Gutachten und Schadensregulierung Wohngebäudeversicherung

10. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
01Ralle01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten und Schadensregulierung Wohngebäudeversicherung

Beispiel.
Nehmen wir mal an eine Wohngebäudeversicherung hat die Schadensregulierung (Hochwasser) zugesagt und einen Gutachter beauftrag. Der Gutachter ermittelt einen Schaden in Höhe von 25.000 Euro. Der Betrag/Umfang wird von der Versicherung und Versicherungsnehmer akzeptiert. Der Versicherungsnehmer möchte aber nur Umfänge in Höhe von 10.000 reguliert haben. Hat der Versicherungsnehmer dann ein Anrecht auf einen Teil der Differenz ( 15.000 €)?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von 01Ralle01):
Der Versicherungsnehmer möchte aber nur Umfänge in Höhe von 10.000 reguliert haben. Hat der Versicherungsnehmer dann ein Anrecht auf einen Teil der Differenz ( 15.000 €)?

Denknotwendigerweise nicht.
Die Frage ist also relativ sinnlos ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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