HILFE: PKV überweist auf falsche Bankverbindung. Geld weg.

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)
HILFE: PKV überweist auf falsche Bankverbindung. Geld weg.

Sehr geehrte User,
angenommen Person A reicht Arztrechnungen zur Kostenübernahme bei der PKV ein.
Auf dem Formular gibt er ausdrücklich eine neue Bankverbindung an. (nachweislich).

Die PKV überweist jedoch auf die alte Bankverbindung.
Auf dieser alten Bankverbindung verschwindet das Geld sofort, da Person A bei dieser Bank Ausstände hat.

Das Risiko besteht insbesondere darin, dass weitere Rechnungen von der PKV ggf. wieder falsch überwiesen werden und weiterer Schaden für A entsteht.

Die Sache mit der anderen Bank ist in Klärung, aber A muss ja auf die saubere Arbeit seiner PKV vertrauen können. Was kann er tun?

BG

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Mit der PKV sprechen und uns mitteilen, was sie gesagt hat

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jasmin Phoenix):
Was kann er tun?


Sein PKV Unternehmen in einem separaten Brief über die Änderung des Leistungsempfangskontos informieren und um schriftliche Betsätigung auch hinsichtlich der Löschung des alten bitten.

Zitat (von Jasmin Phoenix):
Auf dieser alten Bankverbindung verschwindet das Geld sofort, da Person A bei dieser Bank Ausstände hat.


Damit ist das Geld aber nicht verschwunden, es wurden vielmehr Altschulden getilgt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Mit der PKV sprechen und uns mitteilen, was sie gesagt hat


PKV sagt "Wir haben zwar falsch überwiesen, aber das Konto gehört (e) ja irgendwie zu Ihnen" und nehmen sich völlig raus aus der Sache.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jasmin Phoenix):
PKV sagt "Wir haben zwar falsch überwiesen, aber das Konto gehört (e) ja irgendwie zu Ihnen" und nehmen sich völlig raus aus der Sache.


Das ist im Endergebnis auch völlig korrekt.

ich verstehe nicht, was Du jetzt eigentlich erreichen willst.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
ich verstehe nicht, was Du jetzt eigentlich erreichen willst.


Das ist doch offensichtlich.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Genau, Versicherungen haben nichts anderes zu tun als gegen zig aktuelle Gesetze zu verstoßen und horrende Bußgelder zu riskieren um ein paar hundert Euro einzutreiben.

Davon abgesehen, allein der Aufwand des Datenabgleichs ist so absurd hoch...

wieder mal reinste Polemik von Dir

0x Hilfreiche Antwort




#12
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Aus meiner Sicht: alles

außer

Zitat:
Das ist unbedingt zu tun.


Gut aus Sicht der V nicht eintreiben, sondern in konspirativer Zusammenarbeit vorsätzlich auf das falsche Konto zahlen...


Übrigens: Es gibt sogar Banken, denen gehören (fast) ganze Versicherungskonzerne! Skandal!

-- Editiert von Lazyboy am 11.07.2018 11:35

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das ist doch offensichtlich.


Wenn es offensichtlich wäre, hätte ich nicht gefragt.

Das Geld ist ja unstreitig im Verfügungsbereich des Berechtigten angelangt. Objektiv ist also kein Schaden durch den "Fehler" entstanden.


Bruce: die Verschwörungstheorie geht auch mir zu weit. So etwas sind Alltagsfehler, die zudem vermehrt auftreten, seid sich die PKVen der automatischen Abrechnungssysteme (ohne menpower) bedienen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort



#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Bruce2004):
Mir geht es mehr um die Fakt, dass der Versicherung kann problemlos (wenn er wirklich will) das falsche überwiesene Geld zurück holen

Das ist Unfug.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort



#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Bruce2004):
Selbstverständlich kann der Versicherung das zurück buchen.


Unsinn!

Siehe BGB § 675p Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Bruce2004):
Ich wünsche Harry van Sell ein besseres leben.

Danke.
Und Dir wünsche ich ein verbessertes Verständnis von §§ und Abläufen bei Banken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das Risiko besteht insbesondere darin, dass weitere Rechnungen von der PKV ggf. wieder falsch überwiesen werden und weiterer Schaden für A entsteht.


Es ist kein Schaden entstanden.
Die Schulden haben sich dementsprechend verringert.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Guten Tag,
ich habe den Sachverhalt nochmal unter Bankrecht gepostet, da das hier ja der Streitfall zu sein scheint.

Aktueller Stand ist:

Die PKV sieht sich ihrer Pflicht nachgekommen und denkt nicht an Rückbuchung bei der Bank. Entschuldigt sich aber für die unannehmlichkeit.

Gegenüber der Bank wurde wie folgt argumentiert. Diese beruft sich aber auf die AGB und lässt die Person ebenfalls abblitzen. Im Ergebnis bedeutet das, dass die Person, was wirklich diesen Vorgang betrifft, völlig unverschuldet den Schaden hat, dass sie den Arzt nicht bezahlen kann - obwohl Sie dafür die Mittel der Kasse genehmigt bekommt. Defacto rutscht die Person so durch die soziale Absicherung. Was kann sie tun.


"Zahlungen der Behandlungskosten eine zweckgebundene Leistung darstellen, die nach §850 Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar ist.

Zudem würde eine Pfändung des Guthabens aus der Erstattung der Krankenversicherung eine Härte bedeuten, die mit guten Sitten nicht vereinbar ist.

Die ganz besondere Härte ist darin zu sehen, dass die Leistung der Krankenversicherung nur zur Weiterleitung und zum Ausgleich der beanspruchten Behandlung erfolgt."

BG

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen