Wenn man in einer Einrichtung wohnt und von der Zuzahlung bei der Krankenkasse befreit werden will.
Das eigentliche Einkommen geht an die Einrichtung und steht nicht zur Verfügung.
Zur Verfügung steht nur ein barbetrag ca 10 Prozent vom eigentlichen Einkommen.
Die kk nimmt aber das Einkommen zur Grundlage was nicht zur Verfügung steht.
Daher kommt ein fast 3 mal höherer
Eigenanteil raus. Was ist richtig?
-- Editiert von Moderator am 10.01.2020 17:10
-- Thema wurde verschoben am 10.01.2020 17:10
Gesetzliche Krankenversicherung zuzahlungsgrenze
7. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2020 | 15:32
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Krankenversicherung zuzahlungsgrenze
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2020 | 16:05
Von
Status: Unbeschreiblich (31975 Beiträge, 5629x hilfreich)
Du musst deiner KK mitteilen, dass du in einer Einrichtung lebst und Leistungen nach § xxx beziehst.ZitatWas ist richtig? :
Dein Selbstbehalt heißt wahrscheinlich Taschengeld.
Ansonsten erledigt das der Sozialbetreuer der Einrichtung.
Evtl. hast du einen eigenen Betreuer. Der macht das auch.
Ja, weil sie nicht weiß, wo du lebst.ZitatDie kk nimmt aber das Einkommen zur Grundlage was nicht zur Verfügung steht. :
#2
Antwort vom 24. Januar 2020 | 17:27
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Sozialarbeiter sagt aber es wird die komplette Rente etc miteinbezogen.
Obwohl es mir nicht zur Verfügung steht.
Was isn denn nun richtig?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. Januar 2020 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (31975 Beiträge, 5629x hilfreich)
Ich lag falsch. Der Sozialarbeiter hat Recht.
Es ist dein Einkommen. Dein Renteneinkommen ist die Grundlage.ZitatWas isn denn nun richtig? :
Aber die Zuzahlungshöhe/Belastungsgrenze ist ja gesetzlich festgelegt. Sie beträgt 2% oder 1% des Bruttoeinkommens pro Jahr. Für Chroniker 1%.
zB. Wenn ich 1000,- Rente habe und 700,- für Miete zahlen musss, habe ich auch nur noch 300,- zur Verfügung.
Und muss aber auf 1000,- die Zuzahlung leisten, bzw. habe Zuzahlungsbefreiung.
Und jetzt?
Schon
266.898
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten