Gebäudeversicherung - wie viel muss sie leisten?

21. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ulli 2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebäudeversicherung - wie viel muss sie leisten?

Hallo Community,

ich habe einen Wasserschaden im Haus. Eine Decke ist betroffen, eine ca. 2 x 2 m großes Deckendstück ist zerstört. Es muss mit Gips-Platten ausgebessert werden. Die Decke ist insgesamt mit Raufaser tapeziert. Die Versicherung sagt, das sie nur die Kosten für das beschädigte 2 x 2 m große Teil übernimmt. Wenn das so gemacht wird, sieht man eine Ansatzkante zur nicht reparierten Decke.
Ist der Standpunkt der Versicherung richtig? Oder kann ich verlange, dass die gesamte Decken durchgehend mit Raufaser tapeziert und gestrichen wird?

Danke!

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119481 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Ulli 2):
Wenn das so gemacht wird, sieht man eine Ansatzkante zur nicht reparierten Decke.

Wenn es fachgerecht gemacht wird, ist der eigentlich nicht wirklich sichtbar.



Zitat (von Ulli 2):
Ist der Standpunkt der Versicherung richtig?

Da wir die Details der vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung nicht kennen, werden wird das derzeit nicht sagen können.



Zitat (von Ulli 2):
Oder kann ich verlange, dass die gesamte Decken durchgehend mit Raufaser tapeziert und gestrichen wird?

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn der Gegner eine Versicherung ist.
Denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ulli 2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Harry!

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn es fachgerecht gemacht wird, ist der eigentlich nicht wirklich sichtbar.

Also das sehe ich nicht so, und mein Malermeister, der wirklich schon großartige Arbeiten für mich gemacht hat, sagte gleich "bei Raufaser sieht mann immer einen Ansatz".
Zitat (von Harry van Sell):
Da wir die Details der vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung nicht kennen, werden wird das derzeit nicht sagen können.

Ein solcher Fall ist nicht explizit im Vertrag zu finden. Ich finde auch keine Passage die darauf passt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Ich sehe keinen Anspruch auf eine komplett neue Decke.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119481 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Ulli 2):
sagte gleich "bei Raufaser sieht mann immer einen Ansatz".

Richtig, denn es ist ja der Schnitt vorhanden.
Die Frage ist nur, sieht man den als Unwissender Besucher oder nur als Wissender der weis wo man schauen muss.
Normalerweise lässt es sich so machen, das man es nur als Wissender sieht.



Zitat (von Ulli 2):
Ein solcher Fall ist nicht explizit im Vertrag zu finden.

Richtig, sonst hätte der Vertag wohl auch die Dicke der Bibel.

Aber im Versicherungsschein / den vertraglichen Vereinbarungen sollte sich finden lassen, was der Leistungsumfang im Schadenfall abdeckt, welcher Schadenersatz gedeckt ist.



Grundsätzlich decken Versicherungen nur den Schaden selbst, also nur die Kosten der Raufaser auf dem 2x2m Stück.
Der Rest ist erst mal kein Schaden sondern nur "gefällt mir nicht". Aber es gibt halt Versicherungen die auch das zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ulli 2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch! Danke Harry van Sell. Auch wenn es letztlich keine eindeutiges Ergebnis gibt, hilft mir das weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119481 Beiträge, 39731x hilfreich)

Man könnte die Unterlagen ja mal durch eine fachlich versierte Person prüfen lassen. Kann ja sein das sich doch was dort drin findet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ulli 2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Harry van Sell, gute Idee, das werde ich tun. Mir ist auch direkt jemand eingefallen.

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