Gesetzliche Krankenversicherung und Elterngeld

15. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
drive_boi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Krankenversicherung und Elterngeld

Hi zusammen,

Ich hoffe ich bin hier richtig.

Ich habe eine Frage zum Elterngeld Basis und Elterngeld Plus und wie sich dazu die gesetzliche Krankenversicherung verhält.

Plan A:

24 Monate Elternzeit

Davon 12 Monate Basiselterngeld – hier greift die gesetzliche Krankenversicherung, keine eigenen Beiträge für KV zu zahlen

die restlichen 12 Monate läuft aus Erspartem, hier muss ich die Beiträge der KV selber zahlen (so um die 220€ pro Monat?)

Ich erhalte dann 65% Basis Elterngeld von meinem letzten Nettogehalt. Sind im Basis Elterngeld die gesetzl. KV schon abgezogen, oder werden die noch von den 65% abgezogen?

Plan B:

24 Monate Elternzeit

davon Elterngeld Plus über 24 Monate – greift hier auch die gesetzliche Krankenversicherung und ich muss mich selbst nicht versichern?

Welcher Fall ist hinsichtlich der gesetzlichen KV am besten, wenn ich von vornherein 24 Monate Elternzeit plane? Ich bin nicht verheiratet und Familienversicherung greift nicht.



Danke Euch schonmal für euren Input




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50110 Beiträge, 17558x hilfreich)

Zitat (von drive_boi):
Davon 12 Monate Basiselterngeld – hier greift die gesetzliche Krankenversicherung, keine eigenen Beiträge für KV zu zahlen

die restlichen 12 Monate läuft aus Erspartem, hier muss ich die Beiträge der KV selber zahlen (so um die 220€ pro Monat?)

Nein, es müssen während der gesamten Elternzeit keine KV-Beiträge gezahlt werden, wenn man zuvor pflichtversichert war.

Zitat (von drive_boi):
Welcher Fall ist hinsichtlich der gesetzlichen KV am besten, wenn ich von vornherein 24 Monate Elternzeit plane?

Hinsichtlich der Krankenversicherung gibt es keine Unterschiede.

Anders sieht es aus, wenn man vorher privat oder freiwillig versichert war.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drive_boi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Vorherige gesetzl. KV trifft zu, da Angestelltenverhältnis.

Dann ist man für die gesamte Elternzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung "beitragsfrei" versichert?

Unabhängig von Elterngeld Basis und Elterngeld Plus?

Danke und VG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.969 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.084 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.