Hallo,
mit folgendem Sachverhalt bin ich derzeit konfrontiert. Ein Arzt hat die Notwendigkeit einer Behandlung attestiert, die ohne wenn und aber als eine zu übernehmende Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist.
Nun aber verlangt die gesetzliche Krankenkasse, bevor sie diese Behandlung bewilligt (Kostenübernahme) eine Durchführung einer Behandlung, die nicht zur Leistung der Krankenkasse gehört und von dem Patienten voll bezahlt werden muss.
Meine Frage: darf eine gesetzliche Krankenkasse eine Kassenleistung vom Erbringen einer Privatleistung abhängig machen? Meine Ansicht dazu ist, wenn die Krankenkasse so eine Leistung verlangt, dann soll sie diese auch bezahlen.
Vielen Dank im Vorhinein!
Gesetzliche Krankenkasse
Möglich ist alles daher ist eine theoretische Beantwortung schwer. Ich würde sagen NEIN, denn dann hätten arme Menschen keinen Zugang zu den Leistungen.
Aber bevor man dir eine Magenverkleinerung einbaut wirst du deine Diät selber finanzieren müssen. Das liegt aber daran das Essen eh keine med. Leistung ist.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
quote:
Aber bevor man dir eine Magenverkleinerung einbaut wirst du deine Diät selber finanzieren müssen. Das liegt aber daran das Essen eh keine med. Leistung ist.
Richtig, aber eine Magenverkleinerung ist keine festgelegte Kassenleistung. Daher kann man schon bei der Magenverkleinerung die Kostenübernahme an verschiedene Bedingungen, wie Diät, knüpfen.
Auf solcher Weise sich aber von einer festgelegten Kassenleistung zu drücken, um diese nicht zu übernehmen zu müssen, ist schon sehr bedenklich und gesetzlich kann so etwas auch nicht in Ordnung sein. Oder?
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Kann ich nicht beurteilen das es bisher nur deine Erzählung gibt und man nicht im geringsten Einschätzen muss was du meinst.
Unser sehr gute medizinische Versorgung bezahlen wir auch mit ein paar Lücken die wenige hart treffen. :-)
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
quote:
Kann ich nicht beurteilen das es bisher nur deine Erzählung gibt und man nicht im geringsten Einschätzen muss was du meinst.
Einfacher geht es doch nicht: von dem Arzt verordnete Kassenleistung, vom Gesetzgeber festgelegt wurd, macht die Krankenkasse von der Durchführung einer Privatleistung abhängig.
quote:
Unser sehr gute medizinische Versorgung bezahlen wir auch mit ein paar Lücken die wenige hart treffen. :-)
Es war einmal eine sehr gute medizinische Versorgung, was man von der derzeitigen Zweiklassenmedizin nicht sagen kann!
Eine gesetzliche Kassenleistung deren Bedingungen man erfüllt muss die Kasse erbringen wenn es medizinisch notwendig ist. Bekommt man das nicht muss man klagen.
K.
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