Habe ich die Unfallversicherung neu aufleben lassen?

26. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
knallbunt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 1x hilfreich)
Habe ich die Unfallversicherung neu aufleben lassen?

hallo zusammen,

habe seit 2004 keine Beitragsabrechnung erhalten.Nur 2004 erhalten falls ich auf weiteren versicherungsschutz bestehe müsste ich den Vertag der beiliegt unterschreiben.Dies habe ich nicht gemacht nun bekomme ich eine Abrechnung aus 2004 das ich über dreihundert Euro zuzahlen habe.Ist dies rechtens?

gruss Knallbunt

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Verjährung ist noch nicht eingetreten.

Sie müssten mal den Sachverhalt bissel genauer erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
knallbunt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 1x hilfreich)

also 2002 war die Letzte MAnung das ich einen offenstehenden Besrag zuzaheln habe,vier wochen frist hätte ich,ansonsten wird das Versicherungsverhältnis gekündigt.Da ich die Versicherung nicht mehr wollte zahlte ich einfach nicht.dann bekam ich ein Schreiben vom Inkasso das ich die offenstehende summe zuzahlen habe dies tat ich dann auch,da ich ja dachte versicherung ist erloschen.
Nun kriege ich heute einen Abrechnung vom Zeitraum 2004 bis zum heutugen Tage, das ich über dreihundert zu zahlen habe und das sie die versicherung neu aufleben lassen haben.Dabei habe ich nie eine Unterschrift geleistet.Dafür geben die mir eine Frist von zwei wochen.
Ich rief dort an und fragte ba´nach,die wurden frech und sagten das sie dies wiederum dem Inkasso abgegeben haben obwohl ich das schreiben erst heute erhalten habe.
und dann redeten sie sich raus das die Beitragsabrechnungen zur alten Adresse zweimla gingen und dann nichts mehr.Ich habe sonst die ganze zeit vor 2004 immer Beitrgsabrechnungen erhalten und seit 2004 nicht mehr.Ist das nicht eigenartig.??
Wann tritt denn eine Verjährung ein.??Und dürfen die mir eigentlich nach zwei Jahren so eine rechnung präsentieren?Wie soll ich jetzt auf dieses Schreiben reagieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>das ich über dreihundert zu zahlen habe und das sie die versicherung neu aufleben lassen haben

frage in diesem fall ist doch, ob überhaupt ein rechtsgülter vertrag besteht.

wenn der vertrag seinerzeit nach §39 vvg gekündigt wurde und die prämie auch nicht inner halb der frist bezahlt wurde kann er gar nich so einfach.

erstmal klären auf welcher basis der vertrag besteht und die alte kündigung raussuchen, versicherungsnummern vergleichen etc.

verjährt ist die sache noch nicht.

gruß

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