Gesetzliche Krankenversicherung fordert Gutachter für neue Zahnprothese

22. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Krankenversicherung fordert Gutachter für neue Zahnprothese

Ich habe vor 3 Jahren eine Zahnprothese bekommen.
Sie hat von Anfang an nicht so gut gepasst, ich konnte mich aber damit arrangieren.
Nun wurde sie "aufgefüttert" und jetzt passt sie überhaupt nicht mehr.
Essen kann ich nur sehr schwer.
Mein alter Zahnarzt scheint überfordert, und bekommt es einfach nicht hin, das es passt.
Die Gewährleistung von 2 Jahren ist auch schon vorbei.

Ich bin nun zu einem neuen Zahnarzt und der hat gemeint, das er die alte Prothese nicht reparieren kann, er müsse eine neue machen, die dann eben passt.
Der Heil- u. Kostenplan wurde am 13.5.20 eingereicht, mein Bonusheft ist ebenfalls voll, mehr als 10 Jahre.
Ich habe den doppelten Festzuschuss beantragt, weil ich keine Einkünfte habe, meine Krankenversicherung zahle ich selbst von meinem Ersparten.

Erst heute 22.5.20 hat sich die Krankenversicherung gemeldet und mir mitgeteilt, ich müsse zu einem Gutachter gehen.
Der ist aber im Urlaub und kommt erst Anfang Juni wieder.
Ich finde das unschön, das die sich so lange Zeit lassen, schließlich kann ich schlecht Essen mit der alten Prothese.
Bis dier Gutachter dann mit seinem Gutachten fertig ist, habe ich 1 Monat so rumlaufen müssen.
Ein Unding.

Darf die Krankenkasse das überhaupt machen?
Hat man nicht alle paar Jahre Anspruch auf eine neue Zahnprothese?
Wer weiß Rat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Das Labor müsste die Prothese doch richten können.

Haben sie die Möglichkeit mit dem Labor Kontakt aufzunehmen?

Eine Prothese sollte schon länger halten als nur 3 Jahre die sind entsprechend teuer.

Das der neue ZA an der nichts macht ist verständlich.
Gehen sie doch nochmals zu ihren früheren ZA, er sollte einen neuen Abdruck machen dann sieht man doch wo das Problem an der Prothese liegt.

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#2
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Der frühere Zahnarzt wohnt weiter weg, da ich umgezogen bin.
Er ist auch ein guter Zahnarzt und er hat alles versucht, die Zahnprothese passend zu machen.
Aber es hat leider nicht geklappt.
Bei der Erstellung der ersten Zahnprothese wurden verschiedene Fehler gemacht.
Ich bekam am selben Tag nach dem Zähne ziehen sofort die Prothese und kein Provisorium.
(Ein Provisorium für 1 oder 2 Monate wäre aber gut gewesen, da die Wunden dann etwas verheilt worden wären, die Ränder sich etwas geglättet hätten, und so dann die richtige Prothese besser gepasst hätte.)
Es fand keine Anprobe statt.
Auch das Wachsmodell habe ich nie zu sehen bekommen.
Vielleicht hat der alte Zahnarzt gedacht er müsse mir schnell helfen, aber das ging grundlegend schief.

Deswegen möchte ich es von einem anderen machen lassen.

Gibt es gesetzliche Vorgaben, nach welchem Zeitraum einem eine neue Prothese gezahlt werden muss?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Nach welchem Zeitraum ihre KK eine neue Prothese bezahlt, kann ihnen nur ihre KK sagen.

Sie schickt sie ja deswegen zum Gutachter, wenn der meint, die alte kann nicht angepasst werden, bekommen sie sicher eine neue.
Anfang Juni haben wir bald, haben sie schon Termine bei ihrem ZA? Denn egal wie die KK entscheidet, entweder sie bekommen eine neue, oder die alte muss angepasst werden.
Und häufig dauert es Wochen bis man einen Termin bekommt, dann müssen sie noch länger mit diesem unbequemen Esszimmer auskommen.


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