Moin,
gehen wir mal von folgenden fiktiven Fall aus.
Person A vermietet ein Haus recht günstig an Person B.
Mit folgenden Auflagen:
Sämtliche Reparaturen/Rechnungen gehen zu Lasten Person B
Haus muss eine Gebäudeversicherung haben, wo Person A als Nutznießer eingetragen sein muss.
Haus brennt ab und Versicherung will die kompl. Versicherungssumme an Person B auszahlen. Von Person A weiß die Versicherung nichts.
Versicherung ist der Meinung, nur an den Vertragspartner (Person B) zahlen zu müssen und nicht an dem Hauseigentümer (Person A) Zumal man von einer Person A nichts weiß.
Person B denkt auch nicht daran, die Versicherungssumme an Person A auszubezahlen......
Im Mietvertrag, steht: Das der Mieter das Haus ausreichend (Gebäudeversicherung 170tsd Euro) zu versichern hat.
Leider steht da nicht, dass im Schadenfall die Summe an Person A zu gehen hat!!
Und genau darauf beruft sich Person B.
Gebäudeversicherung--- wer ist Nutzniesser, wenn Mieter diese bezahlt!?
26. Februar 2020
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Frage vom 26. Februar 2020 | 07:53
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 23x hilfreich)
Gebäudeversicherung--- wer ist Nutzniesser, wenn Mieter diese bezahlt!?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 26. Februar 2020 | 09:57
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Korrekt. Die Vertragspartner sind der VR und Person B, der versicherungsnehmer.ZitatHaus brennt ab und Versicherung will die kompl. Versicherungssumme an Person B auszahlen. :
Es wurde kein Vertrag auf fremde Rechnung abgeschlossen.
Selbst wenn man es dort weiss andert das nichts an der Vertragslage zwischen VR und VN.ZitatZumal man von einer Person A nichts weiß. :
Hat er, wobei das ausreichend nicht prüfbar ist.ZitatIm Mietvertrag, steht: Das der Mieter das Haus ausreichend (Gebäudeversicherung 170tsd Euro) zu versichern hat. :
Scheint also nicht zwischen Vermieter A und Mieter B vereinbart worden zu sein.ZitatLeider steht da nicht, dass im Schadenfall die Summe an Person A zu gehen hat! :
Der Bewertung "leider" wird Mieter B sicher nicht beitreten.
Das ganze Konstrukt ist doch völliger Unsinn.
Als Vermieter schließt man alle für erforderlich gehaltenen Versicherungen ab und legt die umlegbaren Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter um.
Nur so behält der Vermieter das Heft des Handelns in der Hand.
Da es hier aber durchaus auch Ansatzpunkte für eine Auskehrung durch den Mieter gibt, solle man das bei der Summe mit einem Anwalt besprechen.
Berry
#2
Antwort vom 26. Februar 2020 | 13:10
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 23x hilfreich)
danke für die Info. Ganze ist zwischen Tante und Neffen so geregelt worden.
Das heisst im Klartext, der Hauseigentümer steht jetzt dumm da, während der Mieter sich auf die Auszahlung der Versicherung freuen kann, obwohl ihm das Haus nicht gehört?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Februar 2020 | 14:04
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatMit folgenden Auflagen: :
Sämtliche Reparaturen/Rechnungen gehen zu Lasten Person B
Haus muss eine Gebäudeversicherung haben, wo Person A als Nutznießer eingetragen sein muss.
Wie wurde denn diese Regelung fixiert?
Das ist nicht das, was oben "angeblich" vereinbart wurde...ZitatIm Mietvertrag, steht: Das der Mieter das Haus ausreichend (Gebäudeversicherung 170tsd Euro) zu versichern hat. :
#4
Antwort vom 26. Februar 2020 | 14:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatDas heisst im Klartext, der Hauseigentümer steht jetzt dumm da, während der Mieter sich auf die Auszahlung der Versicherung freuen kann, obwohl ihm das Haus nicht gehört? :
Das kann durchaus passieren.
Man müsste die Sache mal im Detail prüfen, insbesondere wie es zu dem Feuer kam. Eventuell steht dem Vermieter daraus ein Schadenersatzanspruch zu.
#5
Antwort vom 26. Februar 2020 | 16:12
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatMan müsste die Sache mal im Detail prüfen, insbesondere wie es zu dem Feuer kam. Eventuell steht dem Vermieter daraus ein Schadenersatzanspruch zu. :
Eben. Vertragsrechtlich ist da nichts rauszuholen, aber auf anderem Wege doch denkbar.
Berry
#6
Antwort vom 26. Februar 2020 | 19:00
Von
Status: Philosoph (13738 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
ich sehe es genau anders herum.
Also hätte B auch den Wiederaufbau zu zahlen (das neue Haus ist dann aber immer noch Eigentum von A).Zitat:Sämtliche Reparaturen/Rechnungen gehen zu Lasten Person B
Daraus ist doch eindeutig ableitbar, dass ein womöglicher Erlös durch die Versicherung an A gehen soll.Zitat:Haus muss eine Gebäudeversicherung haben, wo Person A als Nutznießer eingetragen sein muss.
Und wenn B es unterlassen hat diese Regelung auch mit der Versicherung zu vereinbaren, oder die Versicherung sich daran nicht gebunden fühlt, oder was auch immer, dann schuldet B entsprechend Schadenersatz an A (nicht wegen dem Feuer, sondern wegen der fehlenden/falschen Versicherung).
Fazit: A ist der Gewinner. Er bekommt die Versicherungsleistung, und dazu von B ein neu renoviertes Haus.
Nicht ganz sicher bin ich mir, ob ein Nichteigentümer überhaupt wirksam eine Gebäudeversicherung abschließen kann bzw. ob er eine Leistung aus einem solchen Vertrag auch bekommen kann (er hat ja schließlich gar keinen Schaden).
Vielleicht ist das Ganze aber dann als Vertrag im Auftrag zu werten.
Lustige Idee. Da gibt es aber noch den BGB §157: "Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.".Zitat:Leider steht da nicht, dass im Schadenfall die Summe an Person A zu gehen hat!!
Und damit dürfte eine Versicherungsleistung wohl ziemlich eindeutig dem Geschädigten zustehen (der Sinn einer Versicherung ist ja schließlich einen Schaden auszugleichen, nicht aber sich einfach zu bereichern).
Ähnliche Konstrukte kann ich mir übrigens bei Leasingfahrzeugen vorstellen. Und da hab' ich auch noch nie gehört, dass ein unverschuldeter Untergang des Fahrzeuges (etwa durch höhere Gewalt) dazu führt, dass der Besitzer den Kaskoerlös behalten darf.
Stefan
PS: Alles etwas provokant geschrieben, aber trotzdem durchaus ernst gemeint.
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