Gebäudeversicherung--- wer ist Nutzniesser, wenn Mieter diese bezahlt!?

26. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
Gebäudeversicherung--- wer ist Nutzniesser, wenn Mieter diese bezahlt!?

Moin,
gehen wir mal von folgenden fiktiven Fall aus.

Person A vermietet ein Haus recht günstig an Person B.
Mit folgenden Auflagen:
Sämtliche Reparaturen/Rechnungen gehen zu Lasten Person B
Haus muss eine Gebäudeversicherung haben, wo Person A als Nutznießer eingetragen sein muss.

Haus brennt ab und Versicherung will die kompl. Versicherungssumme an Person B auszahlen. Von Person A weiß die Versicherung nichts.
Versicherung ist der Meinung, nur an den Vertragspartner (Person B) zahlen zu müssen und nicht an dem Hauseigentümer (Person A) Zumal man von einer Person A nichts weiß.

Person B denkt auch nicht daran, die Versicherungssumme an Person A auszubezahlen......
Im Mietvertrag, steht: Das der Mieter das Haus ausreichend (Gebäudeversicherung 170tsd Euro) zu versichern hat.
Leider steht da nicht, dass im Schadenfall die Summe an Person A zu gehen hat!!
Und genau darauf beruft sich Person B.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Haus brennt ab und Versicherung will die kompl. Versicherungssumme an Person B auszahlen.
Korrekt. Die Vertragspartner sind der VR und Person B, der versicherungsnehmer.

Es wurde kein Vertrag auf fremde Rechnung abgeschlossen.

Zitat (von Ant123):
Zumal man von einer Person A nichts weiß.
Selbst wenn man es dort weiss andert das nichts an der Vertragslage zwischen VR und VN.

Zitat (von Ant123):
Im Mietvertrag, steht: Das der Mieter das Haus ausreichend (Gebäudeversicherung 170tsd Euro) zu versichern hat.
Hat er, wobei das ausreichend nicht prüfbar ist.

Zitat (von Ant123):
Leider steht da nicht, dass im Schadenfall die Summe an Person A zu gehen hat!
Scheint also nicht zwischen Vermieter A und Mieter B vereinbart worden zu sein.
Der Bewertung "leider" wird Mieter B sicher nicht beitreten.

Das ganze Konstrukt ist doch völliger Unsinn.
Als Vermieter schließt man alle für erforderlich gehaltenen Versicherungen ab und legt die umlegbaren Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter um.

Nur so behält der Vermieter das Heft des Handelns in der Hand.

Da es hier aber durchaus auch Ansatzpunkte für eine Auskehrung durch den Mieter gibt, solle man das bei der Summe mit einem Anwalt besprechen.

Berry

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#2
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

danke für die Info. Ganze ist zwischen Tante und Neffen so geregelt worden.

Das heisst im Klartext, der Hauseigentümer steht jetzt dumm da, während der Mieter sich auf die Auszahlung der Versicherung freuen kann, obwohl ihm das Haus nicht gehört?

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Mit folgenden Auflagen:
Sämtliche Reparaturen/Rechnungen gehen zu Lasten Person B
Haus muss eine Gebäudeversicherung haben, wo Person A als Nutznießer eingetragen sein muss.

Wie wurde denn diese Regelung fixiert?

Zitat (von Ant123):
Im Mietvertrag, steht: Das der Mieter das Haus ausreichend (Gebäudeversicherung 170tsd Euro) zu versichern hat.
Das ist nicht das, was oben "angeblich" vereinbart wurde...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Das heisst im Klartext, der Hauseigentümer steht jetzt dumm da, während der Mieter sich auf die Auszahlung der Versicherung freuen kann, obwohl ihm das Haus nicht gehört?

Das kann durchaus passieren.


Man müsste die Sache mal im Detail prüfen, insbesondere wie es zu dem Feuer kam. Eventuell steht dem Vermieter daraus ein Schadenersatzanspruch zu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man müsste die Sache mal im Detail prüfen, insbesondere wie es zu dem Feuer kam. Eventuell steht dem Vermieter daraus ein Schadenersatzanspruch zu.


Eben. Vertragsrechtlich ist da nichts rauszuholen, aber auf anderem Wege doch denkbar.

Berry

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich sehe es genau anders herum.

Zitat:
Sämtliche Reparaturen/Rechnungen gehen zu Lasten Person B
Also hätte B auch den Wiederaufbau zu zahlen (das neue Haus ist dann aber immer noch Eigentum von A). :)

Zitat:
Haus muss eine Gebäudeversicherung haben, wo Person A als Nutznießer eingetragen sein muss.
Daraus ist doch eindeutig ableitbar, dass ein womöglicher Erlös durch die Versicherung an A gehen soll.
Und wenn B es unterlassen hat diese Regelung auch mit der Versicherung zu vereinbaren, oder die Versicherung sich daran nicht gebunden fühlt, oder was auch immer, dann schuldet B entsprechend Schadenersatz an A (nicht wegen dem Feuer, sondern wegen der fehlenden/falschen Versicherung).

Fazit: A ist der Gewinner. Er bekommt die Versicherungsleistung, und dazu von B ein neu renoviertes Haus.

Nicht ganz sicher bin ich mir, ob ein Nichteigentümer überhaupt wirksam eine Gebäudeversicherung abschließen kann bzw. ob er eine Leistung aus einem solchen Vertrag auch bekommen kann (er hat ja schließlich gar keinen Schaden).
Vielleicht ist das Ganze aber dann als Vertrag im Auftrag zu werten.

Zitat:
Leider steht da nicht, dass im Schadenfall die Summe an Person A zu gehen hat!!
Lustige Idee. Da gibt es aber noch den BGB §157: "Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.".
Und damit dürfte eine Versicherungsleistung wohl ziemlich eindeutig dem Geschädigten zustehen (der Sinn einer Versicherung ist ja schließlich einen Schaden auszugleichen, nicht aber sich einfach zu bereichern).

Ähnliche Konstrukte kann ich mir übrigens bei Leasingfahrzeugen vorstellen. Und da hab' ich auch noch nie gehört, dass ein unverschuldeter Untergang des Fahrzeuges (etwa durch höhere Gewalt) dazu führt, dass der Besitzer den Kaskoerlös behalten darf.

Stefan

PS: Alles etwas provokant geschrieben, aber trotzdem durchaus ernst gemeint.

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