Gutachterkosten vorstrecken?

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Co.M
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)
Gutachterkosten vorstrecken?

Hallo Zusammen,

angenommen folgender Sachverhalt:
durch einen Auffahrunfall wurde Person A das KFZ beschädigt. Schuldfrage ist außen vor, unumstritten Gegner Person B. Schuld.
es wurde ein Gutachten erstellt. die Kosten hierfür wurden nur teilweise von der Versicherung des Gegners übernommen. Nun soll Person A, die noch offenen Beträge an den Gutachter bezahlen, dass dann gegenüber der Versicherung eine bereits getätigte Zahlung bestätigt werden kann. Um diese dann wieder von der Versicherung zurückzufordern.
Falls die Versicherung dies nicht tun sollte, würde Person A eine Rückerstattung des Gutachters erhalten.

Person A ist nun etwas verwirrt über diese Vorgehensweise....
warum zahlen, wenn dann eh eine Rückerstattung erfolgt?

Vielen Dank

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Co.M):
die Kosten hierfür wurden nur teilweise von der Versicherung des Gegners übernommen.



Mit welcher Begründung?

Welche Versicherung?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Co.M
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Als ich nach dem Unfall in der Werkstatt war, meinte der Sachverständige dass er entweder ein Gutachten erstellt oder einen Kostenvoranschlag. Er müsse zuerst prüfen was defekt ist und was nicht.
Daraufhin dann ein Gutachten und Vorschlag von Werkstatt, dass ich es über Rechtsanwalt laufen lassen sollte, da Versicherungen oft nicht oder nur teilweise zahlen und über Rechtsanwalt würde laut Erfahrung alles bezahlt werden. Er vermittelte mich dann an den Anwalt der Werkstatt/des Autohauses.
Begründung Versicherung (die drei Buchstaben) Gutachtergebühren/Honorar sei zu hoch

LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Dann lass den Anwalt mal machen.

Natürlich kann es mal sein, dass die kosten zu hoch sind, aber den Maßstab, den die bestimmte Versicherung ansetzt, hält in wenigen Fällen einer gerichtlichen Prüfung statt ( das wissen die sehr wohl)

Anmerkung von mir: Rein subjektiv empfinde ich die Kosten auch oft für überzogen.

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