Gesetzliche Krankenversicherung

9. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
erinbrockovich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Krankenversicherung

Hallo, ich habe einige Fragen:
Wie lange muss eine Person, die vorher freiwillig versichert war, in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sein, um im Falle einer Kündigung, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben? Wer zahlt im Fall einer Kündigung den Versicherungsbeitrag weiter? Oder muss die Person wieder zurück zur freiwilligen Versicherung? Wie lange muss eine Person gearbeitet haben, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?
Danke und Grüße



-----------------
""




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34405 Beiträge, 17795x hilfreich)

Hi,

es gibt drei Möglichkeiten:
1. Nach 12 Monaten Arbeit besteht Alg-1-Anspruch. Man ist pflichtversichert.
2. Nach weniger als 12 Monaten besteht Alg-2-Anspruch (nur bei Bedürftigkeit). Man ist ebenfalls pflichtversichert.
3. Nach weniger als 12 Monaten und ohne Alg-2-Anspruch wird es kompliziert: Die Details sind in § 9 (1)Nr.1 SGB 5 nachzulesen.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.332 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.475 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.