Hallo,
folgende Situation:
Versicherungspflichtigen Job sowie Krankenkasse gekündigt. Wohnsitz in Deutschland belasssen. Eine Langzeit Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Aufenthalt für 4,5 Monate im nicht EU-Ausland. Bei Rückkehr wiedereintritt in die Gesetzliche KV.
Problem:
Die Gesetzliche KV fordert eine Nachzahlung der Beiträge für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes, da der Wohnsitz in Deutschland belassen wurde. Die Auslandsversicherung wird nicht anerkannt. Ist dies rechtens?
Vielen Dank für die fundierte Hilfe!
MfG
John
Gesetzliche KV bei Langzeit Auslandsaufenthalt
19. April 2009
Thema abonnieren
Frage vom 19. April 2009 | 10:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche KV bei Langzeit Auslandsaufenthalt
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 19. April 2009 | 11:16
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2468x hilfreich)
War der supper Trick der nicht geklappt hat.
Wenn was passiert komm ich heim und bin versichert. Wenn nichts passiert versuch ich die Beiträge erstattet zu bekommen.
Da man den Wohnsitz nicht verlegt hat sondern einfach nur lange Urlaub gemacht hat muss man die Versicherung natürlich zahlen.
K.
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