Gilt Familienhaftpflichtversicherung nach Umzug immernoch?

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Debos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt Familienhaftpflichtversicherung nach Umzug immernoch?

Hallo Leute, gilt meine Haftpflichtversicherung die über meine Eltern geht immernoch, obwohl ich studiumsbedingt meinen Wohnsitz umgemeldet habe? Habe mein Studium noch nicht abgeschlossen und meinen Wohnsitz erst gestern umgemeldet. Aber heute habe ich ausversehen den Laptop eines Mitstudierenden kaputt gemacht.

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5 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Mit dem Auszug endete normalerweise Ihre Absicherung über die Familienhaftpflicht und Sie hätten sich selbst versichern müssen. Die Familienabsicherung schützt nur Mitglieder einer Familie im gleichen Haushalt. Lesen Sie aber sicherheitshalber noch mal das Kleingedruckte.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Oh, hier habe ich etwas widersprechendes gefunden, von der Cos*** Versicherung: https://www.cosmosdirekt.de/lebenssituation/auszug/

Zitat:
Haben die Eltern eine Familienpolice abgeschlossen, genießen auch alle minderjährigen Kinder den Versicherungsschutz. Während einer Schul- und Berufsausbildung (Studium und Lehre) besteht dieser in der Regel weiterhin, auch wenn der Nachwuchs für das Studium oder für die Ausbildung aus dem elterlichen Haushalt auszieht. Die Mitversicherung bei den Eltern ist durch den Auszug nicht beendet. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, oder ob ein Student für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen muss. Entscheidend ist hingegen, ob die Berufsausbildung eine Erstausbildung ist.


Für mich ist nicht GANZ klar, ob sich der Schutz hiernach nur auf ausgezogene Minderjährige bezieht oder auch bei Volljährigkeit bestehen bleibt. Denn weiterhin heißt es:

"Die Familienversicherung bleibt bestehen

bei einem Studium direkt nach dem Abitur
bei einer Ausbildung mit anschließendem Studium
bei nacheinander absolviertem Bachelor- und Masterstudiengang..."

Spätestens beim nachfolgenden Studium wäre man ja zwangsläufig volljährig, falls man nicht mit 14 von der Schule abgeht.

Ich glaube, das Studium des Vertrages bzw Rücksprache mit dem Berater dürfte unerlässlich sein.

-- Editiert von fb367463-2 am 24.11.2017 17:06

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Debos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein Vater hat gemeint, dass er explizit darauf hingewiesen hat, dass ich schon ausgezogen bin, beim Abschluss der Versicherung. Und die haben auf nichts hingewiesen. Also sollte es keine Probleme geben.

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#4
 Von 
Debos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Oh, hier habe ich etwas widersprechendes gefunden, von der Cos*** Versicherung: https://www.cosmosdirekt.de/lebenssituation/auszug/

Zitat:
Haben die Eltern eine Familienpolice abgeschlossen, genießen auch alle minderjährigen Kinder den Versicherungsschutz. Während einer Schul- und Berufsausbildung (Studium und Lehre) besteht dieser in der Regel weiterhin, auch wenn der Nachwuchs für das Studium oder für die Ausbildung aus dem elterlichen Haushalt auszieht. Die Mitversicherung bei den Eltern ist durch den Auszug nicht beendet. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, oder ob ein Student für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen muss. Entscheidend ist hingegen, ob die Berufsausbildung eine Erstausbildung ist.


Für mich ist nicht GANZ klar, ob sich der Schutz hiernach nur auf ausgezogene Minderjährige bezieht oder auch bei Volljährigkeit bestehen bleibt. Denn weiterhin heißt es:

"Die Familienversicherung bleibt bestehen

bei einem Studium direkt nach dem Abitur
bei einer Ausbildung mit anschließendem Studium
bei nacheinander absolviertem Bachelor- und Masterstudiengang..."

Spätestens beim nachfolgenden Studium wäre man ja zwangsläufig volljährig, falls man nicht mit 14 von der Schule abgeht.

Ich glaube, das Studium des Vertrages bzw Rücksprache mit dem Berater dürfte unerlässlich sein.

-- Editiert von fb367463-2 am 24.11.2017 17:06

Ja es gibt im Netz sehr viele wiedersprüchliche Aussagen. Manche schreiben es hat nichts mit dem Auszug zu tun und manche schreiben sobald man ausgezogen ist, läuft auch die Versicherung aus.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen dürfte Klarheit bringen.

Laut den von fb367463-2 zitierten Versicherungsbedingungen gilt der Versicherungsschutz auch für volljährige Studenten, die ausgezogen sind.

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