Hallo, ich habe einige Fragen:
Wie lange muss eine Person, die vorher freiwillig versichert war, in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sein, um im Falle einer Kündigung, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben? Wer zahlt im Fall einer Kündigung den Versicherungsbeitrag weiter? Oder muss die Person wieder zurück zur freiwilligen Versicherung? Wie lange muss eine Person gearbeitet haben, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?
Danke und Grüße
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Gesetzliche Krankenversicherung
9. Juli 2011
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Frage vom 9. Juli 2011 | 01:05
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Krankenversicherung
#1
Antwort vom 9. Juli 2011 | 09:59
Von
Status: Unbeschreiblich (34405 Beiträge, 17795x hilfreich)
Hi,
es gibt drei Möglichkeiten:
1. Nach 12 Monaten Arbeit besteht Alg-1-Anspruch. Man ist pflichtversichert.
2. Nach weniger als 12 Monaten besteht Alg-2-Anspruch (nur bei Bedürftigkeit). Man ist ebenfalls pflichtversichert.
3. Nach weniger als 12 Monaten und ohne Alg-2-Anspruch wird es kompliziert: Die Details sind in § 9
(1)Nr.1 SGB 5 nachzulesen.
Gruß vom mümmel
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