Hallo zusammen,
ich bin Geschädigter in einem Privathaftpflichtschaden. Der Schaden wurde bereits reguliert.
Vor der Regulierung musste ich jedoch diverse Handwerkertermine machen und somit meine Arbeitszeit früher beenden und später nachholen.
Besteht die Möglichkeit diesen Ausfall in Form einer Pauschale oder ähnlichem oder wie auch immer geltend zu machen?
Danke
Geschädigter im Privathaftpflichtschaden, Erstattung Wartezeiten Handwerker, Auslagenpauschale?
29. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 29. November 2017 | 15:56
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 26x hilfreich)
Geschädigter im Privathaftpflichtschaden, Erstattung Wartezeiten Handwerker, Auslagenpauschale?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. November 2017 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatBesteht die Möglichkeit diesen Ausfall in Form einer Pauschale oder ähnlichem oder wie auch immer geltend zu machen? :
Klar.
Wenn der Fall jedoch bereits abschließend reguliert wurde, dürfte man keine großen Erfoglsaussichten haben.
#2
Antwort vom 30. November 2017 | 06:06
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 26x hilfreich)
Nein ganz abschließend noch nicht. Es fehlt noch eine Erstattung.
Was könnte ich denn wie geltend machen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. November 2017 | 07:07
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
25€ - pauschal
#4
Antwort vom 30. November 2017 | 08:11
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 26x hilfreich)
25€ pauschal ist meines Wissens nach nur für Kfz-Haftpflichtschäden erstattpar als Kostenpauschale.
Im Privat-Haftpflichtschaden habe ich dazu eine Entscheidung vom BGH gefunden, welche die Geltendmachung der 25€ Pauschale ablehnt.
Ich hatte an den drei Terminen Arbeitszeitausfall, die ich nachholen musste.
Kann man diesen Ausfall geltend machen?
#5
Antwort vom 30. November 2017 | 08:43
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Nein, Zeitaufwand ist keine schadenersatzpflichtige Position.
#6
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 09:51
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatIm Privat-Haftpflichtschaden habe ich dazu eine Entscheidung vom BGH gefunden, welche die Geltendmachung der 25€ Pauschale ablehnt. :
Ohne weiteren Vortrag, ja. Würde daher darlegen, was man an Mehraufwand hatte und die 25,- fordern.
Und jetzt?
Schon
266.935
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten