Wenn man in einer Einrichtung wohnt und von der Zuzahlung bei der Krankenkasse befreit werden will.
Das eigentliche Einkommen geht an die Einrichtung und steht nicht zur Verfügung.
Zur Verfügung steht nur ein barbetrag ca 10 Prozent vom eigentlichen Einkommen.
Die kk nimmt aber das Einkommen zur Grundlage was nicht zur Verfügung steht.
Daher kommt ein fast 3 mal höherer
Eigenanteil raus. Was ist richtig?
-- Editiert von Moderator am 10.01.2020 17:10
-- Thema wurde verschoben am 10.01.2020 17:10
Gesetzliche Krankenversicherung zuzahlungsgrenze
7. Januar 2020
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Frage vom 7. Januar 2020 | 15:32
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 2x hilfreich)
Gesetzliche Krankenversicherung zuzahlungsgrenze
#1
Antwort vom 7. Januar 2020 | 16:05
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6532x hilfreich)
Du musst deiner KK mitteilen, dass du in einer Einrichtung lebst und Leistungen nach § xxx beziehst.Zitat :Was ist richtig?
Dein Selbstbehalt heißt wahrscheinlich Taschengeld.
Ansonsten erledigt das der Sozialbetreuer der Einrichtung.
Evtl. hast du einen eigenen Betreuer. Der macht das auch.
Ja, weil sie nicht weiß, wo du lebst.Zitat :Die kk nimmt aber das Einkommen zur Grundlage was nicht zur Verfügung steht.
#2
Antwort vom 24. Januar 2020 | 17:27
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 2x hilfreich)
Der Sozialarbeiter sagt aber es wird die komplette Rente etc miteinbezogen.
Obwohl es mir nicht zur Verfügung steht.
Was isn denn nun richtig?
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#3
Antwort vom 24. Januar 2020 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6532x hilfreich)
Ich lag falsch. Der Sozialarbeiter hat Recht.
Es ist dein Einkommen. Dein Renteneinkommen ist die Grundlage.Zitat :Was isn denn nun richtig?
Aber die Zuzahlungshöhe/Belastungsgrenze ist ja gesetzlich festgelegt. Sie beträgt 2% oder 1% des Bruttoeinkommens pro Jahr. Für Chroniker 1%.
zB. Wenn ich 1000,- Rente habe und 700,- für Miete zahlen musss, habe ich auch nur noch 300,- zur Verfügung.
Und muss aber auf 1000,- die Zuzahlung leisten, bzw. habe Zuzahlungsbefreiung.
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