Ich habe da ein Problem.
ich habe eine Garage, die ich vermietet habe. Meine Tochter hat nun an dem darinstehenden Auto einen grösseren Schaden verursacht. Ich habe das ganze meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese hat einen Gutachter geschickt, der sich den Schaden angesehen hat.
Nun hat dieser Gutachtet aber in seinem Gutachten geschrieben, dass er der Meinung sei, der Schaden sei so wie ich es geschildert habe nicht entstanden. Er benutzt solche Floskeln wie " höchst unwahrscheinlich " "nicht nachvollziehbar " und von einer 13- jährigen könne man erwarten, dass sie von vornherein sieht, dass da was passieren könne ( so ungefähr ). Auf jeden Fall hat die Versicherung auf Grund des Gutachtens die Zahlung abgelehnt.
und nun soll ich auch noch die Kosten des Gutachtens tragen.
Aber erstensmal, ist der Schaden genauso entstanden wie ich es geschildert hatte.
Zweitensmal warum muss ich den Gutachter bezahlen ? Ich hatte ihn ja nicht angefordert.
Und drittensmal, der Gutachter hat von vorneherein geschrieben,dass er der Meinung ist, der Schaden könne nicht so entstanden sein, wie ich es geschildert habe. Er hat aber dann trotzdem ein sehr aufwendiges Gutachten gemacht, mit genauer Berechnung der Schadenskosten und noch vieles mehr. Es handelte sich um einen Lackschaden, und er hat dafür sogar die Reifen begutachtet und vermessen. Muss ich das wirklich bezahlen ? Und was kann ich tun, damit ich ein neues Gutachten bekomme. Der Schaden ist nämlich hundertprozentig so entstanden wie ich es geschildert hatte. Da muss ich doch was tun können ?
Gutachten - warum muss ich den Gutachter bezahlen ?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
gibt es neutrale zeugen?
gruß
Nein, leider gibt es keine Zeugen. Mein Tochter hat spät abends versucht ein Fahrrad in diese Garage zu schieben und hat dabei die Lackschäden verursacht.Leider was da sonst niemand dabei.
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hallo,
nun dann nimm deine tochter mal zur seite und sieh ihr ernst in die augen. wenn du dir dann absolut sicher bist dass sie die wahrheit sagt, gutachter machen das nämlich eigentlich auch, setzt du dem VR eine frist und drohst ein gegengutachten an.
viel erfolg
Wieso schiebt deine Tochter ihr Fahrrad in eine Garage, die du vermietet hast?
M.E. hat sie doch gar nichts in der Garage verloren, oder?
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"Scientia potentia est."
ist doch völlig egal, was die haftung angeht!
Hallo,
das riecht hier so ein bisschen nach:
'Lass mal, das regele ich über meine Privathaftpflicht!' Kann mich aber auch irren.
In aller Regel lässt der SV den Hergang / Ablauf von den Beteiligten nachstellen, wenn bei der Besichtigung berechtigte Zweifel aufkommen. Lackschäden durch Fahrrad sind eigentlich im Schadenbild recht eindeutig.
MfG
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