Geschädigter im Privathaftpflichtschaden, Erstattung Wartezeiten Handwerker, Auslagenpauschale?

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Geschädigter im Privathaftpflichtschaden, Erstattung Wartezeiten Handwerker, Auslagenpauschale?

Hallo zusammen,

ich bin Geschädigter in einem Privathaftpflichtschaden. Der Schaden wurde bereits reguliert.
Vor der Regulierung musste ich jedoch diverse Handwerkertermine machen und somit meine Arbeitszeit früher beenden und später nachholen.

Besteht die Möglichkeit diesen Ausfall in Form einer Pauschale oder ähnlichem oder wie auch immer geltend zu machen?

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Besteht die Möglichkeit diesen Ausfall in Form einer Pauschale oder ähnlichem oder wie auch immer geltend zu machen?

Klar.

Wenn der Fall jedoch bereits abschließend reguliert wurde, dürfte man keine großen Erfoglsaussichten haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Nein ganz abschließend noch nicht. Es fehlt noch eine Erstattung.
Was könnte ich denn wie geltend machen?

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#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

25€ - pauschal





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#4
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

25€ pauschal ist meines Wissens nach nur für Kfz-Haftpflichtschäden erstattpar als Kostenpauschale.

Im Privat-Haftpflichtschaden habe ich dazu eine Entscheidung vom BGH gefunden, welche die Geltendmachung der 25€ Pauschale ablehnt.

Ich hatte an den drei Terminen Arbeitszeitausfall, die ich nachholen musste.

Kann man diesen Ausfall geltend machen?

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#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Nein, Zeitaufwand ist keine schadenersatzpflichtige Position.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Im Privat-Haftpflichtschaden habe ich dazu eine Entscheidung vom BGH gefunden, welche die Geltendmachung der 25€ Pauschale ablehnt.


Ohne weiteren Vortrag, ja. Würde daher darlegen, was man an Mehraufwand hatte und die 25,- fordern.

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