Gegnerische Haftpflicht reguliert Schaden, Gegner will Selbstbehalt nicht zahlen

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
timos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegnerische Haftpflicht reguliert Schaden, Gegner will Selbstbehalt nicht zahlen

Hallo,
mein PKW wurde im geparkten Zustand von einem Kind mit dem Fahrrad beschädigt (knapp 900 Euro Schaden). Da das Kind über 7 Jahre alt (deliktfähig) und es sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr handelte, wurde der Schaden durch die Haftpflicht des Erziehungsberechtigten ordnungsgemäß reguliert. Auf den Selbstbehalt des Versicherungsnehmers wurde vorsorglich hingewiesen. Soweit so gut.

Ich habe also knapp 600 Euro von der Versicherung erhalten und die restlichen 300 Euro vom Versicherungsnehmer eingefordert. Der weigert sich nun mit der Begründung, dass die Versicherung ja nicht hätte zahlen müssen, weil sie dazu rechtlich nicht verpflichtet wäre und das nur auf seinen Wunsch geschehen wäre. Er müsse dafür ja jetzt höhere Prämien zahlen. Ich denke, wenn die Versicherung nicht hätte zahlen müssen, hätte sie das auch nicht getan. Ist ja kein Wohlfahrtsverein.

Außerdem spielt das doch auch keine Rolle mehr, da der Schaden bereits reguliert wurde und es sich lediglich um seine vertragliche Pflicht ggü. seiner Versicherung geht (Selbstbehalt zahlen). Die müsste er ja genauso zahlen, wenn ein Schaden von 301 Euro von der Versicherung reguliert wird.

Wie geht es weiter? Anwalt einschalten?

Grüße

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von timos):
Wie geht es weiter? Anwalt einschalten?

Ist der Schaden repariert, oder handelt es um eine fiktive Abrechnung?
Zudem, wer hat die Schadenshöhe fest gestellt?
Wenn es nur eine Werkstatt war, kann man weiteres wohl vergessen, und das Kind hat wohl kein Einkommen?
Nachtag: Es wurde der Selbstbehalt vereinbart?


-- Editiert von 0815Frager am 24.01.2017 22:19

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ich denke, wenn die Versicherung nicht hätte zahlen müssen, hätte sie das auch nicht getan. Ist ja kein Wohlfahrtsverein.

Aus der Tatsache, dass die Versicherung zahlt, kann man aber kein Schuldeingeständnis der versicherten Person (= Erziehungsberechtiger des Kindes) herleiten.

Zitat:
Außerdem spielt das doch auch keine Rolle mehr, da der Schaden bereits reguliert wurde und es sich lediglich um seine vertragliche Pflicht ggü. seiner Versicherung geht (Selbstbehalt zahlen).

Es gibt mit Sicherheit keine vertragliche Pflicht, dass der Versicherte seinen Selbstbehalt an Sie zahlt.
Aus der Tatsache, dass die Versicherung offenbar an Sie gezahlt hat, können Sie nicht herleiten, dass der Versicherte auch etwas (z.B. den Selbstbehalt) an Sie zahlen muss.

Zitat:
Wie geht es weiter? Anwalt einschalten?

Tja. Da wird es schwierig. Wenn Sie den restlichen Schaden auch haben wollen, müssen Sie erstmal einen Schuldigen haben.
Ist das Kind schuldig, weil es nicht aufgepasst hat, obwohl es die Gefahr erkennen konnte - oder sind die Eltern schuldig, weil sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind? Oder ist niemand schuld, weil das Kind die Gefahr in seinem Alter noch nicht erkennen konnte? Alles nicht einfach zu beweisen.

Sie scheinen der Meinung zu sein, dass die Schuldfrage allein schon deshalb geklärt ist, weil die Versicherung einen Teil des Schadens (alles bis auf die Selbstbeteiligung) gezahlt hat. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, wird es aber in der Tat um die Frage gehen, ob überhaupt eine Zahlungpflicht bestand und wenn ja von wem (Eltern oder Kind) oder ob die Versicherungsleistung nur Kulanz war und der Schaden ein "allgemeines Lebensrisiko" darstellt.

-- Editiert von drkabo am 25.01.2017 16:36

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