Gutachter, zweiter Gutachter, ziemliches wirrwarr

19. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
ohverzweiflung
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachter, zweiter Gutachter, ziemliches wirrwarr

Hallo,

ich hatte vor 7 Wochen einen Wasserschaden im Haus, alles gemeldet, mittlerweile wieder trocken, aber...
Versicherung hat den ersten Gutachter geschickt, der machte ein Gutachten, ging, weil Schaden größer als 20t€ an eine andere Abteilung innerhalb der Versicherung. Die neue Abteilung schickte einen neuen Gutachter, der erstellte kein Gutachten (auf Nachfrage bekomm ich keines). In der Kalkulation des zweiten Gutachters ist nur noch von der Hälfte der Summe die Rede, die ich zur Wiederherstellung des Hauses benötige, der erste Gutachter wird Versicherungsintern als "Depp" bezeichnet der nur alles durchwinkt.

Mit der Handwerkerfirma die die Trocknung durchgeführt hat, hab ich eine Abtrtungserklärung unterschrieben. Die Firma hat den Auftrag telefonisch vom Versicherungsvertreter, der bestreitet dies nun. Versicherung behauptet nun ihrerseits, ich hätte mit der Abtretung einen Auftrag quasi nacherteilt. Stimmt das?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128741 Beiträge, 41118x hilfreich)

Zitat:
Versicherung behauptet nun ihrerseits, ich hätte mit der Abtretung einen Auftrag quasi nacherteilt.

Da eine Abtretung in der Regel nur Sinn macht, wenn man einen Auftrag erteilt, könnte das durch aus sein.



Zitat:
In der Kalkulation des zweiten Gutachters ist nur noch von der Hälfte der Summe die Rede, die ich zur Wiederherstellung des Hauses benötige,

Dann sollte man als erstes mal die Posten des ersten und des zweiten Gutachtens gegeneinander prüfen.



Zitat:
Versicherung hat den ersten Gutachter geschickt, der machte ein Gutachten, ging, weil Schaden größer als 20t€ an eine andere Abteilung innerhalb der Versicherung.

Gab es da irgendeine Benachrihtigung, das ein Arbeitsstopp gemacht werden sollte oder das sich die Posten des Gutachtens ändern könnten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ohverzweiflung
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und dankeschonmal,

also erstens, gibt es kein zweites Gutachten, nur eine komische Kalkulation wo einfach irgendwelche Zahlen verwendet wurden die jeder Realität entbehren (Handwerker zu ortsüblichen Preisen schlugen die Hände über dem Kopf zusammen und sagten für den Preis können sie nicht arbeiten) und
zweitens, die Trocknungsfirma hat vom ersten Gutachter nur noch den Zusatzauftrag bekommen, den Estrich rauszureissen, da er auf Sandschüttung lag und nicht zu trocknen wäre. Ein Arbeitsstopp wurde nie ausgesprochen, bzw ein Trocknungsstopp,obwohl der Versicherung von Anfang an Kostanangebote vorlagen. Da ich keine Firma beauftragen wollte ohne genau zu wissen, dass ich sie bezahlen kann. Heisst, dass sich mein Haus sich noch im Rohbauzustand befindet .

Liebe Grüße

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128741 Beiträge, 41118x hilfreich)

Gab es denn überhaupt irgendwelche nachweisbaren Freigaben/Aufträge der Versichrung für irgendwelche Arbeiten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ohverzweiflung
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, gab es und zwar für einen neuen Estrich für 100€ je m². Wo mein Estrichmensch dann gesagt hat, das ist zu wenig. Der m² kostet 120€. Dann ging das ganze gestreite dann mit der Versicherung an.

LG

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