Hallo,
vom ehemaligen Arbeitgeber meines Mannes wurde eine Rentenversicherung bei einem privaten Anbieter abgeschlossen. Da mein Mann jedoch nur ca. 1,5 einbezahlt hat wurde die Versicherung nach Austritt aus der Firma erst mal still gelegt.
Nun -5 Jahre- später hat er die Versichung gekündigt und 2300 zurück bezahlt bekommen.
Vor ein paar Tagen erhielt er nun ein Schreiben der Krankenkasse, in diesem wird diese Kündigung und der Betrag erwähnt. Gleichzeitig möchte die Krankenkasse nun für 120 Monate den Beitrag um 19.80 Euro erhöhen.
Ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass das der Richtigkeit entspricht. Ich bin mir auch nicht so ganz sicher, ob Steuern anfallen, denn es handelt sich ja immerhin um eine Versicherung die gleich von seinem damaligen Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen wurde. jetzt noch 120 (10 Jahre) 19,80 mehr Krankenkassenbeitrag, da frag ich mich wirklich für was. Er bekommt ja keine Rente derzeit, es ist-meiner Meinung nach- schlicht der Rückkaufswert dieser Versicherung.
Die Krankenkasse allerdings hat eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen eingeräumt.
Kann mir da jemand weiterhelfen mit einem Rat? Danke schon mal.
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"Pemac2006"
Gekündigte Rentenversicherung, Kassenbeitrag
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Vorweg:
Die Entscheidung der KK ist vermutlich richtig, und zwar dann, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sein sollten.
"Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Auszahlungssumme
Damit gilt: Auf die Auszahlungen aus einer Lebensversicherung / Rentenversicherung bei betrieblicher lle:https://www.finanztip.de/tip/finanzen/betriebsrente-gesetzliche-krankenversicherung.htm
-----------------
""
Und das ganze ist auch nicht ungerecht, denn die Direktversicherung wird zum Zeitpunkt der Beitragszahlung zu einer Reduzierung der Steuern und Sozialabgaben geführt haben. Der Teil des Einkommens, der direkt in die Versicherung eingezahlt wurde, war zum damaligen Zeitpunkt steuer- und abgabenfrei. Je nach Einkommen und Einzahlungssumme konnte eine solche Versicherung eine dreistellige Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis pro Monat mit sich bringen.
Wenn das damals abgabenfrei eingezahlte Einkommen nun zurückfließt, werden halt nachträglich Abgaben fällig.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
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