Hallo Leutz,
stellt Euch mal vor jemand wohnt in einem alten aber gut erhaltenen Bauernhof. Jetzt ist ja der Sturm gewesen vor ein paar Wochen und hat ein Teil des Daches beschädigt. Jetzt war ein Dachdecker da und hat die Reparaturkosten auf 18000 Euro gesetzt. Der Gutachter der Versicherung hat sich lediglich eine Stelle des Daches angesehen und dort war die Verstrebung kaputt aufgrund des Alters. Desshalb wurde der Schaden auf 1500 Euro wegen des Sturms festgesetzt vom Gutachter. Wenn man ein Gegengutachten erstellt, wie werden die Kosten berechnet für einen Gutachter? Und glaubt Ihr das sich das lohnt?
LG
Angelus
Gutachten anfechten?
28. März 2007
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Frage vom 28. März 2007 | 14:59
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 13x hilfreich)
Gutachten anfechten?
#1
Antwort vom 29. März 2007 | 13:09
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 13x hilfreich)
BITTE Antwortet!
#2
Antwort vom 30. März 2007 | 11:19
Von
Status: Schüler (208 Beiträge, 48x hilfreich)
Schau mal in die Versicherungsbedingungen. Da müßte auch ein Abschnitt über ein sog. Sachverständigenverfahren drin stehen.
Ich kenn das nur aus dem Kfz Bereich, dort regelt das der § 14 der AKB.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. März 2007 | 11:54
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 13x hilfreich)
Danke vielmals.
Werde nachsehen.
LG
Angelus
Und jetzt?
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