Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Mein Junior ist über mich bei der XXX gesetzlich krankenversichert. Ein Mal im Jahr bekomme ich einen Fragenbogen zu Auskünften von Gehalt meiner Frau und mir. Wir melden jedes Jahr unsere aktuellen Gehälter der GKV. Da meine Frau wesentlich mehr Gehalt bekommt, lag sie bereit ab Mai 2019 über der Bemessungsgrenze. Dies wurde von unserer Seite mit dem Erfassungsblatt der Familienversicherung mitgeteilt. Dieses Jahr im Mai das selbe Spiel. Antrag ausgefüllt, Gehaltszettel mit eingereicht.
Nun kam vor 14 Tagen der Bescheid, dass die Familienversicherung rückwirkend zum Mai 2019 gekündigt wird. Dies würde bedeuten, dass wir für 14 Monate die Beiträge zurück zahlen müssen. Kann ich davon ausgehen, dass die GKV den Auskunftsbogen aus 2019 gar nicht bearbeitet oder durchgereicht hat? Und hat Sie dadurch trotzdem Anspruch auf die Rückzahlung trotz eingereichtem Auskunftsbogen?
MfG
-- Editiert von Moderator am 29.07.2020 16:31
-- Thema wurde verschoben am 29.07.2020 16:31
Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkende Kündigung
28. Juli 2020
Thema abonnieren
Frage vom 28. Juli 2020 | 21:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkende Kündigung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 28. Juli 2020 | 22:05
Von
Status: Praktikant (769 Beiträge, 114x hilfreich)
Wo sind denn die Eltern versichert? Beide in der GKV, oder ist die Frau bei der den PKV?
Wie alt den den der Junior, ist er noch in Ausbildung und welche Einkommen hat er?
Aber das wichtigste, was gibt die GKV denn als Grund für die rückwirkende Kündigung an?
-- Editiert von pk2019 am 28.07.2020 22:08
#2
Antwort vom 28. Juli 2020 | 23:02
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatAber das wichtigste, was gibt die GKV denn als Grund für die rückwirkende Kündigung an? :
Vermutlich - geschlossen aus der Beschreibung - § 10 SGB V.
Berry
-- Editiert von Sir Berry am 28.07.2020 23:02
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#3
Antwort vom 29. Juli 2020 | 00:09
Von
Status: Praktikant (769 Beiträge, 114x hilfreich)
Zitat§ 10 SGB V :
Klar, die Versicherung kündigt weil sie die Voraussetzungen für Familienversicherung (§10 SGB V) nicht mehr als gegeben ansieht. Ich hoffe doch das die Versicherung etwas ausführlicher den Grund beschreibt.
Ich vermute das der besserverdienende Elternteil bei der PKV versichert ist und das Kind somit auch über die PKV versichert werden muss.
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