Hallo, ich hatte vor kurzen einen Autounfall, das heisst, mir hat jemand die Vorfahrt genommen. Ich habe den Schaden meiner und der gegnerischen Versicherung gemeldet. Diese hat mir am nächsten Tage einen Gutachter vorbei geschickt.
Nun habe ich aber Angst, dass der Gutachter den Schaden sehr niedrig ansetzt hat, da er ja von der gegnerischen Versicherung geschickt wurde.
Sollte dies der Fall sein, gibt es da eine Möglichkeit das Gutachten anzufechten.
Das wäre mir nämlich wichtig, da ich den Schaden wahrscheinlich nicht reparieren lassen will.
cu
Peter
Gutachten der Versicherung anfechtbar?
4. Januar 2007
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Frage vom 4. Januar 2007 | 23:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten der Versicherung anfechtbar?
#1
Antwort vom 5. Januar 2007 | 09:03
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 679x hilfreich)
warum nimmst du den gutachter denn an, anstelle selbst einen zu beauftragen, wenn du vorurteile hast?
am besten, du lässt das gutachten durch einen RA überprüfen und siehst dann weiter. die reparatur selbst stellt selten ein problem dar, das sind vorgegebene arbeitswerte. streitpunkte sind meistens dass drum herum, ausfall, verbringungskosten, lohnkosten, mwst., etc..
wenn du auf verdacht einen zweiten SV beauftragst trägst du auch das kostenrisiko, die überprüfung und abrechnung durch einen RA muss aber generell der genereische VR zahlen.
viel erfolg
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