Geschädigter meldet sich nicht!

6. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)
Geschädigter meldet sich nicht!

Hallo,

es geht um einen Fall den ich meine Haftpflichtversicherung gemeldet habe. Beim Auszug ist die Hauswand beschädigt worden, ein Stück Putz ist heraus gebrochen.

Der Vermieter wollte den Schaden natürlich ersetzt haben, die Wand war erst kürzlich neu verputzt und gestrichen worden.

Den Schaden habe ich meiner Versicherung gemeldet.

Ein paar Wochen später kommt von der Versicherung ein Schreiben mit der Bitte ihnen Fotos des Schadens sowie Reparaturvorschläge und Kostenaufstellung zuzusenden.

Daraufhin habe ich meinen ehemaligen Vermieter angeschrieben und ihm gebeten mit diese Unterlagen zuzusenden damit der Schaden reguliert werden kann.

Mittlerweile ist das auch schon fast 2 Monate her, das letzte Schreiben habe ich vor 14 Tagen versendet und ihm eine Frist bis heute gesetzt, um mir Fotos und Kostenaufstellung zukommen zu lassen.
Nichts ist passiert.

Meine neue Adresse, Email sowie Telefonnummer sind ihm bekannt.

Was soll ich nun tun? Hat er durch das nicht-reagieren denn auf die Schadensregulierung verzichtet?
Was soll ich der Versicherung sagen? Die wollen bestimmt auch nicht ewig auf die Unterlagen warten.
Ich habe nun angst, dass er mir in x Monaten mit der Rechnung kommt und die Versicherung dann längst das Buch zugemacht hat und mir sagt "Nun ist aber zu spät, das übernehmen wir nicht mehr" und ich dank seiner Trödelei selbst auf den Kosten sitze.

Meine Vermutung ist, dass er den Schaden schon längst selbst behoben hat (Farbe und Gips hatte er bestimmt im Kämmerchen so wie ich ihn kenne) und nun keine Fotos liefern kann... und sich deswegen nicht meldet. Aber mehr als Vermuten kann ich das nicht, die Stelle ist von aussen nicht einsehbar.

Also was ist denn jetzt Sache?

Danke und einen schönen Tag
Vader

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
hier brauchen Sie m.E. keine Aufregung irgendwelcher Art aufkommen lassen.
Sie haben den Schaden gleich Ihrem Haftpflichtversicherer gemeldet, dieser hat auch angemessen reagiert. Jetzt liegt es einzig und allein am Geschädigten, seine Ansprüche geltend zu machen.
Ich nehme an, Sie haben in Ihrer Schadenmeldung auch die Adresse des Geschädigten angegeben, wie das so üblich ist. Da könnte es doch sein oder es ist normal, dass sich die Versicherung direkt mit dem Geschädigten in Verbindung setzt und die notwendigen Nachweise etc. einfordert. Warum sollen oder wollen Sie sich da auch noch dazwischenschalten. Gibt es überhaupt keinen Grund dafür und dem Geschädigten noch Termine setzen . . . :augenroll:
Verjährung des Schadenanspruchs brauchen Sie jetzt nicht zu befürchten und wenn das einmal so weit sein sollte, ist es das Problem des Geschädigten.
Also ruhig erst mal zurücklehnen und der Sache ihren Lauf lassen. :)
Sie haben mit der Schadenmeldung Ihre Pflicht getan und alles andere muss der Geschädigte ohnehin mit der Versicherung ausmachen und nicht mit Ihnen. Dafür sind Sie ja auch versichert und zahlen Ihre Prämie.

Viele Grüße!
Sepp aus Oberbayern

-- Editiert am 06.11.2009 11:49

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#2
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ja die Versicherung hat die Adresse des Geschädigten mit der Schadensmeldung erhalten.
Ich habe ihn selbst angeschrieben da die Versicherung die Fotos und Kostenaufstellung von MIR haben wollte.
Da ich aber keinen Zugang habe zur beschädigten Stelle, und die Art der Reparatur ja dem Hausbesitzer obliegt d.h. was und wie er reparieren lässt, habe ich die Forderung der Versicherung entsprechend an den Geschädigten weitergeleitet.
Ich habe auch die Versicherung gefragt ob diese evtl Kontakt mit dem Geschädigten aufgenommen hat... aber glorreicherweise bekomme ich von dieser Seite ebenfalls keine Antwort...

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-- Editiert am 06.11.2009 12:10

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