Hi zusammen,
Ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe eine Frage zum Elterngeld Basis und Elterngeld Plus und wie sich dazu die gesetzliche Krankenversicherung verhält.
Plan A:
24 Monate Elternzeit
Davon 12 Monate Basiselterngeld – hier greift die gesetzliche Krankenversicherung, keine eigenen Beiträge für KV zu zahlen
die restlichen 12 Monate läuft aus Erspartem, hier muss ich die Beiträge der KV selber zahlen (so um die 220€ pro Monat?)
Ich erhalte dann 65% Basis Elterngeld von meinem letzten Nettogehalt. Sind im Basis Elterngeld die gesetzl. KV schon abgezogen, oder werden die noch von den 65% abgezogen?
Plan B:
24 Monate Elternzeit
davon Elterngeld Plus über 24 Monate – greift hier auch die gesetzliche Krankenversicherung und ich muss mich selbst nicht versichern?
Welcher Fall ist hinsichtlich der gesetzlichen KV am besten, wenn ich von vornherein 24 Monate Elternzeit plane? Ich bin nicht verheiratet und Familienversicherung greift nicht.
Danke Euch schonmal für euren Input
Gesetzliche Krankenversicherung und Elterngeld
15. Juli 2025
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juli 2025 | 11:02
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Krankenversicherung und Elterngeld
#1
Antwort vom 22. Juli 2025 | 16:57
Von
Status: Unbeschreiblich (50110 Beiträge, 17558x hilfreich)
Zitat :Davon 12 Monate Basiselterngeld – hier greift die gesetzliche Krankenversicherung, keine eigenen Beiträge für KV zu zahlen
die restlichen 12 Monate läuft aus Erspartem, hier muss ich die Beiträge der KV selber zahlen (so um die 220€ pro Monat?)
Nein, es müssen während der gesamten Elternzeit keine KV-Beiträge gezahlt werden, wenn man zuvor pflichtversichert war.
Zitat :Welcher Fall ist hinsichtlich der gesetzlichen KV am besten, wenn ich von vornherein 24 Monate Elternzeit plane?
Hinsichtlich der Krankenversicherung gibt es keine Unterschiede.
Anders sieht es aus, wenn man vorher privat oder freiwillig versichert war.
#2
Antwort vom 25. Juli 2025 | 09:33
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Vorherige gesetzl. KV trifft zu, da Angestelltenverhältnis.
Dann ist man für die gesamte Elternzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung "beitragsfrei" versichert?
Unabhängig von Elterngeld Basis und Elterngeld Plus?
Danke und VG
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#3
Antwort vom 25. Juli 2025 | 14:01
Von
Status: Unbeschreiblich (34402 Beiträge, 17794x hilfreich)
Ja.
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