Gesundheitsfragen nachträglich von Versicherungsvermittler ergänzt

13. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lady Hanuta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesundheitsfragen nachträglich von Versicherungsvermittler ergänzt

Guten Tag,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich versuche es einfach mal.
Es geht um folgendes: Vor einiger Zeit (etwa zwei Jahren) habe ich, bzw meine Firma, eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Der Versicherungsvermittler war hierzu in unserer Firma und hat einzeln mit den Mitarbeitern gesprochen und die Verträge abgeschlossen (oder aufgesetzt?).
Nun wollte ich aufgrund von längerfristiger Erkrankung (es ist noch ungewiss ob oder wann ich wieder arbeitsfähig sein werde) diese Versicherung in Anspruch nehmen. Diese lehnte den Antrag aber ab und warf mir stattdessen arglistige Täuschung vor. Sie behauptet die Gesundheitsfragen seien nicht an besagtem Tag, an dem der Vermittler bei uns war, beantwortet worden, sondern dieser wurde darauf hingewiesen, dass die Anträge unvollständig seien, da die Gesundheitsfragen fehlten und habe diese deshalb zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. Laut seinem Schreiben habe er diese noch einmal mit der Firma und den Mitarbeitern besprochen. Daran kann ich mich allerdings nicht erinnern.
In der zwischen Zeit war ich kurzfristig krank bzw habe Medikamente verschrieben bekommen. Nun wird mir vorgeworfen das bei den Gesundheitsfragen nicht angegeben zu haben und die Versicherung somit bewusst getäuscht zu haben. Wie gesagt kann ich mich nicht daran erinnern, dass der Vermittler noch einmal da war und Fragen gestellt hat. Zum Zeitpunkt des "Vertragsabschlusses" aber war die Verneinung dieser Fragen nicht falsch. Als Beweis sendete mir die Versicherung beide Verträge zu, also sowohl den mit unbeantworteten Gesundheitsfragen als auch den mit beantworteten (verneinten) Gesundheitsfragen. Beide tragen das selbe Datum und die selbe Unterschrift. Genau genommen wurde mein vorhandener Vertrag (mit der Unterschrift) genommen und um die Gesundheitsfragen und den Firmenstempel ergänzt. Wann ist nicht ersichtlich, beide trage wie gesagt das gleiche Datum.
Nun meine Frage:
Hat die Versicherung das Recht den tatsächlichen Vertragsbeginn-oder Abschluss zu spekulieren oder ist sie an das angegebene Datum, mit dem dieser Vertrag unterzeichnet wurde gebunden? Und wie verhält sich das mit den Gesundheitsfragen? Ich habe die Kreuzchen nicht selbst gesetzt (was zu beweisen wäre?) und kann mich, wie gesagt, nicht entsinnen das nachträglich getan zu haben. Ist die Versicherung hier im Recht oder wäre es sinnig sich damit an einen Anwalt zu wenden?

Danke im Voraus.

Probleme mit der Versicherung?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Lady H.,

da der Versicherer die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung erklärt hat, sollten Sie sich dringend an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden.

Der Ablauf ist für nicht noch nicht ganz nachvollziehbar.
Im Antragsfragebogen stellt der Versicherer in Textform Fragen nach dem Gesundheitszustand. Auf dieser Basis prüft dieser das Risiko und es kommt ggfs. zum Vertragsabschluss.
Wenn zwischen dem Antrag und dem Zustandekommen des Vertrages Erkrankungen auftreten, dann sind diese nur dann anzugeben, wenn der Versicherer in Textform nachgefragt hat. Mündliche Nachfragen reichen hierfür nicht. Eine spontane Anzeigepflicht besteht nicht, § 19 VVG.

Nach Ihrer Schilderung ist dies nicht geschehen.

Wurde "nur" die Anfechtung erklärt oder hilfsweise auch Anfechtung und Rücktritt?

Nach meiner Einschätzung sind hier die Voraussetzungen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht gegeben.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lady Hanuta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frau Raguse,

danke für Ihre Antwort.
Ich selbst habe keine weiteren, schriftlichen Nachfragen erhalten. Aber selbst an mündliche Nachfragen kann ich mich nicht erinnern. So wie ich das sehe ging das alles über diesen genannten Versicherungsvermittler.
In meiner Erinnerung gab es nur diesen einen Termin (am 17.06.2017), bei dem auch die Gesundheitsfragen gestellt wurden. Mündlich, er hat diese dann ausgefüllt. Laut der Versicherung war dieser erste Vertrag aber ohne Gesundheitsfragen und Firmenstempel. Der Vermittler wurde deshalb (am 26.06.2017 laut der Versicherung, einen Beleg habe ich dafür nicht bekommen) darauf hingewiesen und hat die ergänzten Verträge am 03.07.2017 der Versicherung zukommen lassen. Am 21.06.2017 war ich kurzfristig krank, beim Arzt und habe dort verschreibungspflichtige Medikamente verschrieben bekommen. Der 21.06.2017 ist aber nicht das Datum ab dem ich längerfristig erkrankt bin. Trotzdem erklärt die Versicherung, dass wenn die Gesundheitsfragen nach dem 26.06.2017 ergänzt bzw. beantwortet wurden (laut dem Vermittler mit meiner Absprache), ich das zu dem Zeitpunkt hätte anzeigen müssen.
Nur kann ich mich nicht daran erinnern, dass die Gesundheitsfragen zu einem späteren Zeitpunkt nach dem 17.06. bzw 21.06. erfragt wurden. Die Versicherung hat mir beide Verträge zugesandt, beide tragen die selbe Unterschrift und das selbe Datum, der eine ist lediglich um die Gesundheitsfragen und den Firmenstempel ergänzt worden. Meiner Meinung nach hätte der spätere, ergänzte Vertrag, sollte er wirklich nachträglich ergänzt worden sein, als solcher markiert werden müssen, d.h. mit einer neuen Unterschrift und dem aktuellen Datum versehen werden müssen. Oder liege ich da falsch? Es kann doch nicht sein, dass ein unterschriebener Vertrag einfach zur Hand genommen wird und um diverse Dinge ergänzt wird, ohne, dass das irgendwo vermerkt wird. Desweiteren kann ich mich wie gesagt nicht an einen Ergänzungstermin zwischen dem 26.06. und dem 03.07. erinnern. Geschweige denn an eine schriftliche Aufforderung.

Die Versicherung erklärt den Vertrag damit für ungültig, bietet maximal den Rückkauf an, da ja nun schon etliche Beiträge über die Jahre gezahlt wurden.

Wie es zu so etwas kommt (dass die Gesundheitsfragen nicht sofort ausgefüllt werden) kann ich mir nicht erklären. Sollte das aber so passiert sein, wäre das ein Fehler des Vermittlers, oder nicht?
Auf mich wirkt es gerade jedenfalls so, als habe er die Gesundheitsfragen einfach selbst nachträglich aus seiner Erinnerung (?) ausgefüllt. Eine weitere Absprache fand nicht statt. Diese müsste, wie gesagt, dann ja irgendwo belegt sein. In diesem Fall aber erklärt die Versicherung den Vertragsabschluss am 17.06. für ungültig (da die Fragen fehlten) und spekuliert ihn irgendwo zwischen dem 26.06. und dem 03.07.

Ich habe mich bisher davor gescheut einen Anwalt aufzusuchen, da ich auch wegen meiner aktuell gesundheitlichen Situation, finanziell nicht ganz stabil bin. Mir ist bewusst, dass ich die Möglichkeit habe einen Beratungshilfeschein zu beantragen und mich damit an einen Anwalt zu wenden. Allerdings deckt dieser kein mögliches Gerichtsverfahren ab (soviel ich weiß), sollte der Fall vor Gericht gehen. Ich bin mir deshalb nicht sicher welche Möglichkeiten ich habe. Ich bin aber der Meinung, dass die Versicherung das Vertragsabschlussdatum nicht einfach so ohne weiteres nach hinten verlegen darf, ohne mein Wissen, meine Zustimmung oder mich darüber zu informieren. Schon gar nicht spekulativ. Und den Vertrag darauf aufbauend anschließend für nichtig zu erklären.

Etwas wunderlich finde ich auch, dass ihnen das über die gesamte bisherige Bearbeitungszeit nicht "aufgefallen" ist. Der letzte Bearbeitungsstand davor war, dass alle notwendigen Unterlagen zusammen getragen wurden und es dann nur noch darum ging die vorvertragliche Anzeigepflicht zu prüfen, weil ich laut meinen Krankenakten und der Akte meiner Krankenversicherung zwischen 2015 und 2017 kein einziges mal krank war, bzw. keinen Arzt aufgesucht habe, was die Versicherung nicht glauben wollte und deshalb über ein halbes Jahr lang immer wieder diverse Akten von der Krankenkasse (meine Patientenquittung zB) angefordert hat (die ihnen aber auch nicht gereicht haben). Und nun kam eben das Schreiben in dem sie erklären, dass ich sie arglistig und bewusst getäuscht habe, weil die Gesundheitsfragen ihnen nach zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet wurden, und zwar nachdem ich dann mal bei einem Arzt war.

Desweiteren berufen sie sich darauf, dass ich in diversen Kliniken, in denen ich nun zwischenzeitlich war, angegeben habe, dass ich schon weit vorher (bis zurück in meine Jugend) Symptome gehabt hätte. Ich weiß nicht wie es sich hiermit verhält. Es gibt, wie gesagt, keine Belege dafür (keine Arztberichte oder Diagnosen) aus der Zeit vor dem 17.06. bzw 21.06., lediglich meine Spekulation während meiner Krankheit, dass es im Nachhinein hätte "sein können". Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aber (am 17.06.) war die Angabe, dass nichts der gleichen festgestellt, belegt, diagnostiziert, geschweige den behandelt wird nicht falsch. Zu diesem Zeitpunkt ging es mir gut und ich bin mir nicht sicher ob Dinge wie gelegentliche Müdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten hätten angeben werden müssen, sofern diese mMn zu diesem Zeitpunkt nicht außerhalb der Norm waren, diagnostiziert und/oder behandelt wurden (es irgendwelche Belege dafür gab). Ich bin mir auch nicht mehr sicher, ob ich das angegeben habe (dass deshalb meine Schilddrüse und mein Eisen untersucht wurden) und dabei nichts festgestellt wurde, weshalb der Vermittler diese Frage mit "nein" beantwortet hat. Aber wie gesagt weiß ich nicht in wie weit solche "Aussagen" in Kliniken relevant sind, sofern es dafür keine Diagnosen, Belege oder dergleichen gibt/gab.

Danke und viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Lady H.,

wenn Sie möchten, können mir eine persönliche Nachricht schreiben. In Ihrem konkreten Fall helfen Ihnen allgemeine Informationen nicht weiter. Wenn es um Gesundheitsdaten geht, sollte ein Austausch hierüber nicht unbedingt in einem öffentlichen Forum erfolgen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lady Hanuta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es hier denn sowas wie Privat Nachrichten? Oder wende ich mich hierzu per Mail an Sie?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Wenn Sie auf den Namen klicken, kommt ganz unten "PN schreiben".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lady Hanuta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Option habe ich nicht. Ist die nur für Sondermitglieder? Ich kann nur das Profil anzeigen lassen (auf welchem sich auch keine Option dafür befindet) und Beiträge ausblenden bzw den Nutzer blockieren.
Würde es Sie stören, wenn ich Sie per Email kontaktiere?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Das wusste ich auch nicht. Sie können mir auch eine email schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Lady Hanuta):
Nein, die Option habe ich nicht. Ist die nur für Sondermitglieder?

Nein, aber nach dem Spammer mal das Forum geentert haben bekommt man diese Funktion erst etwas später.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich kann mich nicht erinnern, ich weiß nicht usw. sind in einem solchen Fall in dem es um Fakten geht nicht wirklich hilfreiche Ansagen.

Aber Punkt für Punkt:

1) welchen Status hatte der Vermittler? War es ein Makler (dann braucht man nicht weiter zu prüfen, denn sie hätten bereits verloren), oder war es ein angestellter Vermittler des Unternehmens; dann würde die Auge/Ohr Rechtsprechung greifen.

Die Beantwortung der Frage ist sehr wichtig, weil es hier um die Haftung geht.

2) Zuletzt nachgeschoben haben sie gegen Sie erhobene Vorwürfe zur Anzeigepflichtverletzung die aus Anamnesedaten resultieren. Will sagen, die Versicherung beruft sich auf Auskünfte, die sie aus irgendwelchen Gründen (andere Krankheit vielleicht) erhalten hat.
Nur: es gibt diese Daten; sie selbst haben es irgendwann mal so einem Arzt z.B. beim Vorgespräch erwähnt. Denn eines ist sicher, keine PKV saugt sich sowas aus den Fingern.

Die Arglistanfechtung ist das schärfst Schwert des Unternehmens, welches eigentlich nur bei klarer Aktenlage geschwungen wird. Hier hätte auch der Rücktritt ausgereicht um das nun gewünschte Ziel zu erreichen. Von daher kann man aus der Art der Gestaltungserklärung auch Rückschlüsse ziehen.

Ein Anwalt kann sie rechtlich beraten; ein Anwalt kann aber keine Fakten verändern. So wie es eingangs beschrieben wird, stimmen die Fakten.
Werfen Sie bitte mal einen Blick auf den Versicherungsantrag. Ich bin sicher, dass dort etwas zur Nachmeldung von Erkrankungen bis zur Vertragsannahme steht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lady Hanuta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab mir den Vertrag nochmal angesehen und darin steht nichts zur Nachmeldung von Erkrankungen bis zur Vertragsannahme.
Und natürlich hat sich der Arzt bzw die behandelnde Person diese Dinge nicht ausgedacht. Er hat sie interpretiert. So habe ich nicht gesagt, dass ich zu einem früheren Zeitpunkt schon diverse Beschwerden hatte (die ich für anzeigepflichtig und/oder behandlungsbedürftig hielt), sondern, dass ich mir damals nichts weiter dabei gedacht habe, weil gerade im Jugendalter, bedingt durch den Hormonumbruch bzw die Schwankungen solche Dinge normal sind. Ganz davon abgesehen, dass das auch schon mehr als 5 Jahre her ist (weil im Versicherungsvertrag nach Beschwerden der letzten 5 Jahre gefragt wird).

Ich habe zwischenzeitlich den Vermittler kontaktiert und ihn nach einer Dokumentation (o.ä.) des Beratungsgespräches von damals gefragt. Er sagt eine solche Dokumentation gibt es nicht. Auf meine Frage zu dem Ablauf bzw wie es dazu kam, dass es zwei Verträge (mit und ohne Gesundheitsfragen) gibt und/oder ob es noch einen zweiten Termin gab und wenn dann wann, habe ich bisher noch keine Antwort bekommen.

Wie gesagt liegen die nicht konkreten Vorwürfe mehr als 5 Jahre zurück. Konkret begründen sie ihre Anfechtung aber damit, dass laut ihnen die Gesundheitsfragen nach dem 21.06. beantwortet wurden und das bezweifel ich bzw. wurde das auch nirgendwo dokumentiert. Meinem Verständnis nach wurde der Vertrag mit (am) dem 17.06.2007 unterzeichnet und hat damit auch einen Wert für diesen. Alles andere ist nicht belegt und damit Spekulation.
Ich warte aber noch auf eine Antwort des Vermittlers und hoffe dadurch mehr Klarheit zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

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