Grobe Fahrlässigkeit (Feuer)

27. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pfote123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grobe Fahrlässigkeit (Feuer)

Guten Tag!

Ich wäre sehr dankbar für Hilfe und Erklärung.
Im Januar 2023 ist die Wohnung unserer Nachbarn verbrannt. Als der Grund des Feuers wurde ein Defekt einer Elektrodecke genannt. Ich weiß genau, dass die junge Dame, die in der Wohnung war, statt Feuerleute zuerst ihre Mutter angerufen hat. Wir haben die Mutter früher, als die Feuerleute gekommen sind, zusammengestoßen, und sie wohnt nicht besonders nah. Ich habe keine Ahnung, was sie ihr gesagt hat, aber die Dame musste danach 112 von meinem Handy anrufen, weil sie ihres wegen Rauch nicht mehr finden konnte. Ich glaube, es hat die Ankunft der Feuerwehr ca. 20-25 Minuten aufgeschoben, und die Wohnung wurde fast komplett verbrannt.

Viele Versicherungsnehmer geben einen Paragraf, dass die Hausratversicherung nicht zahlt, wenn die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit entstehen.
Könnten Sie mir bitte sagen, ob es der Fall wäre? Ich bin kein Expert, aber ich bin sicher, dass die Schäden wesentlich geringer gewesen wären, hätte sie nur 112 sofort angerufen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und ich bitte meine Fehler zu entschuldigen, Deutsch ist für mich keine Muttersprache.


-- Editiert von User am 27. Dezember 2023 15:19




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1708x hilfreich)

Ob die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung das als "grobe Fahrlässigkeit" ansieht, kann Ihnen als Nachbar doch völlig egal sein.

Die junge Dame würde sich vermutlich auf "Verwirrung" berufen, und damit Erfolg haben.

Für eventuelle Ansprüche der Nachbar, die ebenfalls durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen wurden, hat das alles keine Auswirkung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pfote123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Ich erwarte keine Auszahlung, der Brand bildet uns Problemen mit dem Vermieter (bis jetzt wurde einige Dinge noch nicht repariert), aber nicht mit der Nachbarin oder ihre Versicherung.
Sie hat so eine Frage gestellt, und ich wollte wissen, ob sie oder andere Nachbarn darüber schweigen sollen, sodass sie kein Problem mit der Hausratversicherung hat.
Gerade spielt es keine Rolle, da der Brand schon fast vor einem Jahr passiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130387 Beiträge, 41520x hilfreich)

Zitat (von Pfote123):
Könnten Sie mir bitte sagen, ob es der Fall wäre?

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Versicherungen neigen bekanntermaßen dazu, da mal schnell mit zu argumentieren, um Zahlungen zu entgehen.
Der Versicherte kann dann durchaus mit entsprechender Argumentation gegenhalten.
Notfalls muss dann halt ein Gericht entscheiden.


Und der Dame sollte man mal eindringlich nahebringen, dass die 112 die wirklich allererste Nummer ist, die da angerufen werden muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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