Gesetzliche Krankenversicherung zuzahlungsgrenze

7. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Krankenversicherung zuzahlungsgrenze

Wenn man in einer Einrichtung wohnt und von der Zuzahlung bei der Krankenkasse befreit werden will.
Das eigentliche Einkommen geht an die Einrichtung und steht nicht zur Verfügung.
Zur Verfügung steht nur ein barbetrag ca 10 Prozent vom eigentlichen Einkommen.
Die kk nimmt aber das Einkommen zur Grundlage was nicht zur Verfügung steht.
Daher kommt ein fast 3 mal höherer
Eigenanteil raus. Was ist richtig?

-- Editiert von Moderator am 10.01.2020 17:10

-- Thema wurde verschoben am 10.01.2020 17:10

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31975 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Was ist richtig?
Du musst deiner KK mitteilen, dass du in einer Einrichtung lebst und Leistungen nach § xxx beziehst.
Dein Selbstbehalt heißt wahrscheinlich Taschengeld.

Ansonsten erledigt das der Sozialbetreuer der Einrichtung.
Evtl. hast du einen eigenen Betreuer. Der macht das auch.


Zitat (von go498533-45):
Die kk nimmt aber das Einkommen zur Grundlage was nicht zur Verfügung steht.
Ja, weil sie nicht weiß, wo du lebst.

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#2
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Sozialarbeiter sagt aber es wird die komplette Rente etc miteinbezogen.
Obwohl es mir nicht zur Verfügung steht.
Was isn denn nun richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31975 Beiträge, 5629x hilfreich)

Ich lag falsch. Der Sozialarbeiter hat Recht.

Zitat (von go498533-45):
Was isn denn nun richtig?
Es ist dein Einkommen. Dein Renteneinkommen ist die Grundlage.

Aber die Zuzahlungshöhe/Belastungsgrenze ist ja gesetzlich festgelegt. Sie beträgt 2% oder 1% des Bruttoeinkommens pro Jahr. Für Chroniker 1%.

zB. Wenn ich 1000,- Rente habe und 700,- für Miete zahlen musss, habe ich auch nur noch 300,- zur Verfügung.
Und muss aber auf 1000,- die Zuzahlung leisten, bzw. habe Zuzahlungsbefreiung.

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