Gegnerische Vericherung verweigert Zahlung

22. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
wlau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegnerische Vericherung verweigert Zahlung

Hallo,
mir ist auf einem Parkplatz beim ausparken einer gegen die Stoßstange gefahren (rechte Seite),
mein Auto stand geparkt, so der Schuldige hat natürlich alles zugegeben und mir seine Versicherungsdaten genannt, er hat den Schaden am gleichen Tag bei der Versicherung ( fängt mit H an und hört mit UK auf )gemeldet und seine Schuld zugesihert. Nun nach meinem Kostenvoranschlag knapp 500 € , mag vielleicht nicht viel sein aber ich bin Student und ich denke nicht dran das Geld der Versicherung zu schenken, verweigert diese Versicherung da Geld zu zahlen.
Die haben irgendwo rausgefunden, dass mir schonmal jemand die Stoßstange angekratz hat, das war aber links und da ich noch den alten Kratzer nicht behoben habe, müssten Sie nicht zahlen, da ich ja sowieso die Stoßstange machen lassen muss. Also der Grund ist der Vorschaen, der nichts mit dem neuen zu tun hat. Gibts sowas? Ich meine ich kann doch nicht jedem der eine Delle im Auto hat (bei mir war das nur ein Kratzer) ins Auto reinfahren und sagen , ha ich muss nix zahlen , lass erst den schaden beheben... wo kommen wir denn mit solchen Regelungen hin.. Diese Huk ist eht zu dreist, ich besitze leider keinen Rechtschutz, wie kann ich da gegen die vorgehen, ich mein gibts da irgendwelche Versicherungsgesetze auf die ich mich berufen kann oder ähnl.
Ich will echt denen das Geld nicht schenken, sowas ist doch abzocke.

Danke für eure Hilfe
schönen Gruß

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Würde trotzdem einen Anwalt nehmen, weil die Versicherungen ein sehr dickes Fell haben. Wenn der Fall so eindeutig ist, wird der Anwalt auch meist keine Vorkasse verlangen.
Du kannst meistens so viel Schreiben wie du willst, oft wird erst bei einem Anwalt reagiert.

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Die haben irgendwo rausgefunden, dass mir schonmal jemand die Stoßstange angekratz hat, das war aber links und da ich noch den alten Kratzer nicht behoben habe
Es wurde offensichtlich ein Vorschaden verschwiegen.

Nicht die Tatsache das er vorhanden ist, sondern das er verschwiegen wurde berechtigt die Ablehnung.

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" Ich hab keine Ahnung :( "

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#3
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

mach dich bitte mal bei einem Anwald kundig. Soweit ich weiß, und das war in unserem Fall auch so, bei eindeutiger Schuld zahlt dein Anwalt die gegnerische Versicherung.
Ruf bei einem FACH-Anwalt für KFZ an und erkundige dich. Fragen kostet nix.

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-- Editiert am 23.09.2009 15:06

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Wlau,

es wäre von Vorteil zu wissen, mit welcher Begründung die HUK die Schadenregulierung ablehnt, so ist es nur ein Stochern im Nebel und führt, auch mir kam sofort der Gedanke, zur Vermutung des verschwiegenen Vorschadens was Versicherungsbetrug bedeutet.

Und in dem vermuteten Fall würde ich die Füsse ganz ganz still halten, damit nicht zu der Ablehnung auch noch ne Strafanzeige hinzukommt.

SG Berry



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#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
bei eindeutiger Schuld zahlt dein Anwalt die gegnerische Versicherung


Der Anwalt wird sich hüten, irgendetwas zu bezahlen. Aber das meintest du vermutlich anders. ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

ich mein das so:
Ein Unfall passiert, es gibt einen eindeutigen Schuldigen (zu 100%)
Der wiederum hat eine KFZ Versicherung.
Die muss meinen Anwalt bezahlen, wenn ich mir einen nehme. Auch wenn ich keine Restschutzversicherung habe. Richtig? :???:
Zumindest war es bei unserem letzten Unfall so.

-- Editiert am 23.09.2009 22:27

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Auch wenn ich keine Restschutzversicherung habe. Richtig?
Du solltest den Sv schon richtig lesen!

Im hier beschriebenen Fall wurden offensichtlich falsche Angaben gemacht.

War das bei euch auch so? ;)

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" Ich hab keine Ahnung :( "

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#8
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich hab das schon durchgelesen.
Das mit den falschen Angaben kann ich zwar nicht nachvollziehen (muß ich sofort beim Unfall schreien "Halt da hab ich noch ein Kratzer auf der anderen seite"). Es kommt immer darauf an wie tief/groß der Kratzer ist. Ich hab auch 2 Kratzer (5 cm*1 und 4*1) in der Stoßstange und würd beim Ausfüllen nicht daran denken das reinzuschreiben, weil ich es vergessen hätte.
Aber die Versicherung kann den Schaden ihres V-Nehmers nicht einfach ignorieren, auch wenn da ein Vorschaden vorhanden war. Sicherlich wird es schwierig eine ganz neue Stoßstange zu bekommen. Aber einfach sagen, weil da schon ein Kratzer drin ist, zahl ich den Schaden nicht?
Kommt mir irgendwie komisch vor.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich hab das schon durchgelesen.
Das mit den falschen Angaben kann ich zwar nicht nachvollziehen (muß ich sofort beim Unfall schreien "Halt da hab ich noch ein Kratzer auf der anderen seite"). Es kommt immer darauf an wie tief/groß der Kratzer ist. Ich hab auch 2 Kratzer (5 cm*1 und 4*1) in der Stoßstange und würd beim Ausfüllen nicht daran denken das reinzuschreiben, weil ich es vergessen hätte.
Aber die Versicherung kann den Schaden ihres V-Nehmers nicht einfach ignorieren, auch wenn da ein Vorschaden vorhanden war. Sicherlich wird es schwierig eine ganz neue Stoßstange zu bekommen. Aber einfach sagen, weil da schon ein Kratzer drin ist, zahl ich den Schaden nicht?
Kommt mir irgendwie komisch vor.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
muß ich sofort beim Unfall schreien "Halt da hab ich noch ein Kratzer auf der anderen seite")


Beim Unfall nicht, aber beim Ausfüllen der Schadenanzeige. Da wird nach Vorschäden gefragt!



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#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Ich hab das schon durchgelesen.
Das sieht aber nicht so aus :(

Es geht hier nämlich um einen Geschädigten, nicht Versicherungsnehmer. Geschädigte bekommen eine Fragebogen für Anspruchsteller, keine Schadenanzeige.

Und auch Geschädigte dürfen nicht lügen! Das hab ich schon als Kind gelernt, wer lügt bekommt gar nix :D

"Machen verschwiegene Altschäden mehr als ein Viertel des geltend gemachten Reparaturumfangs aus, verliert der Anspruchsteller den gesamten Ersatzanspruch." LG MÜNCHEN I 11.04.2005 AZ: 17 S-21294/04

Darüber hinaus müssen Regelmäßig auch die SV Kosten bezahlt werden.

Das ist nur ein Urteil von vielen und natürlich kommt es immer auf die individuelle Situation an.

Bei 500,- € abzüglich des Vorschaden würde ich hier kein Prozesskostenrisiko eingehen. Statt dessen beim nächsten Mal ehrlich sein ;)



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" Ich hab keine Ahnung :( "

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#12
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

ok, ok ... man lernt nie aus. :sweat:

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"*** I wois nix*****"

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