das lässt sich relativ leicht herausfinden: durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung.

In der Regel steht da was von von "unverzüglich" in der Klausel wo es um die Schadenmeldung geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Saxo123
#4

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Der Schaden ist der Versicherung gegenüber grundsätzlich unverzüglich anzuzeigen. Sollte dies nicht geschehen, könnten ggf negative rechtliche Konsequenzen hieraus resultieren.

Insofern ist anzuraten, eine Schadensanzeige unverzüglich vorzunehmen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Gerne können Sie mich auch unter 0511/12356738 persönlich erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

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