Gekündigte Todesfallvers. vorfristig ausgezahlt

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
fhxm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Gekündigte Todesfallvers. vorfristig ausgezahlt

Hallo Gemeinde,
hier der Fall: der Vater hatte eine Todesfallversicherung zugunsten der Kinder aus erster Ehe, die aber zum 01.01.2011 gekündigt war.
Die Versicherung hat den Vertrag vorfristig noch Ende Dezember 2010 aus "Kulanz" auf das Konto des Vaters ausbezahlt.
Der Vater ist aber genau in dieser Zeit, also noch vor Wirksamwerden der Kündigung, verstorben.
Die Versicherung sieht sich durch die Auszahlung entlastet, die Begünstigten kommen aber nicht an das Geld, da es auf dem Konto des verstorbenen Vaters Teil der Erbmasse ist und somit hauptsächlich in die Heimkosten der entmündigten pflegebedürftigen Ehefrau fließen würde.
Was soll man tun, das blockierte Geld von der Versicherung einklagen (schließlich war es ihr Fehler, vorzeitig auszubezahlen) oder ist eine Herausgabe über das Nachlassgericht realistisch? Ich befürchte, dass jeder meint er sei nicht zuständig und auf den anderen verweist, während das Geld für den ursprünglichen Zweck, die Bestattung des Vaters, nicht verfügbar ist.

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fhxm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Ein Nachtrag: Der Vertrag war noch in einem Stadium, in dem die Todesfallleistung den eingezahlten Beiträgen und somit dem Rückkaufswert entsprach.

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wann ist denn der Vater verstorben (2010 oder 2011)?

Hat er zu 2011 nur gekündigt oder auch gleichzeitig die Begünstigten geändert? Letzteres geht ja auch sofort.

Wenn er 2011 verstarb sehe ich keinen Anlass für Unstimmigkeiten.

Wenn er 2010 verstarb und auch kein Begünstigter geändert wurde lag ja noch eine versicherte Leistung vor.

Wenn es nur um die Beerdigungskosten geht muss die ohnehin der Erbe aus der Erbmasse tragen.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fhxm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Begünstigten wurden nicht geändert, das Sterbedatum ist im Dezember 2010 und Erben wird es keine geben, da das Erbe überschuldet ist. Es ist der Versicherungsfall eingetreten, die Versicherung sagt aber, wir sind aus dem Schneider, da wir das Geld schon ausbezahlt haben. Meiner Meinung nach wollen die uns verarschen, denn da wo sie das Geld hingeschoben haben kommen wir als Begünstigte nicht ran.
Wegen der Überschuldung müssen wir das Erbe ausschlagen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo fhxm,

eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, welche die Rechtsfolgen mit Zugang auslöst.

Eine vorzeitige Auszahlung einer Todesfallversicherung kann es eigentlich nicht geben, denn Todesfallversicherungen zahlen doch nur im Todesfall - dann aber auf das vom Versicherungsnehmer bestimmte Konto.

Hat die Versicherung auf ein falsches Konto gezahlt, erfolgte diese Zahlung nicht mit befreiender Wirkung.

Ich gehe davon aus, dass der Sachverhalt nicht vollständig genug dargestellt ist.

Gruß

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fhxm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

"Vorzeitige Auszahlung einer Todesfallversicherung" meint, dass wie im Vertrag vorgesehen nach Kündigung die eingezahlten Beiträge abzüglich diverser Gebühren (Rückkaufsumme) ausgezahlt wurden. Diese Auszahlung erfolgte aber VOR Wirksamwerden der Kündigung, ebenso wie der Tod des Versicherungsnehmers (praktisch am selben Tag) und die Todesmeldung an die Versicherung. Jetzt hat die Versicherung die Versicherungssumme um diesen vorzeitig ausbezahlten Betrag und die Gebühren gekürzt. Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens, denn warum soll die freiwillige Entscheidung der Versicherung (die keine vertragliche Grundlage hat), die Auszahlung VOR Wirksamwerden der Kündigung zu leisten, zu Lasten der Begünstigten gehen?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

quote:
Diese Auszahlung erfolgte aber VOR Wirksamwerden der Kündigung...


Die Auszahlung kann nicht vor Wirksamwerden der Kündigung erfolgt sein, da, wie Berry schon richtig erläutert hat, eine Kündigung mit Zugang wirksam wird. Die Versicherung muss von der Kündigung Kenntnis erlangt haben, da ansonsten kein Rückkaufswert ausbezahlt worden wäre. Demzufolge ist die Kündigung in jedem Fall rechtswirksam.

Was hingegen in Frage gestellt werden kann ist, ob das versicherte Risiko, also der Eintritt des Todes, noch innerhalb der Versicherungsperiode eingetreten ist und somit versichert war.

Zu welchem Zeitpunkt wurde die Kündigung ausgesprochen (zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zur Hauptfälligkeit, zum 01.01.2011... was steht in der Kündigung?) bzw. angenommen (sofort, zum 01.01.2011... was steht in der Kündigungsbestätigung?).

Wer war eigentlich Versicherungsnehmer, wer Bezugsberechtigter und wer hat den Vertrag gekündigt?

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fhxm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Gemeinde,
der Verstorbene hat die Versicherung zu Lebzeiten vermutlich irgendwann im November 2010 gekündigt, d.h. den Brief mit der Kündigung (der nicht vorliegt) verschickt, und die Versicherung hat daraufhin das Vertragsende zum 01.01.2011 bestätigt. Das Schreiben mit der Kündigungsbetätigung liegt vor. Der Tod trat Ende Dezember ein und die Versicherung wurde auch noch im Dezember 2010 davon informiert. Die Versicherung hat den Versicherungsfall auch anerkannt, aber halt die Versicherungssumme wie schon beschrieben gekürzt. Begünstigt sind die Kinder, die aber wegen Erbausschlagung keinen Zugriff auf die vorzeitige Auszahlung haben.

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