Gesetzliche Krankenkasse möchte Pfändung bewirken

26. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hellwach111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Gesetzliche Krankenkasse möchte Pfändung bewirken

Einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag zusammen,

meine (zum Glück ehemalige) gesetzliche Krankenkasse beglückte mich vor wenigen Tagen mit einem ganz besonders (unnötigen) Thema über Weihnachten: da ich mich weigere, einen m.E. falschen Beitragsbescheid zu befolgen und einen Beitrag von rund 50 Euro im Zusammenhang mit den Beiträgen während der Elternzeit zurückhalte, möchte diese große deutsche gesetzliche Krankenversicherung tatsächlich eine Pfändung bei mir bewirken.

Im privatrechtlichen Kontext wäre sowas ziemlich unsinnig, da die Forderung ja nicht ausstehend sondern strittig ist (ich erkenne sie vollständig nicht an). Hier geht man aber mit der Brecheisenmethode vor.

Dem Beitragsbescheid habe ich natürlich schon vor Längerem widersprochen. Man lässt sich mit der Fallprüfung und ggf. Korrektur aber Zeit und möchte trotzdem das Geld einkassieren. Ich möchte auf den korrigierten Bescheid warten. Ich habe den Eindruck, es handelt sich mit der Pfändung um Schickane, der ich aber ungern einfach klein bei geben würde.

Welche möglichst günstigen Mittel habe ich denn aktuell? Gibt es ein Schiedsgericht/Ombudsmann für die GKV? Kann ich gegen die Pfändung Rechtsmittel einlegen? Es gibt keine Rechtsmittelbebelehrung in der Vollsteckungsankündigung des Hauptzollamts. Man verweist lediglich darauf, dass man die Sache mit dem Gläubiger klären solle und das Hauptzollamt nichts tun könne.

Mein grundlegendes natürliches Rechtsverständnis wird gerade ziemlich ausgehebelt und ich fühle mich der einer ziemlichen Willkür dieser Krankenkasse und deren Sachbearbeiter ausgeliefert.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119620 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Hellwach111):
Im privatrechtlichen Kontext wäre sowas ziemlich unsinnig,

Nö, auch im privatrechtlichen Kontext wäre sowas ziemlich sinnig, denn da ist es genau so.
Wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt kann man pfänden.
Ob der Schuldner das nun mag oder irgendwas bestreitet interessiert da nicht mehr.



Zitat (von Hellwach111):
Welche möglichst günstigen Mittel habe ich denn aktuell?

Keine großen mehr, außer schnellstens zu bezahlen.
Damit kann man die weiteren Vollstreckungskosten abwenden und - viel wichtiger - die Bonität fällt nicht ins Bodenlose, Das passiert nämlich recht schnell, wenn z.B. eine Kontopfändung gemacht wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Hellwach111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung. Das widerspricht halt diametral meinem Rechtsverständnis. GKV erstellt falschen Bescheid, ich widerspreche, trotzdem versucht man es durchzuziehen bevor man sich mit dem Widerspruch beschäftigt. Zudem gibt es keine Instanz, die das stoppen kann? Wir sind also quasi bei par ordre de mufti.

Da wird der Rechtsstaat doch völlig ausgehebelt. Mir will nicht in den Kopf, dass man Krankenkassenvereine mit solcher enormen Macht gegenüber (ehemaligen) Mitgliedern ausgestattet hat. Offenbar gehen nicht alle verantwortungsvoll damit um. Bei jedem Finanzamtbescheid habe ich mehr Rechte.

-- Editiert von User am 26. Dezember 2022 14:58

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119620 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Hellwach111):
Da wird der Rechtsstaat doch völlig ausgehebelt.

Im Gegenteil, der Rechtsstaat sagt ja gerade, dass am aus einem Titel vollstrecken kann.



Zitat (von Hellwach111):
Zudem gibt es keine Instanz, die das stoppen kann?

Doch, man kann vor Gericht ziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Hellwach111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Gegenteil, der Rechtsstaat sagt ja gerade, dass am aus einem Titel vollstrecken kann.
Was soll das für ein Titel sein? Ich sag was und so ist es? Wenn so ein Titel - ohne jedes Korrektiv - zustandekommt ist doch irgend was falsch.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Hellwach111):
möchte diese große deutsche gesetzliche Krankenversicherung tatsächlich eine Pfändung bei mir bewirken.
Ja, die Forderung der KK wird nun vom HZA eingetrieben.
Zitat (von Hellwach111):
Hier geht man aber mit der Brecheisenmethode vor.
Wieso?
Zitat (von Hellwach111):
Dem Beitragsbescheid habe ich natürlich schon vor Längerem widersprochen.
Wie lange zurück liegt dein Widerspruch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Hellwach111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso?
Weil ich gar keine Möglichkeit habe hier zu intervenieren. Die Kasse kann irgendeinen "Fantasy"-Bescheid erlassen. Letztlich sagt die Kasse was sie will. Hier fehlt ein Dritter (Ombudsmann, Anwalt usw. usw.). Man muss zuerst korrigieren und dann Geld verlangen - doch nicht anders herum (dass sie es leider dürfen merke ich ja gerade; moralisch richtig ist das aber nicht).

Der Widerspruch ist vom April/Mai.



-- Editiert von User am 26. Dezember 2022 16:08

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119620 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Hellwach111):
Was soll das für ein Titel sein?

Der Bescheid ist der Titel.



Zitat (von Hellwach111):
Hier fehlt ein Dritter (Ombudsmann, Anwalt usw. usw.).

Ombudsmann wäre hier nutzlos.
Anwalt kann man ja jederzeit einschalten.



Zitat (von Hellwach111):
moralisch richtig ist das aber nicht

Es soll die Sozialsysteme und die Solidargemeinschaft entsprechend schützen.
Aber um "moralisch richtig" kann man mit dem Abgeordneten seines Kreise diskutieren um eine Gesetzesänderung anzuleiern.
Hier geht es nur um "juristisch korrekt".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von Hellwach111):
Bei jedem Finanzamtbescheid habe ich mehr Rechte.

Nein - auch das Finanzamt kann eigene Bescheide vollstrecken, so wie die Krankenkasse.

Zitat (von Hellwach111):
Der Widerspruch ist vom April/Mai.

Da wäre mein erster Gedanke, dass der Widerspruch nicht erfolgreich war und Sie das nicht mitbekommen haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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