Greifen der Rechtschutzversicherung

1. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
qtexex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Greifen der Rechtschutzversicherung

Hallo,
Ich hätte hier einen Fall, den ich gern zu Diskussion stellen möchte.

Person A arbeitet seid 4 Monaten bei der X GmbH.
A konnte Ihre Pausen nicht nehmen und hat durchgängig Ihre Arbeitsleistung erbracht.

Vor 2 Monaten entschied sie sich eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Ein weiterer Monat vergeht und die Wartezeit der Versicherung endet.

Kann die Rechtschutzversicherung hier greifen oder nicht ?

Kann es hier von der Kenntnisnahme des Zustandes bzw. der nicht Zahlung der Pausen abhängen ?
Oder ist es abhängig vom Eintreten des Schadens (Zeitpunkt des ersten Anspruches auf Vergütung.

Hier gibt es einen Interessanten Beitrag zu einem Urteil des BGH.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-zeitpunkt-des-versicherungsfalles-in-der-rechtsschutzversicherung

Freue mich auf eure Abtworten.

-- Editiert von qtexex am 01.08.2022 13:06

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von qtexex):
Kann die Rechtschutzversicherung hier greifen oder nicht ?

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von qtexex):
A konnte Ihre Pausen nicht nehmen und hat durchgängig Ihre Arbeitsleistung erbracht.
Wieso nicht?
Zitat (von qtexex):
Kann es hier von der Kenntnisnahme des Zustandes bzw. der nicht Zahlung der Pausen abhängen ?
Ja, auch ganz ohne Rechtsschutzversicherung.
Was ist gemeint mit *nicht Zahlung der Pausen*? Seit wann werden denn Pausen bezahlt?
Wie hat A denn ihre Arbeitszeit nachgewiesen?
Und was sollte evtl. eine RS-Versicherung übernehmen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Was das angegebene Urteil mit der Fage zu tun haben könnte, versteht ich nicht.
Auch mir fehlt in der Frage die Schilderung für welche Forderung/Anspruch die Versicherung das Prozeßkostenrisiko übernehmen soll, insbes. für welche Zeit.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
qtexex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,
Erstmal danke für eure Antworten.

Ich glaube das ich mich blöd ausgedrückt habe. Ich versuche das ganze einmal Spezifischer auszudrücken.

Gehen wir von 7,5 Arbeitsstunden aus und einer halben Stunde Pause.
Diese halbe Stunde wird als Pause vom Arbeitgeber abgezogen, also nicht vergütet.

In diesem Fall hat Person A die Garantenstellung inne.
Das bedeutet das die Person Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber durch Unterlassen nicht nachkommt (wenn die Pause gemacht wird).Dokumentiert werden die Arbeitszeiten in der Schriftlichen Zeiterfassung.
Die Vorgesetzte unterschreibt dies ebenfalls.

Sprich notiert werden 8 Arbeitsstunden ohne Pause (zugehöriges Feld entwertet)

Die Tätigkeit findet im Sicherheitsgewerbe statt und Versicherung erfolgte über den ADAC.

Im in der Police steht das Differenzen im Bereich Arbeitszeit abgedeckt sind. Aber ohne Sperrfrist ist nur die Verkehrsrechtschutz alle anderen Bausteine haben eine 3 Monatige Sperre.

Genutzt werden soll die Versicherung für die Anwaltskosten.
Sprich, die geleistete Arbeit in den Pausenzeiten die nicht vergütet worden sind einzufordern und im schlimmsten Fall Einzuklagen.

Ich hoffe das ich das einigermaßen ordentlich erläutern konnte.
Ich habe vom Rechtswesen speziell im Arbeitsrecht echt wenig auf den Schirm.

Danke euch

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von qtexex):
Kann die Rechtschutzversicherung hier greifen oder nicht ?


Ja, sie greift! (wenn die Wartezeit vorüber ist und es eine Berufsrechtschutz VS ist. Wie lange du in dem beruf arbeitest, um den es geht, interessiert keinen.

Um noch einmal deinen Fall zu wiederholen: 7,5 Std Arbeit + 0,5 Std Pause. Du hast 8 Std gearbeitet und "keine Pause genommen" angekreuzt und willst jetzt die 30 Minuten mal x Tage auf Auszahlung einklagen!?
hast du denn schon einmal mit deinem AG darüber gesprochen? Kannst du nachweisen (!), dass du die Pausen nicht (doch) genommen hast?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
qtexex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der AG weigert sich weil sie dazu verpflichtet wären die Pause zu geben. Die Interessiert es nicht ob ich die machen kann oder nicht.

Und eines der wichtigsten Argumente ist die Garantenstellung.

Beispiel:
Mal angenommen ich mache eine Brandwache. Bin dort alleine eingesetzt und außer mir ist keiner VorOrt.
Ich mache meine Pause draußen auf dem Gelände in einem Pavillion.
Im Gebäude entsteht ein Feuer…
Ohne das weiter zu vertiefen würde ich hier meine Pflichten verletzten ungeachtet das dies der AG ebenfalls tut.

Nachgewiesen werden kann es über die Zeiterfassung, da dies dort Dokumentiert wird und vom VG unterzeichnet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
qtexex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke, dass ich mal bei advovado eine Anfrage einstelle und schaue was mir dort ein möglicher Anwalt dazu sagt.

Ich bedanke mich für Infos, habe mit solchen Dingen noch nie zu tun gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von qtexex):
Ich mache meine Pause draußen auf dem Gelände in einem Pavillion.
Im Gebäude entsteht ein Feuer…


Du kannst auch deine Pause drinnen am Telefon machen und dabei ein Brot essen.
Denke dass "Pause machen" und "Urlaub machen" zwei paar Stiefel sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von qtexex):
Diese halbe Stunde wird als Pause vom Arbeitgeber abgezogen, also nicht vergütet.
Richtig, Pausen werden nicht bezahlt. Pausen sind keine Arbeitszeit.
Zitat (von qtexex):
Sprich notiert werden 8 Arbeitsstunden ohne Pause
Auch im Sicherheitsgewerbe sind nach 6 Std. Arbeitszeit 30 Minuten Pause zu gewähren, zu verzeichnen, zu berücksichtigen, zu machen. Sagt das ArbZG.
Einfach gesagt: Selbst schuld, wer keine Pause macht und dann noch versucht...
Zitat (von qtexex):
Sprich, die geleistete Arbeit in den Pausenzeiten die nicht vergütet worden sind einzufordern und im schlimmsten Fall Einzuklagen.
Vermutlich tritt die Versicherung nicht ein.
Zitat (von qtexex):
Die Interessiert es nicht ob ich die machen kann oder nicht.
Doch, du musstest sie sogar machen, wird dein AG sagen. Den interessiert dann nicht, ob und wie du kannst oder nicht.
Zitat (von qtexex):
Und eines der wichtigsten Argumente ist die Garantenstellung.
NÖ. Nichts ist passiert und du willst NUR falsch verstandene *Lohnklage* erheben.
Zitat (von qtexex):
Nachgewiesen werden kann es über die Zeiterfassung,
Die würde dann evtl. separat zerpflückt... wegen der 8 Stunden Arbeitszeit ohne Pause.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Dreht sich die ganze bisherige Diskussion überhaupt noch um die Frage:

Zitat:
Kann die Rechtschutzversicherung hier greifen oder nicht ?

Eine Rechtschutzversicherung garantiert doch keine korrekte Abrechnung der ArbeitsZiet/leistung.
Also was soll denn eingeklagt werden ? Und wie heißt Klausel mit der Wartefrist genau ?
Wenn es einen Streit schon vor dem Abschluss der Versicherung gab (das Haus schon gebrannt hatI) wird die Versicherung die Leistung verweigern.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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