Gebäudeversicherung vs. Hausratversicherung

3. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bibo4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebäudeversicherung vs. Hausratversicherung

Hallo,
ich habe eine Hausratversicherung und eine
Wohngebäudeversicherung. In beiden
sind Schäden insbes. an Fenstern/Rollläden/Türen
nach einem Einbruchdiebstahl enthalten.
Welcher Versicherung muß oder sollte das gemeldet werden?
Kann man sich hier selbst "ein Bein" stellen? Oder regulieren
beide gleichzeitig?

MfG

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Meist ist das eindeutig geregelt. Es kommt auf ein paar Faktoren an, EFH, MFH, was genau beschädigt wurde.

Einbruch ist nur in der Hausrat versichert, daher ist diese im Zweifel vorrangig.
In der GebäudeV handelt es sich um eine Kostenart und tritt meist dann ein, wenn keine Hausrat leistet und/oder die Beschädigungen nicht in den Bereich der Wohnung gehören.

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