Hallo Zusammen,
nach neustem Gesetz muss man ja 3 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze von 42.750 Euro liegen, um in eine private KV wechseln zu können.
Nun habe ich in 2005 und in 2007 jeweils wenige Monate Arbeitslosigkeit dazwischen. Wenn ich dies zum Gehalt dazu rechnen würde, käme ich trotzdem über die BBG.
Aber, wer weiß dies hier vielleicht, wie sieht es vom Gesetz aus? Dürfen nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gerechnet werden oder das tatsächliche Einkommen pro Jahr, unabhängig ob durch Krankengeld, AG oder ALG?
Vielen lieben Dank vorab für eure Tipps.
Lene
Gesetzl.KV in Private KV
20. September 2007
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Frage vom 20. September 2007 | 11:13
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 13x hilfreich)
Gesetzl.KV in Private KV
#1
Antwort vom 20. September 2007 | 11:59
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 64x hilfreich)
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