Hallo!
Eine Frage: wenn sich ein gesetzlich versicherter Patient von einem Arzt behandeln laesst, der keine kassenaerztliche Zulassung hat bzw. nur Privatpatienten behandelt, bekommt der Patient einfach eine Rechnung und begleicht diese.
Ist es nun eine Ermessenssache der gesetzlichen Krankenkasse, sich hier an der Privatrechnung zu beteiligen, oder hat dies der Gesetzgeber schlicht untersagt?
Die Behandlung haette in jedem Fall statt gefunden und bei einem kassenaerztlich zugelassenen Arzt haette die Kasse ja auch die Behandlungskosten zu 100% getragen.
Freundliche Gruesse
A. Agenor
Gesetzliche Krankenkasse - Privataerztliche Behandlung
24. Mai 2007
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Frage vom 24. Mai 2007 | 02:05
Von
Status: Praktikant (690 Beiträge, 162x hilfreich)
Gesetzliche Krankenkasse - Privataerztliche Behandlung
#1
Antwort vom 24. Mai 2007 | 08:21
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
Keine Kassenzulassung = keine Kostentragung durch Kasse.
Evtl. kann sich die Kasse daran beteiligen in Höhe ihrer Sätze(Punkte).
#2
Antwort vom 24. Mai 2007 | 09:01
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 64x hilfreich)
Sie müssen bei Ihrer Kasse das Kostenerstattungsprinzip wählen, dann wird auch was bezahlt ,auch wenns sehr sehr wenig ist.
Diese Restkostsen könnte man über einer PKV absichern. Kostet aber nicht wenig!
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