Hallo,
Ich hätte hier einen Fall, den ich gern zu Diskussion stellen möchte.
Person A arbeitet seid 4 Monaten bei der X GmbH.
A konnte Ihre Pausen nicht nehmen und hat durchgängig Ihre Arbeitsleistung erbracht.
Vor 2 Monaten entschied sie sich eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Ein weiterer Monat vergeht und die Wartezeit der Versicherung endet.
Kann die Rechtschutzversicherung hier greifen oder nicht ?
Kann es hier von der Kenntnisnahme des Zustandes bzw. der nicht Zahlung der Pausen abhängen ?
Oder ist es abhängig vom Eintreten des Schadens (Zeitpunkt des ersten Anspruches auf Vergütung.
Hier gibt es einen Interessanten Beitrag zu einem Urteil des BGH.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-zeitpunkt-des-versicherungsfalles-in-der-rechtsschutzversicherung
Freue mich auf eure Abtworten.
-- Editiert von qtexex am 01.08.2022 13:06
Greifen der Rechtschutzversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatKann die Rechtschutzversicherung hier greifen oder nicht ? :
Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
Wieso nicht?ZitatA konnte Ihre Pausen nicht nehmen und hat durchgängig Ihre Arbeitsleistung erbracht. :
Ja, auch ganz ohne Rechtsschutzversicherung.ZitatKann es hier von der Kenntnisnahme des Zustandes bzw. der nicht Zahlung der Pausen abhängen ? :
Was ist gemeint mit *nicht Zahlung der Pausen*? Seit wann werden denn Pausen bezahlt?
Wie hat A denn ihre Arbeitszeit nachgewiesen?
Und was sollte evtl. eine RS-Versicherung übernehmen?
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Was das angegebene Urteil mit der Fage zu tun haben könnte, versteht ich nicht.
Auch mir fehlt in der Frage die Schilderung für welche Forderung/Anspruch die Versicherung das Prozeßkostenrisiko übernehmen soll, insbes. für welche Zeit.
Moin,
Erstmal danke für eure Antworten.
Ich glaube das ich mich blöd ausgedrückt habe. Ich versuche das ganze einmal Spezifischer auszudrücken.
Gehen wir von 7,5 Arbeitsstunden aus und einer halben Stunde Pause.
Diese halbe Stunde wird als Pause vom Arbeitgeber abgezogen, also nicht vergütet.
In diesem Fall hat Person A die Garantenstellung inne.
Das bedeutet das die Person Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber durch Unterlassen nicht nachkommt (wenn die Pause gemacht wird).Dokumentiert werden die Arbeitszeiten in der Schriftlichen Zeiterfassung.
Die Vorgesetzte unterschreibt dies ebenfalls.
Sprich notiert werden 8 Arbeitsstunden ohne Pause (zugehöriges Feld entwertet)
Die Tätigkeit findet im Sicherheitsgewerbe statt und Versicherung erfolgte über den ADAC.
Im in der Police steht das Differenzen im Bereich Arbeitszeit abgedeckt sind. Aber ohne Sperrfrist ist nur die Verkehrsrechtschutz alle anderen Bausteine haben eine 3 Monatige Sperre.
Genutzt werden soll die Versicherung für die Anwaltskosten.
Sprich, die geleistete Arbeit in den Pausenzeiten die nicht vergütet worden sind einzufordern und im schlimmsten Fall Einzuklagen.
Ich hoffe das ich das einigermaßen ordentlich erläutern konnte.
Ich habe vom Rechtswesen speziell im Arbeitsrecht echt wenig auf den Schirm.
Danke euch
ZitatKann die Rechtschutzversicherung hier greifen oder nicht ? :
Ja, sie greift! (wenn die Wartezeit vorüber ist und es eine Berufsrechtschutz VS ist. Wie lange du in dem beruf arbeitest, um den es geht, interessiert keinen.
Um noch einmal deinen Fall zu wiederholen: 7,5 Std Arbeit + 0,5 Std Pause. Du hast 8 Std gearbeitet und "keine Pause genommen" angekreuzt und willst jetzt die 30 Minuten mal x Tage auf Auszahlung einklagen!?
hast du denn schon einmal mit deinem AG darüber gesprochen? Kannst du nachweisen (!), dass du die Pausen nicht (doch) genommen hast?
Der AG weigert sich weil sie dazu verpflichtet wären die Pause zu geben. Die Interessiert es nicht ob ich die machen kann oder nicht.
Und eines der wichtigsten Argumente ist die Garantenstellung.
Beispiel:
Mal angenommen ich mache eine Brandwache. Bin dort alleine eingesetzt und außer mir ist keiner VorOrt.
Ich mache meine Pause draußen auf dem Gelände in einem Pavillion.
Im Gebäude entsteht ein Feuer…
Ohne das weiter zu vertiefen würde ich hier meine Pflichten verletzten ungeachtet das dies der AG ebenfalls tut.
Nachgewiesen werden kann es über die Zeiterfassung, da dies dort Dokumentiert wird und vom VG unterzeichnet wird.
Ich denke, dass ich mal bei advovado eine Anfrage einstelle und schaue was mir dort ein möglicher Anwalt dazu sagt.
Ich bedanke mich für Infos, habe mit solchen Dingen noch nie zu tun gehabt.
ZitatIch mache meine Pause draußen auf dem Gelände in einem Pavillion. :
Im Gebäude entsteht ein Feuer…
Du kannst auch deine Pause drinnen am Telefon machen und dabei ein Brot essen.
Denke dass "Pause machen" und "Urlaub machen" zwei paar Stiefel sind.
Richtig, Pausen werden nicht bezahlt. Pausen sind keine Arbeitszeit.ZitatDiese halbe Stunde wird als Pause vom Arbeitgeber abgezogen, also nicht vergütet. :
Auch im Sicherheitsgewerbe sind nach 6 Std. Arbeitszeit 30 Minuten Pause zu gewähren, zu verzeichnen, zu berücksichtigen, zu machen. Sagt das ArbZG.ZitatSprich notiert werden 8 Arbeitsstunden ohne Pause :
Einfach gesagt: Selbst schuld, wer keine Pause macht und dann noch versucht...
Vermutlich tritt die Versicherung nicht ein.ZitatSprich, die geleistete Arbeit in den Pausenzeiten die nicht vergütet worden sind einzufordern und im schlimmsten Fall Einzuklagen. :
Doch, du musstest sie sogar machen, wird dein AG sagen. Den interessiert dann nicht, ob und wie du kannst oder nicht.ZitatDie Interessiert es nicht ob ich die machen kann oder nicht. :
NÖ. Nichts ist passiert und du willst NUR falsch verstandene *Lohnklage* erheben.ZitatUnd eines der wichtigsten Argumente ist die Garantenstellung. :
Die würde dann evtl. separat zerpflückt... wegen der 8 Stunden Arbeitszeit ohne Pause.ZitatNachgewiesen werden kann es über die Zeiterfassung, :
Dreht sich die ganze bisherige Diskussion überhaupt noch um die Frage:
Zitat:Kann die Rechtschutzversicherung hier greifen oder nicht ?
Eine Rechtschutzversicherung garantiert doch keine korrekte Abrechnung der ArbeitsZiet/leistung.
Also was soll denn eingeklagt werden ? Und wie heißt Klausel mit der Wartefrist genau ?
Wenn es einen Streit schon vor dem Abschluss der Versicherung gab (das Haus schon gebrannt hatI) wird die Versicherung die Leistung verweigern.
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